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Serie Golden NuggetsKrebs-Diagnostik: Wann ein Neudenken angezeigt ist

Die Krebs-Diagnostik in der Hausarztpraxis ist selten eindeutig. Doch es gibt oft unterschätzte Hinweise, die einen ersten Verdacht begründen können. Über diagnostische Fehlerquellen, Risiko-Kommunikation und gutes Abwägen im Praxisalltag.

Die meisten Krebsfälle treten ohne Warnzeichen auf.

Potenzielle Warnzeichen für eine Krebserkrankung wie Gewichtsverlust, Fatigue, Blutungen oder Knoten sind in der hausärztlichen Praxis zwar häufig. Jedoch lagen in einer norwegischen Kohortenstudie (n=283 Hausärzte, 51.073 Konsultationen) nur bei 1,7 Prozent der Patienten mit solchen Symptomen tatsächlich Krebs vor. Die meisten Krebsfälle hingegen traten ohne Warnzeichen auf (Abb.1). [1]

Und doch gibt es oft unterschätzte Hinweise, die einen Anfangsverdacht begründen – oder zumindest eine weitere Abklärung sinnvoll machen – können.

1. Wiederkommen ist ein Befund (“Jess‘s Rule”)

Ein Fazit der norwegischen Studie: Bei Mehrfachkonsultationen mit dem gleichen Anlass verdoppelte sich das Krebsrisiko, die Risikoeinschätzung der Hausärzte blieb jedoch gleich.

Warum? Weil wir Menschen häufig an unserer Ersteinschätzung festhalten und nachfolgende Befunde ignorieren. Dieses Phänomen heißt “Anchoring Bias” (Ankereffekt) und ist eine der häufigsten diagnostischen Fehlerquellen.

Das Royal College of GPs, der Berufsverband für Allgemeinmediziner im Vereinigten Königreich, entwickelte vor diesem Hintergrund zusammen mit dem britischen Gesundheitssystem NHS die sogenannte ” Jess’s Rule”, also “Jess‘ Regel”. Sie ist benannt nach Jessica Brady, die mit 27 an einem Adenokarzinom verstarb, nachdem 20 Hausarztkontakte in den fünf Monaten vor ihrem Tod nicht zur Diagnose führten.

Faustregel: “Three strikes and rethink.” Also frei übersetzt: Kommt es zur dritten Konsultation aus demselben Anlass, ist es Zeit, die Diagnose neu zu denken! Dies gilt insbesondere bei persistierenden oder unerklärten Symptomen. Seltenere Ursachen wie Karzinome können dann aktiv in Erwägung gezogen werden.

2. Der Kontext schlägt das Symptom

Dasselbe Symptom kann zu gänzlich unterschiedlichen Risiken führen. Eine BMJ-Studie analysierte 330.000 allgemeinmedizinische Patienten mit ungewolltem Gewichtsverlust (mind. 5 Prozent in 6 Monaten). Bei 70-79 Jährigen führte er 35-mal häufiger zu einer Krebsdiagnose als bei 18-39 Jährigen (Abb. 2). [2]

Ein Symptom wie ungewollter Gewichtsverlust kann dementsprechend je nach Altersgruppe oder anderen zusätzlichen Faktoren zu völlig anderen Untersuchungsschritten führen.

Faustregel: Für den deutschsprachigen Raum gibt es eine solche Empfehlung nicht, die Leitlinien im United Kingdom (UK) empfehlen jedoch, ab einer Krebswahrscheinlichkeit von 3 Prozent eine rasche, spezifische Abklärung anzustoßen. Laut Autoren ist das bei ungewolltem Gewichtsverlust der Fall bei:

  • allen Männern ab 50 und allen Frauen ab 60 sowie
  • jüngeren Patienten mit zusätzlichen klinischen Symptomen.

3. In besonderen Konstellationen aufhorchen

Darüber hinaus gibt es bestimmte Fallkonstellationen, die ein Überdenken sinnvoll erscheinen lassen. Dazu gehört beispielsweise ein neu diagnostizierter Reizdarm bei Frauen ab 50 Jahren. Da eine späte Erstmanifestation des Reizdarmsyndroms selten ist, sollte hier ein Ovarialkarzinom ausgeschlossen werden. Die entsprechende S3-Leitlinie zum Reizdarmsyndrom, aus der dies hervorgeht, befindet sich aktuell in Überarbeitung [3].

Auch eine Thrombozytose bei Patienten ab 40 kann mit einem erhöhten Krebsrisiko einhergehen [4].

(Mitarbeit jas)

Quellen:

  1. https://doi.org/10.3399/bjgp13X671614
  2. https://doi.org/10.1136/bmj-2024-080199
  3. www.hausarzt.link/L4Dvy
  4. https://doi.org/10.3399/bjgp17X691109
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