Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können seit Januar elektronisch verordnet werden, sofern das Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt. Haben Patienten jedoch keine App zum Einlösen des Rezepts, sollten Praxen zusätzlich immer den Patientenausdruck mitgeben, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Nur mit dem Ausdruck können Versicherte die Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Ärzte sollten bei einer DiGA-Verordnung daher aktiv erfragen, ob die Versicherten bereits eine eRezept-App nutzen.
Eine überarbeitete Version des Patientenausdrucks wird laut KBV mit den Software- Updates zum dritten Quartal 2026 bereitgestellt. Zudem könne die Software so konfiguriert werden, dass sie den Patientenausdruck automatisch bereitstellt.
