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TK-Kündigung von HZV-VerträgenDas müssen Praxen jetzt wissen

Was bedeutet die Kündigung von 14 Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) durch die TK für Praxen? Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich jetzt stellen - von der Abrechnung bis zur Einschreibung neuer Patienten.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich Praxen zur TK-Kündigung gerade stellen.

Berlin. Nachdem die Techniker Krankenkasse (TK) insgesamt 14 Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gekündigt hat, gibt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Entwarnung für teilnehmende Praxen: “Die TK-HZV-Verträge gelten unverändert fort, bis ein neuer Vertrag verhandelt oder per Schiedsspruch erlassen wurde”, heißt es in einem aktuell veröffentlichten FAQ, das die wichtigsten Fragen beantwortet, die sich Praxen jetzt stellen.

Es bestehe kein Handlungsbedarf, unterstreicht der Verband in seinem FAQ – weder für Praxen noch für Versicherte. Im Gegenteil: “Es können auch weiterhin neue Hausärztinnen und Hausärzte sowie Versicherte an den TK-HZV-Verträgen teilnehmen.”

Ein Auszug aus dem insgesamt elf Fragen umfassenden FAQ mit Antworten des HÄV:

Was bedeutet die Kündigung für die teilnehmenden Hausarztpraxen?

Die Kündigung der TK-HZV-Verträge in einigen KV-Regionen hat für die daran teilnehmenden Hausarztpraxen keinerlei unmittelbare Auswirkungen. Die Verträge gelten unverändert fort, bis ein neuer Vertrag verhandelt oder per Schiedsspruch erlassen wurde. Für die teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte bedeutet das: Sie können ihre HZV-Versicherten weiterhin wie gewohnt im Rahmen des TK-Vertrages behandeln.

Sollten teilnehmende TK-Versicherte Fragen zur Kündigung stellen, können die Hausarztpraxen klar kommunizieren, dass sich auch für die Versicherten bis zum Abschluss eines neuen Vertrages nichts ändert. Es können auch weiterhin neue TK-Versicherte in die HZV eingeschrieben werden.

Müssen Hausarztpraxen bei der Abrechnung der TK-Verträge künftig etwas Besonderes beachten?

Nein. Für die Abrechnung der TK-HZV-Verträge ändert sich derzeit nichts. Die Verträge gelten aufgrund der gesetzlichen Fortgeltungsklausel unverändert weiter. Die Abrechnung erfolgt daher bis auf Weiteres wie gewohnt.

Können Praxen weiterhin aktiv an den TK-HZV-Verträgen teilnehmen bzw. neue TK-Versicherte in diese einzuschreiben?

Ja. Es können weiterhin Praxen wie gehabt an den TK-HZV-Verträgen teilnehmen und problemlos TK-Versicherte, die daran teilnehmen wollen, einschreiben. Die Verträge gelten unverändert fort, bis ein neuer Vertrag verhandelt oder per Schiedsspruch erlassen wurde.

Welche HZV-Verträge sind von der Kündigung durch die TK betroffen?

Die Kündigung der TK betrifft die TK-HZV-Verträge in den Regionen Bayern, Berlin, Branden­burg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Braunschweig, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie Westfalen-Lippe.

Nicht betroffen sind die Regionen Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Was sind die nächsten Schritte?

Da die TK verpflichtet ist, ihren Versicherten HZV-Verträge anzubieten, werden Vertragsver­handlungen aufgenommen. Die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände werden dabei alles daran setzen, die Vertragsgrundlage in diesem Verlauf positiv für die Hausärztinnen und Haus­ärzte sowie im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln.

Bis hier eine Einigung – notfalls per Schiedsspruch – erzielt wird, gilt der Vertrag wie bisher fort. Klar ist: Wir werden keinem Vertrag zustimmen, der die hausärztliche Versorgung in irgendeiner Weise schwächt. red

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