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BerufslebenWeiterarbeit im Ruhestand: Viele Optionen sind möglich

Ruhestand? Für viele Hausärztinnen und Hausärzte ist das ein fließender Übergang. Umfragen zeigen: Ein erheblicher Teil möchte auch jenseits der 60 weiter praktizieren. Die zum 1. Januar in Kraft getretene Aktivrente soll Türen öffnen – greift aber nur bei Angestellten, nicht bei Selbstständigen. Wie sich das Ende des Berufslebens flexibel und rechtssicher gestalten lässt – und welche Modelle dafür in der Praxis tragen.

Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können sich vorstellen, bis in die 70er weiterzuarbeiten.

Ruhestand, das bedeutet für viele Menschen einen neuen Lebensabschnitt mit mehr Freizeit und vielleicht neuen Hobbys, Entspannung und den – mehr oder weniger deutlichen – Rückzug aus dem Berufsleben. Jeder Achte ist laut Mikrozensus 2024 aber auch im Alter von 65 bis 74 Jahren noch erwerbstätig [1].

Dass ein allzu früher und deutlicher Ausstieg gerade für Ärztinnen und Ärzte offenbar keine attraktive Option ist, zeigt eine Befragung aus Oktober 2025. Demnach plant mehr als ein Drittel der über 1.000 Befragten, in den “späten 60ern” aus dem Beruf auszusteigen (34 Prozent), während eine ärztliche Tätigkeit für 21 Prozent bis in die 70er infrage kommt, für vier Prozent sogar noch länger. [2]

Besonders engagiert zeigen sich der Medscape-Befragung zufolge niedergelassene Ärztinnen und Ärzte: Von ihnen können sich 25 Prozent vorstellen, bis in die 70er weiterzuarbeiten.

Die Motive hierfür sind vielfältig (Abb. 1 unten), liegen jedoch vor allem in einer starken Identifikation mit dem Arztberuf (59 Prozent) sowie “echter Leidenschaft” für die Tätigkeit (42 Prozent). [2]

Hinzu kommt: Nur jeder Vierte (27 Prozent) will sich vollständig aus dem Berufsleben zurückziehen. Ebenso viele möchten nicht abrupt in den Ruhestand gehen, sondern den Übergang in Form von Teilzeitarbeit gestalten (28 Prozent). [2] Dass dies die individuelle Zufriedenheit gerade in den ersten fünf Jahren nach dem Erreichen des Rentenalters steigern kann, belegen verschiedene Befragungen (Abb. 2 unten) [3,] [4].

Aktivrente soll mit “Steuerbonus” neue Anreize setzen

Die im Oktober auf den Weg gebrachte und zum 1. Januar in Kraft getretene Aktivrente soll genau das möglich machen: Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung) erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, können mit ihr bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Sie ist damit keine neue Rentenform, sondern eher eine Art “Steuerbonus” für die Weiterarbeit im Rentenalter.

Merke: Die Steuerbegünstigung erfolgt unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt – oder gar keinen Anspruch auf eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung hat, wie es bei Ärztinnen und Ärzten mit den Bezügen aus ihrem Versorgungswerk oft der Fall ist.

Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden. [5] Es ist kein gesonderter Antrag nötig – die Steuerbefreiung wird automatisch berücksichtigt.

Auch Lukas Kaster beobachtet, dass sich Ärztinnen und Ärzte “häufig einen sanften Ausstieg aus der eigenen Praxis wünschen”. Der Leiter der Abteilung Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik bei der Apobank skizziert hierfür zwei grundsätzliche Wege: “So kann man entweder eine Ärztin oder einen Arzt mit Teilzulassung anstellen und selbst noch eine Zeit lang Praxischef in Teilzeit bleiben, oder man gibt die Praxis ab und vereinbart mit der neuen Inhaberin oder dem Inhaber eine Anstellung mit reduzierter Arbeitszeit.” Darüber hinaus sind auch Anstellungen in anderer Form möglich (s. Praxisbeispiele).

Fallstrick: Anstellung versus Selbstständigkeit

Mit Blick auf die neue Aktivrente besteht zwischen den beiden Modellen ein entscheidender Knackpunkt: Während Hausärztinnen und Hausärzte in einer Anstellung von der Aktivrente profitieren, können sie im Modell A – also als Praxisinhabende mit reduzierter Stundenzahl und angestelltem Kollegen – keinen Gebrauch von der Steuerbegünstigung machen. Denn die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht hierin eine gravierende Ungleichbehandlung (s. Kommentar und Editorial “Gut gedacht, ungleich gemacht”). Denn gerade das beliebte Modell, die eigene Praxistätigkeit zunächst zu reduzieren und eine Kollegin oder einen Kollegen einzustellen, der später die hausärztliche Praxis übernehmen könnte, fällt damit durchs Raster.

Streben Hausärzte hingegen den Rollenwechsel vom Chef zum Angestellten an, so können sie von der Aktivrente profitieren. Apobank-Abteilungsleiter Kaster erinnert an eine menschliche Komponente, die in diesem Modell an Bedeutung gewinnt: Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum nehmen zugunsten der Nachfolge ab. “In diesem Fall ist es wichtig, dass man gut loslassen kann – nicht als Arzt, sondern als Chefin oder Chef”, unterstreicht Kaster.

Darüber hinaus ist in jeder Konstellation essenziell, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen auch mit externer professioneller Unterstützung zu klären (s. Kasten “Praxistipps” unten).

Wichtig: Auch das Umschreiben der Patientinnen und Patienten in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist bei einer Praxisübergabe mitzudenken (s. Artikel “Wenn die Praxis in neue Hände übergeht“).

Potenzieller Vorteil für die Versorgung in der Region

Wie relevant das Thema gerade für die hausärztliche Versorgung ist, zeigt eine Information des Statistischen Bundesamts, das sich auf Daten der Bundesärztekammer (BÄK) beruft. Danach waren 2024 rund 27.000 oder 40,8 Prozent aller Hausärztinnen und Hausärzte 60 Jahre und älter.

Knapp jede oder jeder fünfte war älter als 65 Jahre (18,5 Prozent). Besonders hoch war der Anteil der mindestens 60-jährigen Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz (48 Prozent), im Saarland (46,2 Prozent) und in Bremen (45,4 Prozent). [6]

So individuell die Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt zum Ausstieg oder zur Reduzierung der Arbeitsstunden auch ist – für die jeweilige Region kann es mit Blick auf diese Altersstruktur von Vorteil sein, wenn Hausärztinnen und Hausärzte der Versorgung länger erhalten bleiben.

Weiterarbeit nur mit weniger Bürokratie

Wichtige Voraussetzungen hierfür sind einer Online-Befragung zufolge, an der rund 5.000 Leserinnen und Leser des “Deutschen Ärzteblatts” teilgenommen haben, die passenden Rahmenbedingungen: eine freie Zeiteinteilung, weniger Bürokratie und finanzielle Anreize. Die gewünschte Wochenarbeitszeit nach dem künftigen Eintritt in das Rentenalter lag bei durchschnittlich 15,8 Stunden. [7]

Außer Frage steht dabei, dass die Gestaltung des Ruhestands – sowohl für Hausärztinnen und Hausärzte als auch für MFA, für die die Aktivrente eine attraktive Option sein kann (s. Editorial “Gut gedacht, ungleich gemacht”) – eine sehr individuelle Entscheidung ist.

Doch wie genau kann die hausärztliche Weiterarbeit im Rentenalter ausgestaltet werden?

Drei Praxisbeispiele:

Praxisbeispiel 1: Von der Einzel- zur Gemeinschaftspraxis

Bekanntlich kann sich die Suche nach Ärzten, die zur Übernahme einer Praxis bereit sind, außerhalb der urbanen Zentren äußerst zäh gestalten. Das hat Dr. Jürgen Fehr, Dr. Guido Konzen und Dr. Peter Grabisch dazu bewogen, ihre Einzelpraxen frühzeitig aufzugeben.

Im Juli 2025 eröffneten sie gemeinsam mit einer weiteren hausärztlichen Kollegin, die sich neu niedergelassen hat, das Hausarztzentrum Karben (s. Artikel “Als Teamplayer im Ruhestand“) in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). “Neben der Verantwortung für unsere Patienten, denen wir eine verlässliche Versorgung ermöglichen wollen, waren dafür auch wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend”, berichtet Dr. Jürgen Fehr. Zurzeit sei es je nach Region sehr schwierig, eine Einzelpraxis gewinnbringend zu verkaufen.

Mindestens ebenso wichtig war für ihn die Möglichkeit eines sanften Übergangs in die Rente: “Wenn ich das Rentenalter erreicht habe”, sagt Fehr, “kann ich weiter in Teilzeit tätig sein.” Von heute auf morgen in den Ruhestand zu gehen, hält er dagegen für nicht gesundheitsfördernd. “Es ist sinnvoll, die Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren.”

Tipp: Dr. Jürgen Fehr, Dr. Guido Konzen und Dr. Peter Grabisch geben gemeinsam mit Kollegin Dr. Susanne Wengert Einblicke von ihrem Weg zum Hausarztzentrum – und teilen Tipps zu typischen Fallstricken: s. Artikel “Als Teamplayer im Ruhestand

Praxisbeispiel 2: Angestellt in Praxis oder kommunalem MVZ

Für diejenigen, die ihre berufliche Selbstständigkeit aufgeben wollen, kann die Anstellung – entweder in der Praxis einer Kollegin oder eines Kollegen – oder eine Tätigkeit in einem hausärztlich geleiteten Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) eine interessante Option sein. Auch im Rahmen der Praxisübergabe kann eine Anstellung beim eigenen Nachfolger in Frage kommen.

Im kommunalen MVZ Werlte haben drei der dort angestellten Ärzte bereits das Rentenalter erreicht. Sie arbeiten im Umfang von 12 Stunden, 20 Stunden und 30 Stunden. Alle drei beziehen bereits Altersbezüge über das ärztliche Versorgungswerk.

Die wirtschaftliche Verantwortung obliegt Johannes Kassens, Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender des MVZ Werlte (KAöR, Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts). “Unsere Ärzte sind von der Erledigung administrativer Aufgaben befreit und kümmern sich ausschließlich um medizinische Fragen”, berichtet er.

Ältere Ärzte hätten schnell die Vorteile des Arbeitens im Team zu schätzen gewusst. So können eigene Patienten im Urlaub oder bei Erkrankung von den anderen Kollegen betreut werden. Das Zusammenarbeiten, auch mit den jüngeren Kollegen, ermöglicht eine hohe Flexibilität. Um organisatorische Fragen zu klären, finden regelmäßig Meetings des Ärzte- und Leitungsteams statt.

Das Konzept bietet darüber hinaus zusätzliche Vorteile: “Die Älteren profitieren vom frischen Fachwissen, nicht zuletzt im Bereich der Digitalisierung”, sagt Kassens. Dagegen hätten die jüngeren Ärzte einen Mehrwert durch das Erfahrungswissen, beispielsweise bei der Behandlung von komplexen oder seltenen Erkrankungen sowie im Umgang mit schwierigen Patienten.

Der Wechsel von der Einzelpraxis zur Tätigkeit als angestellter Arzt sei mit einem Lernprozess verbunden. “Wichtig waren Teambildungsmaßnahmen, die einen Erfahrungsaustausch ermöglichten.”

Praxisbeispiel 3: Vertretungen sowie poolärztliche Tätigkeiten

Doch es gibt noch weitere Bereiche, in denen Hausärzte aktiv werden können. Hierzu zählen beispielsweise honorarärztliche Tätigkeiten für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen in Hausarztpraxen, die vor allem saisonal besonders viele Patienten behandeln müssen, wie beispielsweise Praxen an den deutschen Küsten oder in Skiorten.

Merke: Praxisvertretungen sind berufs- und vertragsarztrechtlich grundsätzlich zulässig, wenn es sich um einen Facharzt desselben Fachgebiets handle, erläutert der Hartmannbund.

Darüber hinaus können Ärztinnen und Ärzte weiter als Poolarzt oder Vertretung für den ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienst der KVen zur Verfügung stehen. Dass die Bundesregierung als Teil des Pflegekompetenzgesetzes im vergangenen Jahr die zwischenzeitlich fehlende Rechtssicherheit für den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst geschaffen hat [8], hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband zur Sicherstellung der Versorgung deutlich begrüßt.

Wichtig: In diesem Fall ist keine Aktivrente zu beziehen.

Eine andere Möglichkeit kann ein Einsatz bei Reiseunternehmen sein, die ärztlich begleitete Reisen in ihrem Programm haben. Im Vergleich zur Anstellung in der ambulanten Versorgung ist das sicher eine ungewöhnlichere Option – aber ein Weg, im neuen Lebensabschnitt “Ruhestand” die Leidenschaft am Arztberuf mit einer möglichen neuen Leidenschaft fürs Reisen zu verbinden.

Fazit

  • Der Großteil der Ärztinnen und Ärzte wünscht sich keinen klaren Schnitt, sondern einen sanften Übergang in den Ruhestand mit reduzierter Arbeitszeit. Jeder Vierte plant eine weitere Tätigkeit in Teilzeit. [2]
  • Hierfür sind viele Optionen denkbar: eine Reduzierung des eigenen Kassensitzes mit Anstellung eines Kollegen oder in einem Zusammenschluss mit anderen, die Aufgabe der eigenen Praxis und eine angestellte Tätigkeit in einer anderen Praxis oder einem MVZ, Vertretungen sowie poolärztliche Tätigkeiten.
  • Die zum 1. Januar in Kraft getretene Aktivrente erlaubt es, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Sie greift jedoch nur in einer Anstellung – nicht, wenn die eigene Praxistätigkeit im Rentenalter aufrechterhalten wird. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert dies als deutliche Ungleichbehandlung.

(mit jas)

Quellen:

  1. Destatis, Zahl der Woche Nr. 44 vom 28. Oktober 2025, zuletzt aufgerufen am 17.3.2026
  2. Gottschling, C., van den Heuvel, M.: „Report: Wie Ärztinnen und Ärzte ihren Ruhestand planen – mit 66 Jahren ist noch lange nicht Schluss“, Medscape, 2025, zuletzt abgerufen am 27.2.2026
  3. SKL Glücksatlas in Zusammenarbeit mit der Uni Freiburg: “Erwerbstätige Rentner sind glücklicher”, zuletzt aufgerufen am 17.3.2026
  4. Potthoff, Jennifer / Schüler, Ruth Maria, 2024, Wer im Alter arbeitet, ist zufriedener, IW-Kurzbericht, Nr. 20, Köln
  5. Information der Bundesregierung: „Mit der Aktivrente steuerfrei hinzuverdienen“, zuletzt abgerufen am 27.2.2026
  6. Destatis: „Auf einen Hausarzt oder eine Hausärztin kommen im Schnitt 1.264 Einwohnerinnen und Einwohner“, Pressemitteilung Nr. N046 vom 1. September 2025, zuletzt abgerufen am 27.2.2026
  7. Schmedt, M.: „Ärztliche Tätigkeit: Arbeiten im Ruhestand ist keine Seltenheit“, Deutsches Ärzteblatt, 10/2025, zuletzt abgerufen am 27.2.2026
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