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G-BAVerordnungsvorgabe für Gazewundauflage festgezurrt

Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss für ein "sonstiges Produkt zur Wundbehandlung" den Verordnungsrahmen abgesteckt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gazewundauflage UrgoStart Tül damit auf Kosten der GKV angewendet werden.

Der G-BA hat erstmals ein sonstiges Produkt zur Wundbehandlung positiv bewertet.

Berlin. Das Produkt “UrgoStart Tül” können Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Bedingungen als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Wundbehandlung einsetzen. Grund dafür ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Donnerstag (5.6.), der seit diesem Zeitpunkt gilt. Das Gremium hat damit erstmals ein sonstiges Produkt zur Wundbehandlung positiv bewertet und dafür Verordnungsvorgaben festgelegt.

Das Produkt ist eine nicht okklusive Gazewundauflage, die nach Angaben des Herstellers nicht mit der Wunde verklebt. Dem G-BA zufolge wird es zur Behandlung von diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen angewendet.

Drei Voraussetzungen zur Verordnung

Ärztinnen und Ärzte können es auf GKV-Kosten rezeptieren, wenn

  • die Wunde nicht heilt, obwohl bereits zwei Wochen mit Verbandmitteln behandelt wurde, und
  • keine kritische Ischämie und
  • keine Wundinfektion festgestellt wurde.

UrgoStart Tül wird mit dem Beschluss in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte (Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie) aufgenommen. Anders als andere sonstige Produkte zur Wundbehandlung wird die Gazeauflage damit über den 2. Dezember 2025 hinaus von den Krankenkassen erstattet.

Verschreibungsfähigkeit vorerst begrenzt

Derzeit ist die Verordnungsmöglichkeit bis 5. Mai 2027 befristet. Zu diesem Zeitpunkt läuft nämlich die CE-Zertifizierung als Medizinprodukt auf EU-Ebene aus. Verlängert der Hersteller die CE-Zertifizierung, ist das Produkt auch nach Mai 2027 weiter verschreibbar.

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung bereiten Ärztinnen und Ärzten in der Praxis vielfach Probleme, weil die Evidenzlage bei Wundprodukten in der Regel oft dünn ist und der Markt aufgrund der Vielzahl der Produkte unübersichtlich. Vorübergehend war zudem die Erstattung für diese Produktkategorie ausgelaufen, bis die Koalition die Übergangsfrist dann doch noch bis 2. Dezember dieses Jahres verlängert hat.

Tipps zur wirtschaftlichen Auswahl von Wundauflagen geben die Hausärzte Moritz Eckert und Dr. Stephan Fuchs mit dem Wundauflagenleitfaden (WAL), die KV Hessen oder drei Hausärzte im Podcast „Arztgespräch“ von Christian Sommerbrodt, Vorsitzender des hessischen Hausärzteverbandes.

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