Mitte April 2025 ist der Antikörper Lecanemab (Leqembi®) in der EU zur Behandlung von Personen mit einer frühen Alzheimer-Demenz zugelassen worden, die eine ganz bestimmte Genkonstellation haben (s. Artikel “EU-Kommission lässt Wirkstoff Lecanemab gegen Alzheimer zu“). Diese Anforderungen erfüllt etwa 1 von 100 Menschen mit einer Alzheimer-Demenz.
Wichtig: Lecanemab kann die Erkrankung nicht heilen, sondern lediglich das Fortschreiten verlangsamen. Das bedeutet auch: Die Behandlung mit Lecanemab wird beendet, wenn die Erkrankung zu einer mittelschweren Alzheimer-Demenz fortschreitet.
Zudem besteht unter der Therapie das Risiko von Nebenwirkungen wie Hirnschwellungen und -blutungen, weshalb regelmäßige MRT-Untersuchungen nötig sind, zu denen sich die Betroffenen verpflichten müssen. Lecanemab eignet sich daher beispielsweise nicht für Menschen, die Gerinnungshemmer einnehmen, denn zusammen erhöhen beide Medikamente stark das Risiko für eine Hirnblutung.
Aufgrund der Einschränkungen haben die Behörden festgelegt, dass der Hersteller vor der Markteinführung Aufklärungsmaterialien bereitstellen muss. Wegen dieser Auflagen ist Lecanemab derzeit trotz Zulassung noch nicht in Deutschland verfügbar.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun die bisher öffentlich verfügbaren Daten gesichtet und stellt ein Informationsangebot zur Verfügung.
Sobald Lecanemab auf den Markt kommt, beginnt auch die frühe Nutzenbewertung des Wirkstoffs, erinnert das IQWiG und kündigt an: “Die Ergebnisse der Nutzenbewertung werden dann drei Monate nach Markteinführung vorliegen.”