Der Start der Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (low-dose computed tomography, LDCT) steht kurz bevor. Im Gegensatz zu anderen Krebs-Screening-Programmen folgt das Lungenkrebsscreening (lung cancer screening, LCS) einem risikobasierten Ansatz: Es richtet sich gezielt an geeignete Personen mit hohem Lungenkrebsrisiko, statt die gesamte Bevölkerung einzubeziehen.
Bereits seit Juli 2024 steht das LDCT-basierte LCS in Deutschland Rauchenden im Alter von 50–75 Jahren mit einer Rauchdauer von mindestens 25 Jahren, mindestens 15 Packungsjahren und maximal 10 Jahren Rauchstopp als Selbstzahlerleistung offen.
Die gesetzlichen Vorgaben dafür wurden in der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) festgelegt [1]. Im Juni 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Lungenkrebsfrüherkennung für diese Personengruppe als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt werden soll [2].
Damit wird die LDCT künftig nach einer Anpassung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) [3] als vergütungsfähige GKV-Leistung anerkannt. Der Beschluss über eine entsprechende Änderung der KFE-RL ist am 05.09.2025 in Kraft getreten, woraufhin die Verhandlungen zur Anerkennung als vergütungsfähige GKV-Leistung beginnen können. Nach Abschluss der Preisverhandlungen ist mit einem Start des gesetzlich vergüteten Screenings ab April 2026 zu rechnen.
Wie bringen Sie Patientinnen und Patienten in das Screeningprogramm?
Erstellung einer Liste und Ansprache aller Personen mit der Diagnose F17.1 (schädlicher Gebrauch von Tabak) oder F17.2 (Abhängigkeit von Tabak).
Ansprache im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung, Krebsvorsorgeuntersuchung (Hautkrebsscreening, männliche Krebsvorsorge), Ultraschalluntersuchung oder im Rahmen eines DMP-Programms (etwa KHK, Diabetes oder COPD) auf ihr Rauchverhalten.
Ansprache nach einem Krankheitsereignis (schwere Bronchitis, Krankenhausaufenthalt etc.).
Ggf. Aufnahme der Teilnehmenden ins Recall-Verfahren (automatisierte Erinnerungen via SMS, E-Mail oder Telefon).
Nutzen der Früherkennung
2023 war Lungenkrebs bei Männern mit 26.614 Todesfällen (22 Prozent) die häufigste und bei Frauen mit 18.349 Todesfällen (17 Prozent) die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache und lag somit nur noch knapp hinter Brustkrebs mit 18.527 Todesfällen bei Frauen (17 Prozent) [4].
Gleichzeitig wird das Lungenkarzinom nach wie vor meist erst in fortgeschrittenen Stadien entdeckt, da es zuvor in der Regel keine Beschwerden verursacht [5]. Zwischen 2016 und 2018 lagen die 5-Jahres-Überlebensraten im Stadium I bei Frauen bei 73 und bei Männern bei 63 Prozent, im Stadium IV dagegen nur bei 7 bzw. 4 Prozent [6].
Durch Früherkennungsmaßnahmen ist eine Diagnose bereits in frühen Stadien möglich. Die Evidenzlage aus großen internationalen Studien zeigt eine signifikante relative Reduktion der Lungenkrebsmortalität um etwa 20 und eine relative Gesamtsterblichkeitsreduktion von 5 Prozent [7].
Die bisher mit unterschiedlichen Studiendesigns durchgeführten Screening-Studien ergaben eine Number Needed to Screen (Anzahl der notwendigen Screeninguntersuchungen, um einen Krebstodesfall zu vermeiden) zwischen 134 und 303 [8,9].
Risiken der Früherkennung
Die Risiken der LDCT-Lungenkrebsfrüherkennung sind in Tab. 1 dargestellt. Zusätzlich zu den dort genannten Punkten kann die Teilnahme an der Lungenkrebsfrüherkennung zur psychischen Belastung werden, vor allem im Falle auffälliger Befunde [10]. Umso wichtiger ist eine verständliche und umfassende Aufklärung durch die betreuenden Ärztinnen und Ärzte. Zudem lässt sich das Risiko für eine psychische Belastung durch Reduktion von falsch positiven Befunden und Überdiagnosen begrenzen.
Die Gefahr von Überdiagnosen und Übertherapien soll durch die Überprüfung der medizinischen Eignung gesenkt werden [11,12]. Strategien zur Reduktion falsch positiver und falsch negativer Befunde umfassen unter anderem die Wahl geeigneter Klassifikationsalgorithmen, die Nutzung computerbasierter Detektionssysteme wie auch eine systematische Zweitbegutachtung kontroll- und abklärungsbedürftiger Befunde [11], [13].
Bei wiederholten Screening-Untersuchungen konnte in der NELSON-Studie [8] zudem eine Abnahme der Rate falsch positiver Befunde von 19,8 (Runde 1) auf 3,9 Prozent (Runde 3) erzielt werden, was sich unter anderem durch das Vorliegen von Voruntersuchungen, die zur Berechnung der Volumenverdopplungszeit herangezogen werden können, erklären lässt.
Wägt man die Strahlenbelastung des Screenings mit seiner Reduktion der Lungenkrebsmortalität auf, liegt die Ratio von theoretisch gewonnenen zu verlorenen Lebensjahren im Altersbereich des LCS-Programms von 50-75 Jahren bei Frauen bei etwa 10 und bei Männern sogar bei etwa 25 [14]. Dieses günstige Nutzen-Risiko-Verhältnis ist die Basis für die positive Einschätzung eines LCS-Programms durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
© HausärztlichePraxis 2025 .
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Beratung zum Rauchstopp
Ein zentrales Element mit nachhaltigem positivem Einfluss auf die lungenkrebsbedingte Mortalität und die raucherassoziierte Morbidität ist die Integration von Rauchentwöhnungsprogrammen. Dies soll im Rahmen der Lungenkrebsfrüherkennung nach dem Opt-out-Prinzip durchgefüht werden:
Die Teilnahme an Rauchentwöhnungsprogrammen ist für aktuelle Raucherinnen und Raucher automatisch vorgesehen, sodass diese aktiv widersprechen müssen. Die Rauchentwöhnung ist daher ein fester Bestandteil der Beratungsgespräche zur Lungenkrebsfrüherkennung.
Ein kompletter Rauchstopp senkt das Mortalitätsrisiko stärker und nachhaltiger als eine Teilnahme am Lungenkrebsscreening und selbst bei Langzeitrauchern lässt sich das Mortalitätsrisiko mit der Dauer eines anhaltenden Rauchstopps deutlich reduzieren [18].
Wie läuft die Früherkennung ab?
In der LuKrFrühErkV und KFE-RL werden die personellen Qualifikationen und Aufgaben einer Lungenkrebsfrüherkennung in Deutschland im Detail definiert (s. Tab. 2) [1], [3]. Ebenso ist dort auch der Ablauf der für eine Lungenkrebsfrüherkennung nötigen Schritte geregelt (s. Abb. 1).
© doi: 10.1055/a-2697-6434 Abb. 1: Flussschema des Ablaufs der Lungenkrebsfrüherkennung
Schlüsselfaktoren für ein erfolgreiches Screening sind die breite Information, die zuverlässige Identifikation und die persönliche Motivation geeigneter Teilnehmenden.
Durch ihren persönlichen Kontakt zu potenziellen Teilnehmenden und die Möglichkeit der individuellen Ansprache kommt hier neben Fachinternisten, Pneumologen und Arbeitsmedizinern vor allem Hausärztinnen und Hausärzten eine entscheidende Rolle zu.
Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sind verantwortlich für die folgenden Schritte eines Einschlusses von LCS-Teilnehmenden:
1. Sind die Zielgruppenkriterien erfüllt?
(ehemalige) Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren
Zigarettenkonsum über mindestens 25 Jahre, wobei die Jahre vor einer vollständigen Unterbrechung des Rauchens und die Jahre der vollständigen Unterbrechung selbst nur mitgezählt werden, wenn die Unterbrechung weniger als zehn Jahre beträgt
mindestens 15 Packungsjahre
kein Thorax-CT innerhalb der letzten 12 Monate
2. Besteht eine medizinische Eignung? (im Ermessen der qualifizierten Mediziner) Die wichtigsten Punkte aus der S3 Leitlinie hierzu: [6]
Hauptziel: positives Nutzen-Risiko-Verhältnis durch Selektion von Teilnehmenden
1. Einschluss von Personen, die für kurativ intendierte Therapien infrage kommen
2. Ausschluss von Personen mit zu geringer Lebenserwartung
→ Vermeidung von Überdiagnosen und Übertherapien
berücksichtigt werden sollten insbesondere:
– Komorbiditäten/allgemeiner Gesundheitszustand
– Lebenserwartung
erneute Überprüfung alle 5 Jahre (50–70 Jahre) bzw. mindestens alle 3 Jahre (70–75 Jahre)
Teilnehmende ≥ 70 Jahren und/oder mit Komorbiditäten sollten auf das erhöhte Risiko von Überdiagnosen und Übertherapien hingewiesen werden.
3. Informierung möglicher Teilnehmenden mündlich und schriftlich über:
den Nutzen der Lungenkrebsfrüherkennung:
– Senkung der Lungenkrebsmortalität um circa 20 Prozent
– Senkung der Gesamtmortalität um circa 5 Prozent
– Angebot einer Rauchentwöhnungstherapie
– die Wahrscheinlichkeit, Lungenkrebs in einem gut behandelbaren, frühen Stadium zu diagnostizieren, steigt mit der Dauer einer Früherkennungsteilnahme
die Möglichkeit und Konsequenz falsch positiver und falsch negativer Ergebnisse:
– Übersehen von Lungenkrebs
– invasive Abklärung (Biopsie/Resektion) gutartiger Lungenrundherde
– beides verbessert sich über die Dauer einer Früherkennungsteilnahme
die Verfahren zur Abklärung relevanter Befunde inklusive möglicher Risiken und Belastungen:
– bei kontrollbedürftigen Befunden: vorgezogene LDCT-Untersuchung nach 3 bzw. 6 Monaten
– bei abklärungsbedürftigen Befunden: PET/CT Untersuchung und ggf. invasive Diagnostik (Biopsie) bzw. Resektion
die Gefahr von Überdiagnosen und Übertherapien
– liegt vor allem bei verkürzter Lebenserwartung vor
– steigt mit zunehmendem Alter und der Zahl von Begleiterkrankungen
– aufgrund der derzeitigen Ermangelung evidenzbasierter bzw. national konsentierter Kriterien sollten potenzielle Teilnehmende mit einem vermuteten erhöhten Risiko für Überdiagnosen und Übertherapien auf den daraus für sie individuell reduzierten bzw. fehlenden Nutzen ihrer Teilnahme am LDCT-basierten LCS hingewiesen werden
das Strahlenrisiko:
– Strahlenbelastung von circa 1 mSv/LDCT
– Jahresstrahlendosis in Deutschland: 2,1 mSv [19]
– Vielflieger (10 x Frankfurt •• New York): 1 mSv [19]
– das Lungenkrebsrisiko steigt um etwa 0,25 Prozent bei Frauen und 0,1 Prozent bei Männern [14]
– die Reduktion der Lungenkrebsmortalität wiegt dieses Risiko um den Faktor 10 bei Frauen und 25 bei Männern deutlich auf [14]
– durch einen Rauchstopp lässt sich das Erkrankungsrisiko deutlich senken
die verschiedenen Möglichkeiten zur Tabakentwöhnung
Geeignete Teilnehmende erhalten einen bestätigenden Prüfbericht, mit dem sie radiologische Einrichtungen aufsuchen können, die zur Lungenkrebsfrüherkennung qualifiziert sind.
Die erstellten LDCT-Aufnahmen werden gemäß einer modifizierten Lung-RADS-Klassifikation bewertet (s. Tab. 3). Abklärungsbedürftige Befunde sollten möglichst zeitnah in einem interdisziplinären Lungenrundherd-Board in einem Lungenkrebszentrum vorgestellt werden.
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Sind Personen als Screening-Teilnehmende gewonnen, ist es wichtig, sie im Verlauf nicht durch Informations- oder Betreuungslücken zu verlieren, da das Lungenkrebs-Screening seine Vorteile erst über eine mehrjährige Nachverfolgung voll ausspielt.
Auch wenn Teilnehmende nach der Eignungsprüfung durch Radiologinnen und Radiologen untersucht und weiterversorgt werden, können und sollten bestehende Patientenkontakte der Zuweisenden genutzt werden, um zur dauerhaften Teilnahme am Screening zu motivieren.
Fazit
Die wissenschaftliche Evidenz zeigt, dass vor allem Personen mit erhöhtem Risiko substanziell vom bundesweiten Lungenkrebs-Screenings mittels LDCT profitieren können. Dennoch steht und fällt der Erfolg mit der aktiven Mitwirkung aller beteiligten Akteure – von der Identifikation geeigneter Teilnehmenden über die ärztliche Aufklärung und Eignungsprüfung bis zur Begleitung in den Folgejahren.
Auch der Tabakentwöhnung kommt bei aktiv Rauchenden im Rahmen des Screeningprogramms eine hohe Bedeutung zu.
Link-Tipps
Eine Vorlage für den bestätigenden Prüfbericht, der durch qualifizierte Allgemeinmediziner, Internisten und Arbeitsmediziner erstellt wird, finden Sie hier: www.hausarzt.link/MM4j4 . Derzeit wird eine konsentierte Prüfbericht-Vorlage in der S3-Leitlinie Lungenkarzinom erarbeitet.
Die aktuelle S3-Leitlinie zur Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms hat ergänzende und weiterführende Empfehlungen zur Einführung einer Lungenkrebsfrüherkennung in Deutschland erarbeitet: www.hausarzt.link/KxHF1
Die IQWiG-Entscheidungshilfe bietet umfassende Informationen zur Lungenkrebsfrüherkennung, darunter Vor- und Nachteile, Untersuchungsablauf, mögliche Ergebnisse sowie Risiken und Strahlenbelastung: www.hausarzt.link/ZFeSR
Link zur Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung: www.hausarzt.link/jtAey
Co-Autoren: Torsten Gerriet Blum, Jens Vogel-Claussen, Hans Hoffmann, Martin Reck, Volker Harth, Anton Faron, Stefan Andreas, Alexander Rupp, Rudolf Kaaks
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf einer Publikation in “Pneumologie”, die mit Unterstützung von AstraZeneca erstellt wurde: Blum TG et al. Whitepaper zu Identifikation, Information und Eignungsprüfung von potenziellen Teilnehmern an der Lungenkrebsfrüherkennung in Deutschland. Pneumologie 2025. doi: 10.1055/a-2697-6434
Potenzielle Interessenskonflikte:
Ingrid Dänschel erklärt, dass bei ihr in Bezug auf diesen Beitrag keine Interessenkonflikte bestehen. Sie legt folgende potenzielle Interessenkonflikte offen: Honorare/Advisory Boards: Abbott, AstraZeneca, Bayer, Berlin-Chemie, Boehringer Ingelheim, Lilly Deutschland, MSD, Novartis, Pfizer, Roche, Sciarc, IHF u.a. Mitglied in zahlreichen Fachgesellschaften und Verbänden sowie in zahlreichen Arbeitsgruppen (z.B. NAMSE, HKS, Diabetes-Beirat, BzgA, Tabakentwöhnung, e-Health-Beirat Sächsisches Sozialministerium). Seit 2006 Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Deutschen Hausärzteverbandes, 04/2010 bis 9/2019 stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, 09/2019 bis 09/2023 Schriftführerin im Bundesvorstand des Deutschen Hausärzteverbandes, seit 09/2023 Sachverständige Hausärztinnen- und Hausärzteverband.
PD Dr. Gerald Schmid-Bindert ist Oberarzt und Consultant Professor an der Uniklinik Mannheim und als Leiter Medizin Bereich Lungenkrebs bei AstraZeneca tätig.
Prof. Dr. Jens Vogel-Claussen: Forschungsförderungen von BMBF, NIH, AstraZeneca, Siemens Healthineers, GlaxoSmithKline und Boehringer Ingelheim; Vortrags- oder Beratungshonorare von AstraZeneca, Siemens Healthineers, GlaxoSmithKline und Boehringer Ingelheim.
Prof. Dr. Hans Hoffmann: Honorare von AstraZeneca, BMS, Boehringer, GSL, MSD, Pulmonx.
PD Dr. Anton Faron ist angestellter Arzt der Radiologischen Allianz. Er erklärt, dass bei ihm darüber hinaus keine diesen Artikel betreffenden Interessenskonflikte bestehen.
Prof. Dr. Stefan Andreas: Mitarbeit im Aktionsbündnis Nichtrauchen und in der Sektion Tabakprävention der DGP.
Dr. Alexander Rupp ist Berater der Firma Sanero Medical GmbH Stuttgart, die eine Internetplattform und eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zur Tabakentwöhnung betreibt. Er erklärt, dass bei ihm in Bezug auf diesen Beitrag keine weiteren Interessenkonflikte bestehen.
Prof. Dr. Rudolf Kaaks erklärt, dass bei ihm keine Interessenkonflikte bestehen.
Prof. Dr. Torsten Gerriet Blum, Prof. Dr. Martin Reck und Prof. Dr. Volker Harth haben bis zum 12.11.25 keine Interessenkonflikte deklariert.
Literatur:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2024. Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung — LuKrFrühErkV).
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Pressemitteilung: Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen – KFE-RL.
Robert Koch Institut, Zentrum für Krebsregisterdaten. Datenbankabfrage zur Inzidenz und Mortalität von Krebsfällen in Deutschland zwischen 1999 und 2023.
Robert Koch Institut, Zentrum für Krebsregisterdaten. Krebs in Deutschland für 2019/2020.
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms Version 4.0 – April 2025 AWMF-Registernummer: 020-007OL.
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