Das sagt der Hausarzt
Infektionen können bei onkologischen Patientinnen und Patienten oft schwer verlaufen. Zudem kann das Immunsystem bei Impfungen während einer Chemotherapie oft keine ausreichende Immunantwort aufbauen. Deshalb ist es wichtig, die Betroffenen bereits vor Einleitung einer immunschwächenden Behandlung optimal abzusichern und alle Impflücken zu schließen.
Grundsätzlich sollten alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen mit Totimpfstoffen möglichst vollständig und idealerweise bis zwei Wochen vor Beginn der Chemotherapie verabreicht werden. Dazu zählen die
- jährliche Influenza-Impfung,
- Pneumokokken-Impfung mit PCV20,
- Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV)
- kombinierte Auffrischung von Tetanus/Diphtherie/Pertussis, ggf. mit Polio sowie
- die Herpes-Zoster-Impfung.
Impfungen mit Lebendimpfstoffen sollten erst einmal nicht durchgeführt werden, da dies im Einzelfall zu Komplikationen führen kann. Ist der zeitliche Abstand zur Chemotherapie nicht ausreichend, können Impfungen mit Totimpfstoffen auch während der Therapie gegeben werden.
Da dabei die Immunantwort reduziert sein kann, müssen die Impfungen nach Therapieende eventuell wiederholt werden. In jedem Fall ist es wichtig, sich eng mit den onkologisch betreuenden Ärztinnen und Ärzten bzw. Zentren abzustimmen.
Potenzielle Interessenkonflikte: Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin mbH (GZIM). Vorträge und/oder Beratung: Alexion, GSK, MSD, Sanofi, Pfizer, BioNTech, Moderna, Takeda, Bavarian Nordic, Viatris, Seqirus, Novartis, Kassenärztliche Vereinigung Bayern/Nordrhein, LGL – LAGI, LGL – LARE, BLÄK, ÄKN, BHÄV.
Das sagt die Spezialistin
Der beschriebene Fall ist ein klassisches Szenario in der Onkologie. Viele Patientinnen und Patienten möchten vor der Therapieeinleitung wissen, wie sie sich vor Infektionen schützen können. Dazu lässt sich grundsätzlich sagen, dass Impfungen die beste Infektionsvorbeugung für alle Krebserkrankten sind.
Wenn man die Zeit vor Beginn einer Chemotherapie nutzen kann, sollte man den Patientinnen und Patienten unbedingt dazu raten, die notwendigen (Auffrisch-)Impfungen noch vor der Therapieeinleitung durchführen zu lassen. Der optimale Zeitrahmen liegt dafür bei zehn bis 14 Tagen vor Beginn der Therapie, aber auch bis zu einem Minimum von einer Woche vorab kann die Zeit für eine Impfprophylaxe noch sinnvoll genutzt werden.
Ein Blick in den Impfpass zeigt, welche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen und/oder Auffrischimpfungen fehlen. Bestimmte Impfungen sind für Krebserkrankte besonders wichtig. Dazu gehören:
- Influenza
- Pneumokokken
- Covid-19
Die Covid-19-Auffrischimpfung sollte in jedem Fall – anders als es die STIKO für die normale Erwachsenenbevölkerung empfiehlt – auch saisonunabhängig erfolgen, da das Risiko für schwere Verläufe durch ein geschwächtes Immunsystem das ganze Jahr über sehr hoch ist.
Bei Patientinnen und Patienten über 60 Jahre mit einer schweren Grunderkrankung (zum Beispiel Tumorerkrankung unter Therapie) ist darüber hinaus auch die Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) zu empfehlen. Hierbei kann durchaus auch noch im Spätwinter geimpft werden.
Die Impfung gegen Herpes Zoster empfiehlt die STIKO für alle Menschen über 60 Jahre. Bei Tumorpatientinnen und -patienten kann eine Vakzinierung auch in jüngerem Alter (je nach Tumorerkrankung und individuellem Risiko) sinnvoll sein.
Impfungen bieten einen guten Schutz vor schweren Erkrankungsverläufen. Trotzdem besteht manchmal eine gewisse Skepsis, ob die Impfung bei Tumorpatientinnen und -patienten vielleicht schädlich oder gefährlich sein könnte. Grundsätzlich gilt: Alle Impfungen mit Totimpfstoffen sind selbst während einer Chemotherapie sicher und die Impfung jederzeit möglich; von Totimpfungen geht kein Infektionsrisiko durch den Impfstoff aus.
Allerdings kann bei Menschen mit eingeschränktem Immunsystem (entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch die Tumortherapie) die Immunantwort schlechter ausfallen. Ein Basisschutz ist aber auch bei Tumorerkrankten unter unterschiedlichen Therapieformen belegt.
Im Gegensatz dazu sollten Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie etwa die Impfung gegen Varizellen, Masern, Mumps, Röteln oder Gelbfieber, nicht während der Therapiephase oder während einer fortbestehenden Immunsuppression verabreicht werden. Diese Impfungen können mit längerem zeitlichem Abstand nach der Behandlung aber gut nachgeholt werden.
Insgesamt gilt: Wann immer möglich vor Therapiebeginn Impflücken schließen!
Prof. Rieger gibt keine Interessenkonflikte in Zusammenhang mit der Erstellung des Artikels an.
Das sagt die evidenzbasierte Medizin
Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen sind besonders vulnerabel gegenüber Erregern, die Infektionen auslösen. Impfungen gehören zu den effektivsten Maßnahmen, um bestimmte virale und bakterielle Infektionskrankheiten zu vermeiden. Es besteht aber nach wie vor Unsicherheit darüber, ob und wie Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen geimpft werden können.
Das kann zu Impflücken bei dieser Patientengruppe beitragen. Auf Initiative der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurden daher Anwendungshinweise [1] für das Impfen bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen, Stammzelltransplantation, Organtransplantation und Asplenie erarbeitet. Grundsätzlich gelten für diese Personengruppen folgende allgemeinen Hinweise:
- Bei Impfentscheidungen ist die jeweilige Immunsuppression und das individuelle Infektionsrisiko zu berücksichtigen.
- Fachinformationen von Impfstoffen und immunmodulatorischen Mitteln sind zu beachten.
- Der Impfstatus von Patientinnen und Patienten sowie Kontaktpersonen sollte kontrolliert werden. Impflücken sollten identifiziert und unter Beachtung von Sicherheits- und Effektivitätsabständen geschlossen werden.
- Impfungen sind immer in Absprache mit den betreuenden onkologischen Ärztinnen und Ärzten/Zentren durchzuführen.
- Konventionelle Impfschemata sind zu verwenden, keine Schnellimpfschemata (zum Beispiel bei Reiseimpfungen).
- Nach antineoplastischer Therapie wird eine einmalige “Wiederholungsimpfung” empfohlen (= einmalige Gabe einer Impfdosis bei zuvor abgeschlossener Grundimmunisierung unabhängig von vorangegangenen Auffrischimpfungen).
- Für alle weiteren (Auffrisch)Impfungen nach antineoplastischer Therapie gelten die allgemeinen STIKO-Impfempfehlungen für Immungesunde, sofern die Betroffenen als nicht mehr immunsupprimiert angesehen werden.
Der richtige Zeitpunkt für Impfungen
Des Weiteren heißt es, dass bei Erwachsenen Impfungen mit Totimpfstoffen grundsätzlich immer möglich sind, aber für eine ausreichende Immunantwort bis zwei Wochen vor Beginn einer antineoplastischen Therapie verabreicht werden sollten.
Lebendimpfstoffe dagegen sollten nur bis vier Wochen vor Behandlungsbeginn verwendet werden, da sie attenuierte Impfviren enthalten und unter Immunsuppression eine lebensbedrohliche Infektion hervorrufen könnten.
Nach Ende der Behandlung sollte bei Totimpfstoffen in der Regel eine Wartezeit von mindestens drei Monaten eingehalten werden, Lebendimpfstoffe können ab sechs Monate nach Ende der Therapie verwendet werden. Während einer antineoplastischen Behandlung können Totimpfstoffe geimpft werden, möglichst zu Beginn der Therapie bzw. nach dem ersten Zyklus. Der Einsatz von Lebendimpfstoffen während der Behandlung ist dagegen kontraindiziert.
Auch an Kontaktpersonen denken
Kontaktpersonen sollten laut der Empfehlung “vollständig gemäß den STIKO-Impfempfehlungen geimpft sein”. Besonders wichtig sei demnach der vollständige Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.
Darüber hinaus sollte alle zehn Jahre die Pertussisimpfung aufgefrischt und jährlich eine Impfung gegen Influenza mit einem Totimpfstoff durchgeführt werden. Ein Lebendinfluenzaimpfstoff ist dagegen nicht geeignet, da ein potenzielles Übertragungsrisiko besteht.
Die Anwendungshinweise geben zudem detaillierte Hinweise zu den einzelnen Impfstoffen bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen. Darin sind auch weitere Informationen enthalten, etwa ob eine serologische Prüfung der Impfantwort nötig ist und falls ja, wann diese durchgeführt werden sollte.
Quelle: 1. doi 10.1007/s00103-020-03123-w
