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LSG Berlin-BrandenburgGericht stoppt vorerst Honorarkürzung bei Psychotherapeuten

Nach einer Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschuss - gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung - sollte das Honorar für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent sinken. Nun haben Landesrichter ein Veto eingelegt - erstmal.

Die Honorarkürzung für Psychotherapeuten hat das LSG Berlin-Brandenburg zunächst aufgeschoben.

Berlin. Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach einem Gerichtsentscheid vorerst gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung aus, wie ein Sprecher am Donnerstag (9.7.) mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt.

Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, sei noch offen.  Die von einem zuständigen Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum 1. April hatte bundesweite Proteste ausgelöst – die in sozialen Medien auch von vielen Hausärztinnen und Hausärzten solidarisch unterstützt wurde. Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert.

Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit Bedenken an der Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.

Quelle: dpa

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