Der Hausarzt wird während des Notdienstes ins Heim gerufen (s. Kasten unten), für Herrn N. kann er Erschwerniszulagen nach EBM abrechnen.
EBM
Abrechnung des Notfallbesuches mit der 01418 und 01212 EBM, außerdem bei vorhandener Demenz die 01226. Der BZ-Test wird mit der 32025, der Urin-Streifentest mit der 32033 abgerechnet, außerdem noch die 32151 für einen Eintauchnährboden. Schließlich kommt noch die 03230 für die Beratung des Pflegepersonals dazu. Am Folgetag setzt der Hausarzt die 01216 EBM für die telefonische Beratung an.
GOÄ
In der GOÄ wird der Notfallbesuch, wenn Sylvester auf einen normalen Werktag fällt, mit der Nr. 50 und dem Zuschlag “E” abgerechnet. Dazu die Nrn. 7, 800; für die Erhebung der Fremdanamnese und die Anweisungen an das Pflegepersonal die Nr. 4. Die Labordiagnostik kann mit den Nr. 3514, 3511 und 4605 abgerechnet werden.
Die Infusion kann nicht angesetzt werden, da die weitere Kontrolle und die Abnahme der Infusion durch das Pflegepersonal erfolgt. Die telefonische Beratung am Folgetag (1.1.) ist dann mit der Nr. 1 und dem Zuschlag “D” abrechenbar.
