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G-BANirsevimab: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen bei gesunden Kindern

Einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der RSV-Prophylaxe Nirsevimab (Beyfortus®) für Kinder unter einem Jahr.

Die Bewertung gilt für den Einsatz des Antikörpers bei Neugeborenen und Säuglingen unter einem Jahr während ihrer ersten RSV-Saison, die nicht im Therapiehinweis zu RSV-Antikörpern adressiert sind. Dies sind vor allem gesunde Kinder ohne gesundheitliche Risikofaktoren.

“Die Studienlage zu diesem erstmalig zu bewertenden Anwendungsgebiet zeigt, dass der Wirkstoff die Zahl der (schweren) RSV-bedingten Infektionen der unteren Atemwege bei diesen Kindern in ihrer ersten RSV-Saison deutlich reduziert”, teilte der G-BA mit. Bisher war die Erstattungsfähigkeit über einen Therapiehinweis auf Kinder mit einem hohen Risiko für eine RSV-Erkrankungen beschränkt.

red

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