München/Köln. Bei Bewohnenden von Pflegeeinrichtungen kommt es mitunter unvorhergesehen zu palliativen Notfallsituationen. Um sich für solche Fälle besser vorzubereiten, können Hausärztinnen und Hausärzte in Absprache mit dem geschulten Pflegepersonal ein Notfallset bereitstellen. Damit kann die Praxis dem betreuenden Heim zum Beispiel eine Bedarfsmedikation wie Metamizol oder auch Morphin an die Hand geben.
Hausärztin Dr. Linda Mandel hat für das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) zusammen mit Hausärztliche Praxis eine Checkliste erarbeitet, die solchen Palliativ-Notfallsets beigefügt werden sollte. Wichtig: Bei Übergabe eines solchen Notfallsets sollte mit dem Pflegepersonal unbedingt der korrekte Umgang abgestimmt werden. So sollte immer zuerst Rücksprache mit den betreuenden Hausärztinnen und -ärzten der Praxis gehalten werden, bevor Arzneimittel aus dem Notfallset genutzt werden!
Monatliche Kontrolle wichtig
Anhand der Checkliste sollte nicht nur monatlich das Verfallsdatum der Medikamente kontrolliert und dokumentiert werden. Auch Stück oder Menge der Arzneimittel sollten darauf notiert sein. Merke: Wird Morphin verwendet, muss das Pflegepersonal immer Menge und Verwendungszweck genau angeben.
Ist die Haltbarkeit von Teilen des Notfallsets abgelaufen, sind diese an die Praxis zurückzugeben. jvb
