Jeder in der Praxis tätige Gastroenterologe kennt das Problem der unscharfen oder zu großzügigen Indikation und der zu häufig veranlassten Kontroll-Endoskopien. Wenn die Überweisung zum Gastroenterologen zur Durchführung einer Endoskopie aber einmal ausgestellt wurde, dann ist es oft schwierig, den Patienten davon zu überzeugen, dass die Endoskopie, auf die er sich bereits eingestellt hat, nun doch nicht erforderlich ist. Viele Patienten reagieren auf diese Mitteilung, dass keine Indikation zur geplanten Endoskopie besteht, mit Unverständnis und fürchten, dass ohne guten medizinischen Grund von der Endoskopie abgesehen wird, ihnen also aus finanziellen Gründen eine womöglich lebenswichtige Untersuchung vorenthalten wird. So kann es durchaus passieren, dass Endoskopien entgegen der leitliniengerechten Empfehlungen durchgeführt werden.
Unnötige Endoskopien vermeiden
Um unnötige Endoskopien zu vermeiden, braucht es alltagstaugliche Informationen, in welchen Situationen eine Endoskopie und insbesondere eine Kontroll-Endoskopie erfolgen sollte und wann nicht. Und zwar in erster Linie für Nicht-Gastroenterologen wie Hausärzte, Gynäkologen, Urologen, Chirurgen und andere Fachgruppen, die Patienten zur Endoskopie überweisen. In der Hausarztpraxis wird in der Regel beim Check-up 35 ein Test auf okkultes Blut im Stuhl durchgeführt (s. Kasten iFOBT). Ist der Stuhlbefund positiv, erfolgt zur weiteren Abklärung eine Koloskopie.
Als rasche Orientierung im Alltag kann Hausärzten eine übersichtliche Tabelle dienen, die aus den Empfehlungen der nationalen gastroenterologischen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), erstellt wurde (s. Tab.). Selbstverständlich kann sie nicht allen Einzelsituationen gerecht werden. Mitunter musste nicht nur auf die umfangreichen Leitlinien, sondern auch auf andere Literatur und eigene Erfahrungen zurückgegriffen werden.
Darmkrebsvorsorge mit iFOBT
Der Stuhltest/iFOBT ist Teil des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Er kann bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Männer ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren haben Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl (Stand April 2019). Ist der Stuhlbefund positiv, erfolgt zur weiteren Abklärung eine Darmspiegelung.
Hausärzte dürfen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) den Test an Patienten über 50 Jahren ausgeben. Der iFOBT wird in einer Einzeltestung durchgeführt (früher gFOBT 3 Testbriefchen). Mehrfacheinsendungen werden nicht durchgeführt.
Studien haben gezeigt, dass mit immunologischen Tests (iFOBT) nicht sichtbares Blut im Stuhl insbesondere mit einer höheren Sensitivität nachgewiesen werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte daher festgelegt, den Guajak-basierten Test (gFOBT) abzulösen; die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wurde entsprechend geändert, diese ist seit 01.04.2017 in Kraft getreten.
Auf eine Kommentierung oder Erläuterungen der Empfehlungen in der Tabelle wird ganz bewusst verzichtet. Vielmehr wird dazu auf die entsprechenden Leitlinien und die wissenschaftliche Literatur verwiesen. Literatur unter www.hausaerztlichepraxis.digital
Mögliche Intressenskonflikte: Die Autoren haben keine deklariert.