BewertungsausschussPortopauschalen rückwirkend zum 1.1. erhöht

Etwas verspätet, aber immerhin rückwirkend, hat der Bewertungsausschuss (BA) die Pauschalen für Portokosten an die zum Jahreswechsel erfolgten Preiserhöhungen bei der Deutschen Post angepasst.

Rückwirkend hat der Bewertungsausschuss das Briefporto angepasst.

Nachdem die Deutsche Post zu Beginn des Jahres das Porto für Briefe von 0,85 auf 0,95 Euro erhöht hat, hat nun auch der Bewertungsausschuss reagiert und die Kostenpauschalen rückwirkend zum 1.1. von 0,86 auf 0,96 Euro erhöht.

Betroffen sind die folgenden vier Gebührenordnungspositionen im EBM-Abschnitt 40.4:

  • Versand von Arztbriefen oder anderen Unterlagen nach der EBM Nr. 40110,
  • Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, einer Arzneimittel-, Heilmittel- oder (neu) Krankentransportverordnung im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischer Konsultation nach der EBM Nr.  40128,
  • Versand einer Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes (Formular 21) an die Eltern oder die Bezugsperson nach EBM-Nr. 40129,
  • Versand einer per Stylesheet erzeugten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse des Patienten nach EBM-Nr. 40130, wenn die elektronische Übermittlung über die Telematikinfrastruktur nicht möglich ist.

Höchstwert angehoben

In diesem Zusammenhang wurde auch der seit dem 1. Januar 2025 gültige Höchstwert je Behandlungsfall bei Allgemeinmedizinern, hausärztlichen Internisten, praktischen Ärzte sowie Kinder- und Jugendmedizinern von 6,88 auf 7,68 Euro angehoben.

Der gilt auch für den Ansatz der EBM-Nr. 40111 für eine Faxübermittlung, deren Wert mit 0,05 Euro unverändert bleibt. Nicht auf den Höchstwert angerechnet werden die Kostenpauschalen nach den Nrn. 40128 bis 40130.

Das bleibt gleich

Unverändert bleiben auch die Kostenpauschalen nach der EBM-Nr.  40106 (Versendung bzw. Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern) und für den Versand eines elektronischen Arztbriefes nach der Nr. 86900 bzw. für den Empfang nach der 86901.

Der Höchstwert je Quartal und Arzt liegt bei den EBM-Ziffern 86900 und 86901 bei 23,40 Euro, die Nr. 40106 hat keinen Höchstwert. GWZ

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.