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HonorarverhandlungenErste Runde bringt kein Ergebnis

Es war zu erwarten, nun ist offiziell verkündet: Die erste Verhandlungsrunde zum Orientierungswert für 2026 ist gescheitert. Zu weit liegen die Positionen von Kassen und Ärzten auseinander. Nächste Woche geht es weiter.

Honorarverhandlungen für 2026: Das Angebot der Krankenkassen ist aus ärztlicher Sicht in Runde eins „völlig unzureichend“.

Berlin. Die erste Verhandlungsrunde zur Finanzierung der ambulanten Versorgung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband ist am Dienstag (19. August) ohne Ergebnis beendet worden. Das hat die KBV am Abend mitgeteilt.

Die Positionen von Kassen und Ärzten lägen noch weit auseinander, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nach der Sitzung. Dass es keine einfache Einigung geben würde, hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sowie andere ärztliche Vertreter hatten zuletzt eine Steigerung des Orientierungswerts von mindestens 7 Prozent gefordert, auf Kassenseite war sogar die Forderung einer “Nullrunde” durch die TK kursiert.

Das Angebot der Krankenkassen sei bislang „völlig unzureichend“, kritisierte Gassen. Es spiegle in keiner Weise die steigenden Kosten und die angespannte Lage der Praxen wider. An diese hatte im Vorfeld der Verhandlungen der Hausärztinnen- und Hausärzteverband erinnert. „Eine Praxis zu führen, kostet Geld. Unsere Teams verdienen es, anständig bezahlt zu werden. Gleichzeitig steigen die Miet- und Energiekosten rasant an“, so die Bundesvorsitzenden Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.

Welche Zahlen sich in der ersten Runde konkret gegenüberstanden, nannten weder Ärzte- noch Kassenseite.

Personalkosten müssen “live” berücksichtigt werden

Die Krankenkassen versuchten, die Ärzte und Psychotherapeuten mit dem Argument zu vertrösten, dass für den Orientierungswert (OW) nur die Kostenentwicklung der Vorjahre betrachtet werden könne, erläuterte der stellvertretende KBV Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister.

Bei den Finanzierungsverhandlungen ist das Verfahren – anders als bei Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern – gesetzlich vorgegeben. Demnach werden für den Orientierungswert 2026 tatsächlich die Veränderungen der Kosten des Jahres 2024 gegenüber dem Jahr 2023 berücksichtigt. Doch: Neu seit vorigem Jahr ist, dass bei den Personalkosten aktuelle Daten herangezogen werden dürfen. So fließen die Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte für das Jahr 2025 in die Anpassung des Orientierungswertes für 2026 ein.

Hofmeister erinnert zudem, dass die Gehälter für Oberärzte im Krankenhaus im vorigen Jahr im Schnitt um mehr als sechs Prozent gestiegen seien. „Dies muss bei der Anpassung des Orientierungswertes berücksichtigt werden“, betonte er.

Verhandlungen gehen nächste Woche in Runde zwei

Die Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband werden in der kommenden Woche im paritätisch besetzten Bewertungsausschuss fortgesetzt.

Kommt im Bewertungsausschuss keine Einigung zustande, schalten sie den Erweiterten Bewertungsausschuss ein – dies war in den Vorjahren bereits mehrfach nötig.

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