Ironie zum Genießen
Betreff: „Inkompetenzkompensierungskompetenz“,HA7, 20.4.2015, S. 25
Sehr geehrter Herr Schulte, ich musste herzlich lachen über Ihren Beitrag! Wie Sie Gutachter und KBV auf die Schippe genommen haben, das muss man können. Jeden Satz habe ich mir auf der Zunge zergehen lassen. Gut, dass wir nicht nur Ironie und Spott zur Verfügung haben, aber ab und zu bleibt nichts anderes übrig. Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Dr. Andreas Triebel, Bochum
Klasse!
Betreff: Biographien in Zu guter Letzt,zuletzt in HA10, 5.6.2015, S. 72
Klasse die Biographien auf der letzten Seite in „Der Hausarzt“! Freue mich immer wieder über Kossows Biographien. Bitte weiter so!
Ralph Thiel, Bergisch-Gladbach
Blanker Hohn
Betreff: „Nachwuchs im Auge behalten“,HA 5, 20.3.2015, S. 16
In seinem Leserbrief schreibt Dr. Christian Pfeiffer: „Reden wir nicht alles am Hausarztberuf schlecht.“ Dazu möchte ich anmerken: 1992 hatte ich einen Fallwert von 103,28 DM, heute etwas mehr als 50 Euro – also so gut wie keine Steigerung in mehr als 20 Jahren. Das gleiche im Bereich der GOÄ: Seit 18 Jahren keine Anpassung mehr.
Wenn Dr. Pfeiffer meint, „auch ein Hausarzt hat immer noch ein ausreichendes Einkommen zum Leben“, dann ist das meines Erachtens blanker Hohn. Nach 13 Schuljahren, sechs Jahren Studium und fünf Jahren Weiterbildung ein „ausreichendes Einkommen zum Leben“? Geht’s noch? So einen Unsinn sollte man auch als Hausarztfunktionär nicht von sich geben. Über andere Verschlechterungen im (Haus-)Arztbereich wie explodierte Bürokratie unter anderem will ich mich gar nicht auslassen.
Die Politik, die Kassen und die Medien sind seit Jahrzehnten gegen uns, ein Teil der Patienten auch. Gröhe (Anm. d. Red.: Bundesgesundheitsminister) setzt dem Ganzen die Krone auf. Ich rate jedem Abiturienten vom Medizinstudium und jedem Krankenhausarzt von der Niederlassung ab. Eine Zukunft für deutsche Ärzte gibt es fast nur noch im Ausland.
Dr. Henning Fischer, Herford
Leichenschau: Auch GOP 56?
Betreff: „So wird die Leichenschau rechtssicher abgerechnet“, HA 8/15, S. 20
Es ist richtig, dass die BÄK ihre Empfehlung zur Abrechnung der Leichenschau geändert hat. Es ist auch richtig, dass sie lediglich die Abrechnung der GOP 100 und des Wegegeldes gemäß § 8 GOÄ als rechtens erklärt hat. Darüber hinaus existieren zahlreiche Vorschläge, wie eine Leichenschau abzurechnen ist. Dass diese nicht alle rechtskonform sind, lässt sich nicht bestreiten. Neu für mich ist die Empfehlung, die im Artikel geäußert wird, dass zur GOP 100 die GOP 56 abrechenbar sei, und zwar je angefangene halbe Stunde.
Dazu möchte ich folgende Einschätzung aussprechen: 1. Es ist leider, weder in der Tabelle noch im Fließtext, erwähnt, dass die Abrechenbarkeit der GOP 56 erst nach Beendigung der ersten 30 Minuten abrechenbar ist und für die ersten 29 Minuten des Verweilens nicht. 2. In der Legende der GOP 56 steht: „Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich –, je angefangene halbe Stunde“. In der Anmerkung zu dieser GOP steht in der GOÄ: „Die Verweilgebühr darf nur berechnet werden, wenn der Arzt nach der Beschaffenheit des Krankheitsfalls mindestens eine halbe Stunde verweilen muss und während dieser Zeit keine ärztliche(n) Leistung(en) erbringt.“
Wenn der Arzt sich dann – gemäß des Verfassers des Artikels – nach Beendigung der Leichenschau mit den Angehörigen des Toten über nicht medizinische Fragen unterhält, so ist die Vorgabe „wegen Erkrankung erforderlich“ meines Erachtens nicht erfüllt. Es erfüllt ebenso nicht die Bedingung, dass „der Arzt nach der Beschaffenheit des Krankheitsfalls mindestens eine halbe Stunde verweilen muss“. (…) Dennoch halte ich die Abrechnung der GOP 56 im Zusammenhang mit der Leichenschau für nicht korrekt und mit den Vorgaben der GOÄ für nicht vereinbar.
H. Pasch, Kürten