Der Sächsische Hausärzteverband und die AOK Plus, die größte Krankenkasse in Sachsen, haben einen neuen Vollversorgungsvertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geschlossen. Der neue Vertrag wurde durch einen Schiedsspruch festgesetzt. Die Vorsitzende des Sächsischen Hausärzteverbandes, Ingrid Dänschel, sagte: „Dieser Vertrag ist die lang erwartete Weiterentwicklung des gültigen Add-on-Vertrages in Sachsen. Es ist mit diesem HZV-Vertrag gelungen, die Versorgungsstruktur so zu gestalten, dass sie sich gerade für die ältere Bevölkerung grundlegend verbessern wird.“
Der neue Vertrag sieht eine Jahrespauschale in Höhe von 120 Euro vor, die für jeden eingeschriebenen Patienten gezahlt wird, unabhängig davon, ob ein Arzt-Patienten-Kontakt in dem Quartal stattgefunden hat. „Mit dieser einmaligen Vergütungssystematik machen wir Schluss mit dem Zwang zum Quartalsdenken. Die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte ist nicht mehr davon abhängig, dass die Patienten einmal im Quartal in die Hausarztpraxis kommen, sondern er erhält seine Vergütung für die umfassende und langfristige Versorgung seiner Patienten. Dieser neue Versorgungsansatz ist ein Riesenfortschritt für Hausärzte, aber insbesondere auch für die Patienten. Das ist eine kleine Revolution.“
Neben der Jahrespauschale sieht der Vertrag zwei Chronikerpauschalen vor, die nach Morbidität gestaffelt sind. Darüber hinaus fördert der Vertrag die hausärztliche Betreuung von Krebspatienten. Weitere Schwer-punkte sind die hausärztliche palliative Versorgung sowie die Koordination mit der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Auch Hausbesuche werden als Einzelleistung geführt.
„Mit dieser innovativen Vertragsstruktur haben wir ein Modell geschaffen, das die sehr hohe Morbidität in Sachsen berücksichtigt. Trotz der Tatsache, dass der Vertrag durch einen Schiedsspruch festgesetzt wurde, muss man festhalten, dass die Gesprächs- und Verhandlungsatmosphäre sehr fruchtbar war und ist. Wir haben über die meisten Teile des Vertrages mit der AOK Plus eine einvernehmliche Lösung gefunden.“ Der neue Vertrag wird vom 1. April 2016 an vergütungswirksam. Hausärzte und Versicherte können sich voraussichtlich ab 1. Oktober 2015 einschreiben.
Video-Interview mit der Vorsitzenden des Sächsischen Hausärzteverbandes Ingrid Dänschel