Am 11. März hat der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Honorarkürzung der Psychotherapeuten um 4,5 Prozent, die zum 1. April greifen, beschlossen. Aufgrund der Erhöhung von Strukturzuschlägen von 14,25 Prozent, werden die Honorare von psychotherapeutischen Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, im Endeffekt um rund 2,8 Prozent gesenkt.
Der GKV-Spitzenverband hatte ursprünglich eine Senkung von zehn Prozent verlangt, die KBV hatte dagegen gestimmt. Nachdem sich Kassen- und Ärztevertreter nicht einigen konnten, musste der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Bei Druckschluss bereitete die KBV eine Klage gegen den Beschluss vor.
red
