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G-BALichttherapie bei Akne inversa wird Kassenleistung

Menschen mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa können künftig zusätzlich zur lokalen antibiotischen Salbentherapie mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz behandelt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Durchführen dürfen die Therapie auch Hausärztinnen und Hausärzte.

Der G-BA hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue ambulante Kassenleistung beschlossen (Symbolbild).

Berlin. Die Anwendung von intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung wird für Menschen mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (22. Januar) beschlossen.

Durchführen dürfen die Therapie unter anderem Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin – neben Dermatologen, die die Indikation initial stellen müssen.

Kein Zusatznutzen für schwer betroffene Patienten

Von der kombinierten Behandlungsmethode können künftig Patientinnen und Patienten mit Akne inversa im Stadium I und II nach Hurley-Klassifikation profitieren. Basis für die Entscheidung des G-BA ist eine entsprechende Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). „Entzündliche Hautschäden oder eitrige Abszesse verbesserten sich deutlich stärker bei der Kombinationsbehandlung zusätzlich zur antibiotischen Salbentherapie als bei einer alleinigen Behandlung mit antibiotischen Salben“, bilanziert der G-BA für die beiden Patientengruppen.

Für Patientinnen und Patienten mit schwerer Akne inversa liege ein entsprechender wissenschaftlicher Beleg hingegen nicht vor.

Der G-BA hat im gleichen Zug auch Anforderungen zur Qualitätssicherung festgelegt, unter anderem Vorgaben zur Häufigkeit, zum Zyklus und zum Zeitraum der Bestrahlung. So umfasst die Lichttherapie einen Therapiezyklus von maximal 8 Sitzungen innerhalb von 16 Wochen.

Wann kommt die neue Leistung in der Praxis an?

Bis die neue Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden kann, dauert es aber noch. Der Beschluss des G-BA wird zunächst dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten den EBM anpassen.

Akne inversa, auch Hidradenitis suppurativa, ist bisher nicht heilbar, sodass nur die Symptome behandelt werden können.

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