Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Robert Koch-InstitutErstmals wieder Polio-Wildviren im Abwasser nachgewiesen

Eigentlich kommen Polio-Wildviren nur noch in Afghanistan und Pakistan vor. In Deutschland wurden die Erreger lange nicht nachgewiesen, nun gibt es erstmals wieder eine positive Abwasserprobe. Mit den Nachweisen von Impfstoff-abgeleiteten Polio-Viren vom Typ 2 Ende vergangenen Jahres in mehreren deutschen Städten besteht kein Zusammenhang.

Für das RKI ist der Nachweis von Polio-Wildviren im Abwasser ein ungewöhnliches, aber grundsätzlich nicht unerwartetes Ereignis.

Hamburg/Berlin. Erstmals seit vielen Jahren sind in Deutschland wieder Polio-Wildviren vom Typ 1 nachgewiesen worden. Der Erreger, der zu Poliomyelitis führen kann, sei in einer Hamburger Abwasserprobe entdeckt worden, teilte die Gesundheitsbehörde der Hansestadt mit. Auch das Robert Koch-Institut berichtet (Epid Bull 48/25). Das Risiko für die Bevölkerung werde aufgrund der hohen Impfquoten und des isolierten Nachweises im Abwasser aber als sehr gering eingeschätzt.

Polio-Wildviren kommen laut der Gesundheitsbehörde weltweit eigentlich nur noch in Afghanistan und Pakistan vor. Die letzte nachweislich in Deutschland durch Polio-Wildviren erfolgte Poliomyelitis-Erkrankung sei 1990 erfasst worden. “Die letzten beiden importierten klinischen Fälle wurden 1992 registriert”, heißt es in der Mitteilung.

Genauer örtliche Bestimmung nicht möglich

Abwasserproben aus deutschen Großstädten würden fortlaufend durch das Robert Koch-Institut (RKI) und das Umweltbundesamt auf Polio-Viren untersucht. Die Probe mit dem positiven Befund stammt den Angaben zufolge von Anfang Oktober.  “Da es sich um eine Abwassersammelprobe aus Hamburg und teilweise angrenzenden Bundesländern handelt, ist eine genaue örtliche Bestimmung, wo das Virus durch menschliche Ausscheidung in das Abwasser gelangte, nicht möglich.” Auch lasse sich nicht sagen, ob eine oder mehrere Personen mit dem Virus infiziert sind.

Bereits seit Ende vergangenen Jahres seien in Abwasserproben aus mehreren Orten in Deutschland Impfstoff-abgeleitete Polio-Viren des Typs 2 nachgewiesen worden (Hausärztliche Praxis berichtete).

Eine Verbindung mit dem jetzt in Hamburg nachgewiesenen Wildtyp bestehe nicht, da es sich um unterschiedliche Typen von Polio-Viren handele. Grundsätzlich könnten aber beide Polio-Viren-Typen bei Menschen, die nicht oder nicht ausreichend geimpft sind, Kinderlähmung verursachen, so die Behörde.

In Deutschland und auch in Hamburg sei aufgrund der hohen Impfquoten aber von einer Herdenimmunität innerhalb der Bevölkerung auszugehen.

Empfehlungen für medizinisches Fachpersonal

Für das RKI ist der Nachweis von Polio-Wildviren im Abwasser “ein ungewöhnliches, aber grundsätzlich nicht unerwartetes Ereignis”. Die Empfehlungen für medizinisches Personal, die vom RKI in den vergangenen Monaten mehrfach im Rahmen der Nachweise von Impfstoff-abgeleiteten Polio-Viren vom Typ 2 publiziert wurden, gelten auch für den aktuellen Nachweis, betont die Behörde:

  1. Impflücken schließen!
  2. Notwendiger Impfschutz auf Reisen: Vor einem Aufenthalt in Afghanistan oder Pakistan empfiehlt die STIKO eine Polio-Auffrischimpfung, wenn die letzte Impfstoffdosis vor mehr als zehn Jahren verabreicht worden ist.
  3. An Poliomyelitis denken!
  4. Nationale Enterovirus-Surveillance nutzen: Um Personen, die Polioviren ausscheiden oder an Poliomyelitis erkrankt sind, frühzeitig zu erkennen, sollten Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Labore eine unentgeltliche Enterovirus-Diagnostik aus Stuhl- oder Liquorproben nutzen. Dies werde allen pädiatrischen und neurologischen Kliniken zur differentialdiagnostischen Abklärung von viralen Meningitiden bzw. Enzephalitiden sowie akuten schlaffen Paresen angeboten.
  5. Verdachtsfälle und Virusnachweise melden und
  6. Nationalen Polio-Leitfaden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei Bedarf anwenden.

IPV-Impfstoff schützt vor klinischer Erkrankung

„Der in Deutschland eingesetzte inaktivierte Poliovirusimpfstoff (IPV) verhindert eine Infektion durch Polioviren nicht, sondern schützt vor der klinischen Erkrankung“, erklärt Dr. Carolina Klett-Tammen vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig gegenüber dem “Science Media Center”.

Die Eliminierung der Poliomyelitis in Europa basiere auf einer Kombination aus sehr hohen Impfraten, umfassender Surveillance, fehlender endemischer Zirkulation und strikter Kontrolle importierter Erreger. Werde das Virus jedoch erneut eingeschleppt, könne es auch in vollständig IPV-geimpften Populationen zirkulieren, ohne sofort Erkrankungen zu verursachen.

Das RKI erklärt: “Eine vollständige Poliomyelitis-Impfung mit dem in Deutschland eingesetzten Totimpfstoff schützt zuverlässig vor der Erkrankung, jedoch nur eingeschränkt vor einer Ansteckung und Weitergabe der Erreger. Infizierte Menschen können potenziell andere Menschen anstecken. Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über direkten Kontakt und kontaminierte Oberflächen, insbesondere über Stuhl bei schlechten hygienischen Bedingungen. Zu Beginn der Infektion ist eine Ansteckung auch über Tröpfchen möglich, z.B. durch Husten oder Niesen.”

red/dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.