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AbrechnungBauchaorten-Aneurysma: An Screening erinnern

Das Bauchaortenaneurysma-Screening (BAA) schläft bislang eher einen Dornröschenschlaf. Anspruch haben männliche Patienten über 65 Jahre. Für die Beratung gibt es eine EBM-Ziffer.

Männer entwickeln häufiger ein Aneurysma der Bauchschlagader als Frauen.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin nehmen bisher nur wenige das BAA-Screening wahr (siehe Kasuistik).

Kasuistik

Anamnese und Befund: Der 65-jährige Patient hat einen Termin für eine präoperative Untersuchung bei seinem Hausarzt wegen einer geplanten ambulanten CTS-Op rechts. Anamnestisch besteht eine leichtgradige COPD, eine 1-Gefäß-KHK und ein Refluxleiden – Krankheiten, die momentan medikamentös gut eingestellt sind. Die letzte Gesundheitsuntersuchung und Krebsfrüherkennungsuntersuchung waren vor ca. einem Jahr unauffällig. Medikamente: ASS 100, AT1-Blocker, CSE-Hemmer, LAMA per Inhalation und bei Bedarf abends Pantoprazol.

Befund: 65-jähriger Patient in gutem AEZ, keine Ruhedyspnoe. Herz klinisch ob, Blutdruck 135/75 mmHg, Puls 76/min. Lunge: minimales Brummen. Abdomen und NL ob. Rechte Hand: muskuläre Hypotrophie des Daumenballens, Hypästhesie im Verlauf des N. medianus. EKG: ob, Spirometrie: minimale Obstruktion. Labor: unauffällig.

Diagnose, Therapie und weiteres Procedere: Durchführung einer präoperativen Untersuchung (ICD-10: Z00.0G) bei geplanter CTS-Op rechts. Der Hausarzt nahm den Termin zum Anlass, auf das bei dem Patienten jetzt mögliche Bauchaortenaneurysma-Screening (BAA) aufmerksam zu machen und vereinbarte einen Termin nach der Op. Er hatte nach einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) vom September 2025 beschlossen, jeden Patienten darauf hinzuweisen, der dafür in Frage kam. In dieser Mitteilung hatte die DEGUM berichtet, dass die Inanspruchnahme dieser Untersuchung sehr gering sei und sie hatte u.a. den Hausärzten empfohlen, mehr darüber zu informieren.

* fiktive Person

EBM

Bei Erstkontakt mit dem 65-Jährigen kann der Hausarzt die 03000, 03220 und der 31013 EBM abrechnen. EKG und präoperatives Labor sind obligate Inhalte der 31013, die Spirometrie fakultativ. Am Folgetag Besprechung der Ergebnisse (03230), zusätzlich die 03221. Nach drei Wochen Wiedervorstellung zum BAA-Screening und Abrechnung der 01747 und 01748 EBM.

GOÄ

Da in der GOÄ keine Pauschale für die präoperative Untersuchung existiert, rechnet der Arzt einzeln mit den Nummern 1, 8, 651, 605, 605a, 250, 75 GOÄ ab und zudem die in der Laborgemeinschaft erbrachten Untersuchungen des Kapitels MII.

Für die Besprechung am Folgetag die Nr. 3. Auch das BAA-Screening kann als neuer Behandlungsfall mit Einzelleistungen abgerechnet werden, und zwar mit den Nummern. 1, 7 und 410.

Schwerpunkt: Screening auf Bauchaortenaneurysma

Am 25. September 2025 hat die DEGUM in einer Pressemitteilung beklagt, dass die Möglichkeit des Bauchaortenaneurysma-Screenings (BAA-Screening), das seit 2018 zu Lasten der GKV möglich ist, in der Bevölkerung wenig bekannt und deshalb auch wenig genutzt wird. Worum geht es?

Das BAA-Screening ist eine Vorsorgeuntersuchung, die einmal im Leben bei Männern ab 65 Jahren durchgeführt und abgerechnet werden kann. Zum Leistungsinhalt der beiden Gebührenordnungspositionen (01747, 01748) gehören obligat

  • eine ärztliche Aufklärung zum Screening auf Bauchaortenaneurysmen (01747)
  • die Ausgabe der Versicherteninformation gemäß Anlage 3 zur GU-RL (01747) und
  • eine sonografische Untersuchung der Bauchaorta gemäß Teil B II. Paragraf 4 der GU-RL (01748). Da Beratung und Sonografie nicht unbedingt durch denselben Vertragsarzt erfolgen müssen, ist in der 01747 fakultativ noch die Veranlassung der Sonografie enthalten.

Ebenfalls fakultativ – jedoch in der 01748 – enthalten ist die Aufklärung und Beratung zu Behandlungsmöglichkeiten bei auffälligem Befund, sodass diese nicht gesondert abrechenbar ist.

Beide Leistungen sind in einer Sitzung nebeneinander abrechenbar. Für die Abrechnung der 01748 ist eine Ultraschallgenehmigung der KV erforderlich. Bei gleichzeitiger Abrechnung der 01748 neben der 33042 oder der 33043 erfolgt eine Minderung der Bewertung: bei der 33042 um 70 Punkte und der 33043 um 7 Punkte.

Da es in der GOÄ keine adäquate Abrechnungsposition gibt, bleibt hier nur die Einzelleistungsabrechnung mit kurativen Ziffern: Nr. 1, 7 und 410. Dauert die Beratung mindestens zehn Minuten, kann entweder die Nr. 1 mit höherem Faktor abgerechnet werden oder aber man rechnet die Nr. 3 ab und führt die Sonografie an einem anderen Tag in einer zweiten Sitzung durch, falls der Patient dieses Vorgehen toleriert.

Quellen:

  1. ebm.kbv.de/
  2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
  3. www.ebm-goä.de/ (Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold)
  4. www.icd-code.de/
  5. www.degum.de/presse/pressemitteilungen/im-detail/news/bauchaortenaneurysma-lebensgefahr-im-bauch-ultraschall-screening-bleibt-untergenutzt.html
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