Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

SpickzettelEBM-Spicker Q1/21

Mit dem Jahreswechsel ändert sich auch immer die ärztliche Honorierung. Daher haben die "Rauchenden Köpfe" den EBM-Spickzettel überarbeitet.

Mit dem Jahreswechsel ändert sich auch immer die ärztliche Honorierung. Daher haben die "Rauchenden Köpfe" den EBM-Spickzettel überarbeitet.

EBMNeuer Spicker erleichtert Krankschreibung

Während der Corona-Pandemie ändern sich die Vorgaben für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sehr häufig. Manches gilt nur temporär, anderes dauerhaft. Der neue AU-Spicker der „Rauchenden Köpfe“ vereinfacht den Durchblick.

Während der Corona-Pandemie ändern sich die Vorgaben für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sehr häufig. Manches gilt nur temporär, anderes dauerhaft. Der neue AU-Spicker der „Rauchenden Köpfe“ vereinfacht den Durchblick.

EBM, GOÄ & CoDrei neue Spicker

Aus den Erfahrungen des Corona-Frühjahrs haben die "Rauchenden Köpfe" Forderungen für die Praxis abgeleitet. Vor allem sollten Hausärzte jederzeit mit Neuregelungen rechnen. PLUS: EBM-, GOÄ- und Palliativ-Spickzettel für Q4/2020.

Aus den Erfahrungen des Corona-Frühjahrs haben die "Rauchenden Köpfe" Forderungen für die Praxis abgeleitet. Vor allem sollten Hausärzte jederzeit mit Neuregelungen rechnen. PLUS: EBM-, GOÄ- und Palliativ-Spickzettel für Q4/2020.

Corona-SpickerVideosprechstunde: Früher Flop, plötzlich top?

Durch Corona hat die Videosprechstunde einen Aufschwung erlebt. Mit Blick auf die Abrechnung befinden die "Rauchenden Köpfe": Sie kann zwar helfen, ein Minus abzufedern – ob sie sich aber dauerhaft etabliert, bleibt fraglich. Die wichtigsten EBM-Ziffern im Video-Spicker zu Corona im Überblick.

Durch Corona hat die Videosprechstunde einen Aufschwung erlebt. Mit Blick auf die Abrechnung befinden die "Rauchenden Köpfe": Sie kann zwar helfen, ein Minus abzufedern – ob sie sich aber dauerhaft etabliert, bleibt fraglich. Die wichtigsten EBM-Ziffern im Video-Spicker zu Corona im Überblick.

EBM-Spicker aktualisiertGenaues Hinsehen lohnt beim EBM!

Seit 1. April greift die EBM-Reform, daher haben die "Rauchenden Köpfe" den EBM-Spickzettel aktualisiert. Wie sich die Reform auswirkt, hängt vom Leistungsspektrum und dem Patientenstamm der Praxis ab, sind sie überzeugt.

Seit 1. April greift die EBM-Reform, daher haben die "Rauchenden Köpfe" den EBM-Spickzettel aktualisiert. Wie sich die Reform auswirkt, hängt vom Leistungsspektrum und dem Patientenstamm der Praxis ab, sind sie überzeugt.

EBM-Spickzettel Q3/2019TSVG entpuppt sich als Mogelpackung

Zum dritten Quartal bringt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einige Änderungen im EBM. Daher haben die "Rauchenden Köpfe" den EBM-Spicker aktualisiert – und dabei zwei Pferdefüße für Hausärzte entdeckt.

Zum dritten Quartal bringt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einige Änderungen im EBM. Daher haben die "Rauchenden Köpfe" den EBM-Spicker aktualisiert – und dabei zwei Pferdefüße für Hausärzte entdeckt.

Sie haben keinen Zugriff auf diesen Artikel
OK
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.