© Hausärztliche PraxisKriterien für künftige Frequenz der Fußuntersuchung
Eine Urinuntersuchung soll je nach individuellem Profil erfolgen (Albumin-Kreatinin-Ratio im Urin, UACR), Microalbuminurie (z.B. Micraltest). Hingegen ist die Bestimmung der Blutfettwerte im DMP Diabetes 2 nicht vorgeschrieben. Es genügt vermutlich, diese bei der Gesundheitsuntersuchung alle drei Jahre zu veranlassen.
Der Fußstatus
Die Füße von Menschen mit Typ-2-Diabetes sind besonders zu beachten. Hier soll mindestens einmal im Jahr eine Untersuchung stattfinden. Diese beinhaltet die Inspektion, ob Wunden, Verletzungen, verstärkte Verhornung, Nagelwachstumsstörungen etc. vorliegen.
Außerdem soll die Durchblutung durch Tasten der Fußpulse überprüft werden. Besteht der Verdacht auf eine Durchblutungsstörung, muss diese weiter abgeklärt werden, ggf. auch durch Überweisung an eine angiologische oder gefäßchirurgische Praxis. Als erster Schritt bei nicht tastbaren Fußpulsen empfiehlt sich die Bestimmung des Knöchel-Arm-Index (ABI).
Besonderes Augenmerk ist auch auf eine mögliche Nervenschädigung (Neuropathie) zu legen. Hierzu eignen sich Untersuchungen mit der Stimmgabel, dem Tip-Therm und dem Monofilament. Abhängig vom Untersuchungsbefund ist das Intervall für weitere Untersuchungen festzulegen (s. Tab. 2).
Eine podologische Behandlung kann über Muster 13 mit dem Indikationsschlüssel DF (Diabetisches Fußsyndrom) verordnet werden, wenn neben der sensiblen Neuropathie behandlungsbedürftige Veränderungen an den Füßen wie verstärkte Hornhautbildung oder Nagelwachstumsstörungen vorliegen.
Wichtig: Neben der Diagnose “diabetisches Fußsyndrom” (E11.74, E11.75) sollte man auf der Verordnung die diabetische Polyneuropathie (G63.2) kodieren, das erspart Rückfragen durch die Podologen!
Die Beratung
Wenn man das Feld “Informationsangebote” aktiviert, schickt die Krankenkasse den Versicherten entsprechende Materialien zu. Gleichzeitig sollen Ärztinnen und Ärzte zu sinnvollen Maßnahmen beraten und die Erkrankten bei ggf. erforderlichen Änderungen ihrer Lebensweise unterstützen. Hier können Sie etwa über Muster 36 Angebote der Krankenkassen initiieren (darunter Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung, Bewegungsangebote).
Bei entsprechenden Erkrankungen könnte auch eine Verordnung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Frage kommen. Tipp: Denken Sie daran, hierfür die 01621 EBM (5,49 Euro) abzurechnen! In manchen KV-Regionen kann die hausärztliche Beratung zur Bewegung zusätzlich einmal im Leben abgerechnet werden – in Niedersachsen beispielsweise mit der 99502 (8 Euro) oder in Hamburg (s. Tab. 3 im PDF).
Medikation
Der Dokumentationsbogen umfasst auch die medikamentöse Therapie. Die folgende Aufzählung listet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne inhaltliche Beurteilung – auf, welche Präparate und Substanzen in welche Medikamentengruppe gehören, um die Dokumentation für MFA zu vereinfachen:
- Thrombozytenaggregationshemmer: z.B. ASS (Aspirin), Clopidogrel (Plavix, Iscover), Prasugrel (Efient), Ticagrelor (Brilique)
- orale Antikoagulantien: z.B. Phenprocoumon (Marcumar, Falithrom), Warfarin (Coumadin), Apixaban (Eliquis), Edoxaban (Lixiana), Rivaroxaban (Xarelto), Dabigatran (Pradaxa)
- SGLT2-Hemmer: Dapagliflozin (Forxiga), Empagliflozin (Jardiance), Ertugliflozin (Steglatro)
- GLP1-Rezeptoragonisten (Gabe i.d.R. subkutan): Dulaglutid (Trulicity), Exenatid (Byetta, Bydureon), Liraglutid (Victoza), Semaglutid (Ozempic als Spritze, Rybelsus als Tablette), Tirzepatid (Mounjaro);
Cave: Wegovy enthält zwar ebenfalls Semaglutid, Saxenda enthält Liraglutid, diese Präparate sind aber nicht für Diabetes Typ 2 zugelassen, sondern für Adipositas. Sie sind keine Kassenleistung!
- Metformin: diverse Präparate, teils auch in Kombinationspräparaten enthalten
- Insulin oder Insulinanaloga: diverse Präparate (subkutane Injektion)
Sonstige antidiabetische Medikation:
- Sulfonylharnstoffe: Glimepirid, Glibenclamid (diverse Präparate)
- DDP-4-Hemmer (Gliptine): Sitagliptin (z.B. Januvia, Xelevia), Vildagliptin (z.B. Jalra, Galvus), Saxagliptin (Onglyza)
- Acarbose (z.B. Glucobay)
Denken Sie daran, bei Kombinationspräparaten zwei Kreuze zu setzen, etwa:
- Metformin + DDP-4-Hemmer (z.B. Ecreas, Janumet, Velmetia, Komboglyze)
- DPP-4-Hemmer + SGLT2-Hemmer (Glyxambi, Steglujan)
- Metformin + SGLT2-Hemmer (Xigduo)
- GLP1-Agonist + Insulin (z.B. Suliqua, Xultophy)
Die Abrechnung
Bei der Dokumentation ist zu beachten, dass die regionalen Vorgaben zu den Abrechnungsziffern sehr unterschiedlich ausfallen (s. Tab. 3 im PDF). In Hessen beispielsweise müssen jedes Quartal spezifische Ziffern, passend zu Erst- und Folgedokumentation, zu Erst- oder Zweit-DMP etc. eingegeben werden.
In Niedersachsen hingegen müssen keine Ziffern eingetragen werden, dies erschließt sich die KV offensichtlich aus den eingereichten Dokumentationen. Warum dies nicht überall möglich ist, ist den Rauchenden Köpfen schleierhaft.