© EckertBeispiel einer KIM-Nachricht von einer Hausarztpraxis an ein Pflegeheim.
Idealerweise teilen Sie dabei bereits “Regeln” mit, wie aus Ihrer Sicht idealerweise die Kommunikation stattfinden sollte, um auf beiden Seiten Zeit zu sparen. Als kleiner “KIM-Knigge” hat sich etabliert Name/Vorname und Geburtsdatum des jeweiligen Patienten/in in den Betreff zu schreiben. Zudem sollten Sammelanfragen unterbleiben: Pro Patient/in sollte es eine Nachricht geben (s. Abb. rechts).
Das klingt erstmal nach Mehrarbeit, so können Sie aber auch im Heim die Informationen in Ihrem PVS direkt den richtigen Patienten zuordnen.
Schon 2024 konnte dies mit Unterstützung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sowie der KV Niedersachsen im Harz getestet werden. Schon nach kurzer Zeit wollte niemand mehr zurück zum Fax. Die Vorteile direkt aus der Software zu kommunizieren liegen auf der Hand:
- Vitaldaten und Anfragen für alle Seiten (und MDK) nachvollziehbar und leserlich
- Fotos (von Wunden) in guter Qualität
- Sicherer Austausch von Medikamentenplänen, Arztbriefen oder der Wundversorgungsanleitung (www.hausarzt.link/wunddoku) etc. und das direkt in der eigenen Akte abspeicherbar
- Bei Bedarf legaler Austausch von eRezepten (www.hausarzt.link/sy8Tx)
Bei Heimen hat sich gezeigt, dass Stationspersonal meist nicht gut über die TI informiert ist, aber sich nach einem besseren Austausch sehnt. Hier sollten Sie den Weg über die Heim- oder Pflegedienstleitung gehen. Vor noch mehr Anfragen brauchen Sie sich nicht sorgen. Die Kommunikation wird aus Erfahrung der Rauchenden Köpfe eher besser und zielgerichteter.
KIM auch für andere Leistungserbringende
Diese oder ähnliche Vorteile gelten natürlich auch für die Zusammenarbeit mit anderen wie Kliniken oder gebietsärztlichen Praxen. Elektronische Arztbriefe mit direkter Zuordnung zu den Versicherten, sind bei guter Umsetzung im PVS eine echte Arbeitserleichterung.
Etablieren Sie auch hier den kollegialen Austausch via KIM. Idealerweise erhalten Sie dann nicht nur ein Deckblatt als eArztbrief und den Brief selbst als Anhang – sondern einen korrekt konfigurierten eArztbrief. Wenn das noch nicht gut klappt, dann sprechen Sie mit den Praxen darüber.
Weitere Anwendungsfälle für die eNachricht
Manchmal vernachlässigt werden eNachrichten, also der kollegiale Austausch, ohne direkt einen Arztbrief darzustellen. Dies kann ein echter Mehrwert sein, wenn beide Seiten darauf eingestellt sind. Nur wer weiß, dass er ein digitales Postfach hat, wird regelmäßig hineinschauen. Beispiele:
Terminvermittlung und “digitale Überweisung”: Eine richtige eÜberweisung wäre wünschenswert – bis es diese gibt, können Sie sich aber schon jetzt mit KIM behelfen. Denken Sie an Fälle, in denen eine zeitnahe fachärztliche Vorstellung nötig ist, Versicherte regulär aber nicht so schnell einen Termin bekämen. Nach Einwilligung des Versicherten schicken Sie eine eNachricht an die Facharztpraxis mit Patientendaten, Telefonnummer, kurze Problemschilderung und ggf. sinnvoller Dokumentation. Die Praxis kontaktiert dann die Betroffenen oder meldet Ihnen einen Termin (ggf. als Hausarztvermittlungsfall 03008 EBM, 16,24 Euro) zurück. Nach vorheriger Absprache ist so eine deutlich effizientere Terminvermittlung als per Telefon oder Fax möglich.
Telekonsil: Sie wollen etwa eine Hautveränderung abklären, weil es sich unter topischer Therapie nicht verbessert hat. Nach Einwilligung der Betroffenen schicken Sie eine eNachricht mit Daten und Foto an die Hautarztpraxis. Diese antwortet per eNachricht mit einem Therapievorschlag, weil eine Vorstellung nicht nötig ist. Hierfür können Sie die 01670 EBM (13,63 Euro) ansetzen, die Antwortenden die 01671 (15,63 Euro) abrechnen. Mehr zu dieser extrabudgetären Vergütung finden Sie unter www.hausarzt.link/971PK.