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PSA statt DRU?G-BA nimmt Prostatakrebs-Screening unter die Lupe

Wird es künftig ein PSA-Screening zur Früherkennung von Prostatakrebs geben? Diese Frage will der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt klären. Anlass dazu geben neue Leitlinien-Empfehlungen.

Ein PSA-Screening ist bislang umstritten. Das könnte sich bald ändern und Kassenleistung werden.

Berlin. Womöglich wird es zur Früherkennung von Prostatakrebs bald ein nach Risiko abgestuftes Screening mittels prostataspezifischem Antigen (PSA) und Magnetresonanztomographie (MRT) geben. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun den Prüfprozess gestartet, teilte er am Donnerstag (16.10.) mit.

Hintergrund ist unter anderem, dass die neue S3-Leitlinie seit August dieses Jahres die digital-rektale Untersuchung nicht mehr wie im bisherigen Maße empfiehlt. Studien hatten gezeigt, dass diese zur Früherkennung oft zu ungenau ist und somit Tumore im Frühstadium oft nicht entdeckt werden oder zu oft falsch positive Ergebnisse weiter abgeklärt werden müssen, was mit Risiken verknüpft ist.

Leitlinie rät zu PSA-basiertem Screening

Stattdessen rät die Leitlinie für Männer ab 45 Jahren nun zu einem Screening in Abhängigkeit des PSA-Wertes:

  • PSA < 1,5 ng/ml: Folgeuntersuchung alle fünf Jahre
  • PSA 1,5-2,99 ng/ml: Folgeuntersuchungen alle zwei Jahre
  • PSA > 3 ng/ml: erneute PSA-Bestimmung in drei Monaten

Bestätigt sich bei Männern mit hohem Risiko ein PSA-Wert von mindestens 3, so soll beim Urologen das individuelle Risiko weiter abgeklärt werden. Etwa anhand von Anamnese, Alter, familiärer Belastung, digital-rektaler Untersuchung und PSA-Dichte mittels Ultraschall. Besteht dann weiterhin ein Risiko für ein Prostatakarzinom, soll die Diagnose mit einem MRT gesichert werden.

IQWiG startet mit Evidenzrecherche

Im ersten Schritt des G-BA-Verfahrens wird nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die Erkenntnisse aus Studien und Leitlinien zur Früherkennung mithilfe des PSA-Werts und der MRT ermitteln. Danach starten die Beratungen des G-BA unter Einbezug der Fachgesellschaften.

Mit einem Beschluss ist dann in der Regel grob in zwei Jahren zu rechnen. Die Patientenvertretung sowie G-BA-Chef Prof. Josef Hecken hatten diese Prüfung in den G-BA eingebracht. „Wir hoffen auf Studien die zeigen, dass sich durch die zusätzliche Abklärung mit einer MRT-Untersuchung unerwünschte Überdiagnosen und falsch-positive Screening-Befunde reduzieren lassen“, kommentierte Hecken den Beschluss.

Bislang wurde ein PSA-Screening kontrovers diskutiert. Noch 2020 kam das IQWiG zu dem Ergebnis, dass ein nicht nach Risiko adaptiertes Screening mehr schade als nutze.

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