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StudienergebnisseRisikoabschätzung mit Routineparametern: Wer wird an Diabetes erkranken?

Der Nüchternblutzucker ist den Studienergebnissen zufolge für die Abschätzung des Diabetesrisikos ein wichtiger Faktor.

Das Risiko, in den nächsten zehn Jahren an Diabetes zu erkranken, lässt sich mit wenigen Routineparametern – Nüchternblutzucker, Alter, Geschlecht und Body-Mass-Index (BMI) – vorhersagen. Das geht aus einer Studie hervor, für die ein Forschungsteam aus den USA retrospektiv Daten von rund 45.000 Menschen zwischen 18 und 65 Jahren ausgewertet hat. Zu Studieneinschluss wurden Nüchternblutzucker, Alter, Geschlecht und BMI erfasst und über im Mittel sieben Jahre verfolgt, welche Teilnehmenden an Diabetes erkrankten.

Insgesamt entwickelten 8,6 Prozent einen Typ-2-Diabetes. Auffällig war: Bereits Nüchternblutzuckerwerte im oberen Normbereich (95–99 mg/dl, 5,3-5,5 mmol/l) erhöhten das Risiko, an Diabetes zu erkranken (und zwar auch bei Untergewicht), ordnet die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) die Ergebnisse in einer Mitteilung ein.

Kombinierte sich dieser Befund mit Übergewicht, erhöhte sich die Wahrscheinlichkeit für Diabetes weiter. Aus ihren Ergebnissen hat das Team eine Tabelle erarbeitet, in der das Risiko, in den nächsten zehn Jahren an Diabetes zu erkranken, nach Geschlecht, Alter, BMI und Nüchternglukosewert aufgelistet wird (zu finden unter www.hausarzt.link/B71Z1, Auszug in Tab.1).

Fazit für die Praxis: “Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig der Nüchternblutzucker für die Risikoabschätzung ist”, resümiert DDG-Präsidentin Prof. Julia Szendrödi. Durch die Kombination mit Alter, Geschlecht und BMI werde das individuelle Risiko noch klarer. Damit könnten Menschen identifiziert werden, die besonders gefährdet sind.

Allerdings gebe es auch Einschränkungen: Der Nüchternblutzucker sei in der Studie nur einmal bestimmt worden, zudem basiere die Analyse auf einer regionalen US-Kohorte, die Übertragbarkeit auf andere Bevölkerungen sei daher bisher unklar.

Quellen: 1. doi 10.1001/jamanetworkopen.2024.56067, 2. Mitteilung der DDG vom 11. September

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