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ReferentenentwurfAusländische Ärzte schneller anerkennen: Vieles unklar

Mit einem Mitte Juli vorgelegten Gesetzentwurf möchte das Bundesgesundheitsministerium erreichen, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte schneller in Deutschland arbeiten können. Grundsätzlich begrüßt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband das, sieht jedoch deutlichen Klärungsbedarf.

Die Einführung einer partiellen Berufserlaubnis wirft Fragen auf.

Berlin. Der Referentenentwurf zur “Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen” zielt darauf ab, Engpässe von Ärztinnen und Ärzten in der Versorgung zu mildern.

Die Änderungen sollen auch bei Zahnärzten und Apothekern erfolgen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat damit unter anderem auf die Einhaltung von EU-Vorgaben reagiert.

Für eine schnellere und einfachere Anerkennung der Berufsqualifikation von ausländischen Ärztinnen und Ärzten hatte auch schon der Bundesrat plädiert.

Partielle Erlaubnis zur Berufsausübung

Im gut 80-seitigen Referentenentwurf wird unter anderem geregelt:

  • Wer über eine Berufsqualifikation verfügt, die nur teilweise der deutschen entspricht, soll eine Erlaubnis zur Berufsausübung in diesem Umfang erhalten können. In den jeweiligen Berufsordnungen sollen die Vorgaben für die neue Option eingearbeitet werden.
  • Die eingeschränkte Tätigkeitserlaubnis muss gegenüber Patienten sichtbar gemacht werden (Hinweis auf den Staat, in dem die Bezeichnung erworben wurde, sowie auf die eingeschränkte Tätigkeit und die Beschäftigungsstelle, auf die die Erlaubnis beschränkt wurde).
  • Keine partielle Berufserlaubnis wird erteilt, wenn dies (Paragraf 10b, Satz 6, 2,1) “zum Schutz von Patienten oder zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zwingend erforderlich ist…”. Weiter heißt es: “Personen mit einer Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung haben im Umfang dieser Erlaubnis die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Person mit einer Approbation als “Arzt” oder “Ärztin”.
  • Die Straf- und Bußgeldvorschriften sollen um “Tatbestände zur Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung ergänzt” werden.
  • Statt eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung soll künftig bei Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten die direkte Kenntnisprüfung den Regelfall darstellen.
  • Ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Bundesländern. Ein Antragsteller soll nicht mehr in mehreren Bundesländern Verfahren beginnen. Die Behörden sollen sich austauschen, wann wo ein Verfahren durchgeführt und beendet wird.

Grundsätzlich begrüßt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband den Willen des Gesetzgebers, Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Höchste Priorität habe dabei die Sicherung des Patientenschutzes.

Welche Berufe erhalten partielle Erlaubnis?

Allerdings kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband einzelne Passagen und mahnt mehr Klarheit und Rechtssicherheit an.

Unklar sei zum Beispiel, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulassungsfähig bleiben oder übertragbar seien und welche Auflagen gelten würden.

Insbesondere bei der Einführung eines partiellen Berufszugangs auch für Berufe, die der automatischen Anerkennung unterliegen, seien einige Konkretisierungen erforderlich im Hinblick etwa auf mögliche berufs-, zulassungs-, vertragsarzt- haftungs- und gebührenrechtliche Fragestellungen.

Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Dass die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs künftig in Fällen besonderer Härte auch unbefristet erteilt werden kann, kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband scharf.

In der Gesetzesbegründung heißt es, dies betreffe zum Beispiel Personen, “denen vor dem 1.4.2012 erstmals eine Erlaubnis erteilt worden ist und denen eine ärztliche Approbation nicht erteilt werden kann, weil eine ärztliche Prüfung oder ein Abschnitt der ärztlichen Prüfung endgültig nicht bestanden wurde…”

Diese Neuregelung müsse schon allein aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Vergleich zu deutschen Studierenden gestrichen werden. Diesen bleibe die Approbationen nach endgültigem Nichtbestehen der staatlichen Prüfung versagt.

Keine abschließende Stellungnahme möglich

Kritisch findet der Verband grundsätzlich auch, dass keine zeitgleiche Vorlage des Gesetzentwurfs und der angekündigten Änderungen in der Approbationsordnung für Ärzte erfolgt ist.

“Für eine abschließende und konsistente Stellungnahme wäre dies aber wichtig gewesen, um relevante Punkte – wie z.B. zur Konkretisierung, Durchführung und zu Inhalten der Kenntnisprüfung (z.B. in Bezug auf erforderliche und vorzulegende Unterlagen) – besser beurteilen zu können”, so der Verband in seiner Stellungnahme.

Den Referentenentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen finden Sie unter: Referentenentwurf

Die Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes zu Referentenentwurf finden Sie unter: Stellungnahme

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