Berlin. Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans. Die Anwendungshinweise zu den Arzneimitteln im Medikationsplan enthalten neben dem Handelsnamen auch Angaben zu Darreichungsform, Wirkstoff und Wirkstärke.
Diese Angaben wurden vereinheitlicht und patientenverständlich formuliert; sie sind über die Referenzdatenbank beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) allgemein zugänglich.
Aktuell macht das BfArM darauf aufmerksam, dass hier in manchen Fällen die Wirkstoffbezeichnung pharmazeutisch-rechnerisch nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke korreliert. “Die Daten in der Referenzdatenbank erheben insofern nicht den Anspruch, als Basis für Dosierschemata oder Therapiepläne zu dienen”, schreibt das BfArM.
Aus der Anwendung im Praxis- und Klinikalltag seit April 2025 habe sich herausgestellt, dass die Wirkstoffstärke dann als besonders patientenverständlich beurteilt wird, wenn diese in Kongruenz zur Arzneimittelbezeichnung steht. Auf Basis dieser neuen Bewertung sei daher eine Regeländerung vereinbart worden, deren technische Umsetzung voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein werde. “Parallel werden bereits manuelle Datenänderungen vorgenommen, so dass sukzessive mit der zweiwöchigen Datenlieferung Anpassungen wirksam werden”, meldet das BfArM.
Insbesondere um potenziellen Medikationsfehlern vorzubeugen, werden Ärztinnen und Ärzte gebeten, die Angaben auf dem Medikationsplan auf Plausibilität zu prüfen und Unstimmigkeiten an das BfArM zu melden: Referenzdaten@bfarm.de.
red