Die UV-GOÄ wurde an einigen Stellen überarbeitet: Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach den Nummern 1 und 2 (alte Nr. 6) können beispielsweise seit Juli neben Sonderleistungen wie Wundbehandlungen oder Sonographie abgerechnet werden. Der bisherige Abrechnungsausschluss wurde aufgehoben, macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam.
Auch gibt es neue Zuschläge: Zehn Euro können Ärztinnen und Ärzte beispielsweise abrechnen, wenn die Kommunikation mit einem Patienten erschwert ist (gilt nicht bei Kindern bis sechs Jahre). Geregelt ist nun auch, dass die Gebührennummern für Grundleistungen die Zeiten von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr abdecken.
Abgesehen von den Grund- und allgemeinen Leistungen sind die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses außerdem um fünf Prozent erhöht worden.
red