Der Anteil von Patienten, die Palliativversorgung erhalten, aber nicht an einem Tumor leiden, beträgt teilweise bis zu 40 Prozent. Der Palliativmediziner Dr. med. Christoph Gerhard, Dinslaken, erläutert im Expertengespräch, dass es nicht von bestimmten Diagnosen oder Krankheitsbildern abhängt, ob jemand Palliativversorgung benötigt, sondern vom Bedarf: Palliativmedizin ist für alle da, die sie brauchen.
Voraussetzungen für palliativmedizinische Leistungen ist – so die rechtliche Definition – eine unheilbare, fortschreitende und die Lebenszeit begrenzende Erkrankung.
Welche Krankheitsbilder sind neben Tumorleiden am häufigsten Anlass für palliativmedizinische Versorgung?
Gerhard: Eine der Voraussetzungen für palliativmedizinische Leistungen ist – so die rechtliche Definition – eine unheilbare, fortschreitende und die Lebenszeit begrenzende Erkrankung. Das ist oft ein Tumor, kann aber auch eine fortgeschrittene internistische oder neurologische Erkrankung sein wie Herzinsuffizienz, COPD, Schlaganfall oder ALS.
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Leserbriefe HA 10/22
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