Berlin. Im April 2026 hat die europäische Arzneimittelbehörde mit Clesrovimab den dritten Antikörper zur Prophylaxe von Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) bei Säuglingen zugelassen (“Hausärztliche Praxis” berichtete), seit Juni ist Clesrovimab auf dem deutschen Markt verfügbar. Daneben sind die beiden Antikörper Palivizumab (Synagis®) sowie Nirsevimab (Beyfortus®) zugelassen.
Die STIKO hat bisher eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer ersten RSV-Saison empfohlen. Nach Prüfung der Datenlage zu dem neuen Antikörper Clesrovimab ist die STIKO nun zu dem Ergebnis gekommen, dass auch Clesrovimab gut verträglich, sicher und wirksam ist. Daher empfiehlt die Kommission Clesrovimab neben Nirsevimab als gleichwertige RSV-Prophylaxe für alle Neugeborene und Säuglinge.
Zur Beurteilung von Clesrovimab wurde die CLEVER-Studie herangezogen. “Die Wirksamkeit von Clesrovimab über einen Zeitraum von 150 Tagen nach Immunisierung nahm mit dem Schweregrad der verhinderten RSV-bedingten Endpunkte zu”, schreibt das RKI in seiner Begründung und verweist auf Tab.1 (s. unten). “Der Schutz hielt über einen Zeitraum von 180 Tagen mit vergleichbar guter Effektivität an.”
