Berlin. Vom stark kritisierten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, auch GKV-Spargesetz, wären insbesondere Hausarztpraxen „von mehreren (geplanten) Maßnahmen gleichzeitig erheblich nachteilig betroffen“. Das hebt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) in seiner am Donnerstag (18. Juni) veröffentlichten Stellungnahme hervor, mit der er sich ins parlamentarische Verfahren einbringt.
Quasi zeitgleich ist am Donnerstag bekanntgeworden, dass das Gesetz nicht wie zuletzt geplant am 26. Juni, sondern wohl erst am 10. Juli erneut in den Bundestag gehen soll. „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit“, erklärte Bundestagsabgeordneter Dr. Christos Pantazis (SPD) hierzu. In der ersten Lesung im Bundestag, in der das Gesetz abermals scharf kritisiert wurde, hatten die Regierungsfraktionen mögliche Änderungen anklingen lassen.
Aktuell sind die ärztlichen Verbände aufgerufen, Stellung zu nehmen; am Montag (22. Juni) ist die öffentliche Anhörung geplant. Die Ergebnisse dieser seien „umfassend auszuwerten und die dort vorgetragenen Hinweise und Argumente sorgfältig in die weiteren Beratungen einzubeziehen“, so Pantazis.
Hausärzte kritisieren “Fehlanreize” für geplantes Primärversorgungssystem
Insbesondere vor dem Hintergrund des geplanten Primärversorgungssystems, das im Koalitionsvertrag verankert ist, „würden in Gestalt mehrerer Neuregelungen Fehlanreize gesetzt“, unterstreicht der HÄV in seiner Stellungnahme.
Vor allem an zwei Stellen sieht der Verband Korrekturbedarf: Der vorgesehene „HZV-Wachstumsabschlag“ stehe „im deutlichen Widerspruch zu der Ankündigung, ein zukunftsorientiertes und funktionierendes Primärversorgungssystem zu etablieren“. Auch die Fixkostendegression bei der haus- und kinderärztlichen Vergütung bei Mengenausweitung im Zusammenhang mit der Entbudgetierung im Kollektivvertrag sei besonders kritisch zu sehen.
Regierung wischt Anmerkungen des Bundesrats weitestgehend vom Tisch
Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hatte konkreten Korrekturbedarf angemahnt, der Bundesrat war dessen Empfehlung gefolgt. Das hat die Bundesregierung am Donnerstag (18. Juni) jedoch in weiten Teilen abgeschmettert. Mit den weitreichenden Anpassungen würde “das Grundanliegen des Gesetzentwurfs vereitelt”, heißt es in der offiziellen Gegenäußerung, die der Redaktion von “Hausärztliche Praxis” vorliegt.
Zwar sagt die Regierung Bereitschaft zu, einzelne Vorhaben erneut zu “prüfen”; die aus hausärztlicher Sicht drängendsten Punkte werden hierbei jedoch nicht explizit erwähnt. Am Fixkostendegressionsabschlag in der HZV will die Regierung dem Beschluss zufolge festhalten.
Breite Protestaktionen – abgesperrte Stühle im Wartezimmer
Dass dies erhebliche Folgen für die Versorgung hätte, unterstreichen HÄV und Landesverbände aktuell in bundesweiten Protestaktionen. Sie betonen darin die Notwendigkeit, am Gesetzentwurf noch einmal nachzubessern.
