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Rauchende KöpfeDMP Diabetes: Durchblick bei der Dokumentation

Jede Hausarztpraxis betreut Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2, davon sicher viele innerhalb des Disease-Management-Programms (DMP). Wie dies wirtschaftlich und organisatorisch besser klappt, nehmen die Rauchenden Köpfe in ihrer DMP-Serie unter die Lupe. Den Beginn macht das DMP Diabetes Typ 2.

Ins DMP können Menschen eingeschrieben werden, bei denen die Diagnose Typ-2-Diabetes nach NVL-Kriterien gestellt wurde.

Ins DMP Diabetes Typ 2 können Menschen eingeschrieben werden, bei denen die Diagnose Diabetes Typ 2 nach den Kriterien der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) gestellt wurde. Die DMP-Richtlinie (www.hausarzt.link/FMdnk) benennt dazu:

  • bei typischen Symptomen genügt ein einzelner pathologischer Wert:
  • Nüchtern-Glukose vorrangig im Plasma ≥ 7,0 mmol/l (≥ 126 mg/dl) oder
  • Nicht-Nüchtern-Glukose i. P. ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200 mg/dl) oder HbA1c ≥ 6,5 Prozent (48 mmol/mol)
  • bei symptomfreien Personen werden zwei an verschiedenen Tagen erhobene pathologische Werte gefordert:
  • Nüchtern-Glukose i. P. ≥ 7,0 mmol/l (≥ 126 mg/dl) oder
  • Nicht-Nüchtern-Glukose i. P. ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200 mg/dl) oder
  • HbA1c ≥ 6,5 Prozent (48 mmol/mol) oder
  • Nachweis von Glukose im Plasma ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200 mg/dl)/2 Stunden nach oraler Glukosebelastung (75 g Glukose)

Merke: Die Diagnose soll nicht gestellt werden, wenn die Werte durch aktuellen Infekt oder kurzfristige Kortisontherapie verändert sein können. Bei langfristiger Kortisongabe sollen Betroffene jedoch hinsichtlich Diabetes ggf. beraten und behandelt werden.

Die Einschreibung

Um am DMP teilzunehmen, unterschreiben Versicherte das entsprechende Formular. Wichtig: Leider muss dieses per Post im Original eingereicht werden. Hier kommt es regelmäßig zu Problemen mit angeblich nicht angekommenen Formularen. Wünschenswert wäre, dies langfristig digital zu lösen, beispielsweise per KIM-Versand.

Die Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt mindestens halbjährlich, meist sogar in jedem Quartal. Merke: Intervallvorgaben der KV-Verträge können sich unterscheiden.

Welche Werte sind zu erheben? Im Bogen zu erfassen sind:

  • Größe, Gewicht und Raucherstatus: Die Rauchenden Köpfe konnten keine Vorgabe finden, wie häufig diese erhoben werden müssen – vermutlich bei jeder Dokumentation. Ebenso sollten jedes Mal HbA1c, Blutdruck und BMI erfasst werden.
  • Vorliegen von Begleiterkrankungen: Fettstoffwechselstörungen, KHK, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck, arterielle Verschlusskrankheit (AVK), COPD, Asthma
  • Medikation (siehe gesonderter Absatz)
  • Schulung: Hat eine Schulung stattgefunden? Wird eine Schulung empfohlen?
  • Werden Informationsangebote von der Krankenkasse gewünscht? (Tabakverzicht, Bewegung, Ernährung)

halbjährlich:

  • Blutdruck- und HbA1c-Messung mindestens halbjährlich; Merke: Denken Sie an die Laborbefreiungsziffer 32022!
  • bei Insulininjektion: Inspektion der Spritzstellen mindestens halbjährlich

jährlich:

  • Nierenfunktion mindestens einmal jährlich; Sie lassen das Kreatinin im Serum bestimmen, das Labor berechnet in der Regel automatisch die eGFR
  • Fußstatus mindestens einmal jährlich, bei erhöhtem Risiko häufiger (s. Tab. 2 unten)
  • augenärztliche Untersuchung je nach Risiko alle ein bis zwei Jahre

Eine Urinuntersuchung soll je nach individuellem Profil erfolgen (Albumin-Kreatinin-Ratio im Urin, UACR), Microalbuminurie (z.B. Micraltest). Hingegen ist die Bestimmung der Blutfettwerte im DMP Diabetes 2 nicht vorgeschrieben. Es genügt vermutlich, diese bei der Gesundheitsuntersuchung alle drei Jahre zu veranlassen.

Der Fußstatus

Die Füße von Menschen mit Typ-2-Diabetes sind besonders zu beachten. Hier soll mindestens einmal im Jahr eine Untersuchung stattfinden. Diese beinhaltet die Inspektion, ob Wunden, Verletzungen, verstärkte Verhornung, Nagelwachstumsstörungen etc. vorliegen.

Außerdem soll die Durchblutung durch Tasten der Fußpulse überprüft werden. Besteht der Verdacht auf eine Durchblutungsstörung, muss diese weiter abgeklärt werden, ggf. auch durch Überweisung an eine angiologische oder gefäßchirurgische Praxis. Als erster Schritt bei nicht tastbaren Fußpulsen empfiehlt sich die Bestimmung des Knöchel-Arm-Index (ABI).

Besonderes Augenmerk ist auch auf eine mögliche Nervenschädigung (Neuropathie) zu legen. Hierzu eignen sich Untersuchungen mit der Stimmgabel, dem Tip-Therm und dem Monofilament. Abhängig vom Untersuchungsbefund ist das Intervall für weitere Untersuchungen festzulegen (s. Tab. 2).

Eine podologische Behandlung kann über Muster 13 mit dem Indikationsschlüssel DF (Diabetisches Fußsyndrom) verordnet werden, wenn neben der sensiblen Neuropathie behandlungsbedürftige Veränderungen an den Füßen wie verstärkte Hornhautbildung oder Nagelwachstumsstörungen vorliegen.

Wichtig: Neben der Diagnose “diabetisches Fußsyndrom” (E11.74, E11.75) sollte man auf der Verordnung die diabetische Polyneuropathie (G63.2) kodieren, das erspart Rückfragen durch die Podologen!

Die Beratung

Wenn man das Feld “Informationsangebote” aktiviert, schickt die Krankenkasse den Versicherten entsprechende Materialien zu. Gleichzeitig sollen Ärztinnen und Ärzte zu sinnvollen Maßnahmen beraten und die Erkrankten bei ggf. erforderlichen Änderungen ihrer Lebensweise unterstützen. Hier können Sie etwa über Muster 36 Angebote der Krankenkassen initiieren (darunter Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung, Bewegungsangebote).

Bei entsprechenden Erkrankungen könnte auch eine Verordnung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Frage kommen. Tipp: Denken Sie daran, hierfür die 01621 EBM (5,49 Euro) abzurechnen! In manchen KV-Regionen kann die hausärztliche Beratung zur Bewegung zusätzlich einmal im Leben abgerechnet werden – in Niedersachsen beispielsweise mit der 99502 (8 Euro) oder in Hamburg (s. Tab. 3 im PDF).

Medikation

Der Dokumentationsbogen umfasst auch die medikamentöse Therapie. Die folgende Aufzählung listet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne inhaltliche Beurteilung – auf, welche Präparate und Substanzen in welche Medikamentengruppe gehören, um die Dokumentation für MFA zu vereinfachen:

  • Thrombozytenaggregationshemmer: z.B. ASS (Aspirin), Clopidogrel (Plavix, Iscover), Prasugrel (Efient), Ticagrelor (Brilique)
  • orale Antikoagulantien: z.B. Phenprocoumon (Marcumar, Falithrom), Warfarin (Coumadin), Apixaban (Eliquis), Edoxaban (Lixiana), Rivaroxaban (Xarelto), Dabigatran (Pradaxa)
  • SGLT2-Hemmer: Dapagliflozin (Forxiga), Empagliflozin (Jardiance), Ertugliflozin (Steglatro)
  • GLP1-Rezeptoragonisten (Gabe i.d.R. subkutan): Dulaglutid (Trulicity), Exenatid (Byetta, Bydureon), Liraglutid (Victoza), Semaglutid (Ozempic als Spritze, Rybelsus als Tablette), Tirzepatid (Mounjaro); Cave: Wegovy enthält zwar ebenfalls Semaglutid, Saxenda enthält Liraglutid, diese Präparate sind aber nicht für Diabetes Typ 2 zugelassen, sondern für Adipositas. Sie sind keine Kassenleistung!
  • Metformin: diverse Präparate, teils auch in Kombinationspräparaten enthalten
  • Insulin oder Insulinanaloga: diverse Präparate (subkutane Injektion)

Sonstige antidiabetische Medikation:

  • Sulfonylharnstoffe: Glimepirid, Glibenclamid (diverse Präparate)
  • DDP-4-Hemmer (Gliptine): Sitagliptin (z.B. Januvia, Xelevia), Vildagliptin (z.B. Jalra, Galvus), Saxagliptin (Onglyza)
  • Acarbose (z.B. Glucobay)

Denken Sie daran, bei Kombinationspräparaten zwei Kreuze zu setzen, etwa:

  • Metformin + DDP-4-Hemmer (z.B. Ecreas, Janumet, Velmetia, Komboglyze)
  • DPP-4-Hemmer + SGLT2-Hemmer (Glyxambi, Steglujan)
  • Metformin + SGLT2-Hemmer (Xigduo)
  • GLP1-Agonist + Insulin (z.B. Suliqua, Xultophy)

Die Abrechnung

Bei der Dokumentation ist zu beachten, dass die regionalen Vorgaben zu den Abrechnungsziffern sehr unterschiedlich ausfallen (s. Tab. 3 im PDF). In Hessen beispielsweise müssen jedes Quartal spezifische Ziffern, passend zu Erst- und Folgedokumentation, zu Erst- oder Zweit-DMP etc. eingegeben werden.

In Niedersachsen hingegen müssen keine Ziffern eingetragen werden, dies erschließt sich die KV offensichtlich aus den eingereichten Dokumentationen. Warum dies nicht überall möglich ist, ist den Rauchenden Köpfen schleierhaft.

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