© DerHausarzt2023 Delir: Confusion Assessment Method (nach [19])
Ein Delir bei Demenzkranken ist mit einer ungünstigen Prognose assoziiert, denn oft folgt eine anhaltende Verschlechterung der kognitiven Leistungsfähigkeit. Wichtig sind daher rechtzeitiges Erkennen und Behandeln. [1] Wird ein Delir bei älteren Patienten nicht frühzeitig erkannt, kann die Sterblichkeit bis zu 30 % betragen. [12]
Cave: BPSD sollen nur diagnostiziert werden, nachdem ein Delir („Red Flag“) ausgeschlossen ist [13] .
Merke: Bevor BPSD diagnostiziert werden, soll ein Delir ausgeschossen sein.
Ein Delir kann (nicht nur bei Menschen mit Demenz) von Medikamenten ausgelöst werden. Dazu gehören (Auswahl nach [11] ):
anticholinerge Wirkstoffe wie Amitriptylin oder Oxybutynin,
Antikonvulsiva wie Carbamazepin oder Phenytoin,
Lithium (zu hohe Plasmaspiegel).
Prävention und Behandlung eines Delirs bei Demenz
Zur Prävention gehören u. a. das Vermeiden delirogener Medikamente (siehe oben), das Sicherstellen einer ausreichenden Flüssigkeitsaufnahme und die Früherkennung von komorbiden Erkrankungen (z. B. Infektionen). Bei bestehendem Delir muss nach Möglichkeit der Auslöser behandelt bzw. beseitigt werden. [1]
Zur symptomatischen Behandlung eines Delirs bei Demenz können AP verordnet werden. Vermieden werden sollen Substanzen mit (stärkeren) anticholinergen Effekten. Randomisierte Studien zur Behandlung eines Delirs bei Demenz liegen nicht vor. In Studien mit über 65-Jährigen mit Delir (unabhängig vom Bestehen einer Demenz) hatten Risperidon, Olanzapin und Quetiapin eine mit Haloperidol vergleichbare Wirkung. Ferner wurde gezeigt, dass bei Delir (unabhängig vom Bestehen einer Demenz) Haloperidol auch in niedriger Dosis (< 3 mg/Tag) wirksam war und nicht mehr Nebenwirkungen hatte als atypische Neuroleptika. [1]
Die medikamentöse Behandlung von BPSD hängt von der Art der Demenzerkrankung und den vorherrschenden Symptomen ab.
Generelle Wirksamkeit von Antidementiva auf BPSD
In Metaanalysen eines IQWiG-Berichts wird eine Wirksamkeit auf BPSD nur für Galantamin, nicht aber für Donepezil beschrieben. In dem Ergänzungsbericht des IQWiG zu Galantamin bei leichter bis mittelschwerer Alzheimer-Demenz wird die signifikante Überlegenheit von Galantamin gegenüber Placebo auf BPSD bestätigt, die Größe des Effektes aber als „nicht nutzenrelevant“ bewertet.
In einer Studie zur Weiterbehandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Alzheimer-Demenz, die dauerhaft mit Donepezil behandelt wurden, verschlechterten sich BPSD (sekundärer Endpunkt) nach Umsetzen auf Placebo nicht. Gemäß einer Metaanalyse hatte Donepezil im Vergleich zu Placebo in der Behandlung schwerer Demenzen keinen signifikanten Effekt auf BPSD. Zu Rivastigmin gibt es keine placebokontrollierten Studien über Effekte auf BPSD bei Alzheimer-Demenz. Eine Meta-Analyse des IQWiG zu Memantin fand keinen signifikanten Effekt von Memantin auf BPSD bei moderater bis mittelschwerer Alzheimer-Demenz.
In der LL Demenzen [1] wird als Fazit der genannten Studien ein Statement formuliert: Global werden Verhaltenssymptome durch die Gabe von Galantamin und eventuell von Donepezil bei leichter bis mittelschwerer Alzheimer-Demenz positiv beeinflusst. Bei mittelschwerer bis schwerer Demenz gibt es keinen Hinweis für einen positiven Effekt von Cholinesterasehemmern auf Verhaltenssymptome.
Memantin beeinflusst Verhaltenssymptome bei moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz mit geringer Effektstärke.
Zur pharmakologischen Behandlung psychotischer Symptome bei LKD sowie Demenz bei M. Parkinson gibt es für Rivastigmin Hinweise für eine Wirksamkeit. Bei der LKD gibt es Hinweise für Effekte von Memantin auf BPSD.
Merke: Die Wirksamkeit von Antidementiva auf BPSD ist begrenzt.
Grundsätze der Gabe von anderen Wirkstoffen als Antidementiva bei BPSD
BPSD können, so die LL Demenzen [1] , gelegentlich die Anwendung psychotroper Medikamente (Antipsychotika, Antidepressiva, Antikonvulsiva, Tranquilizer) erfordern.
Dabei sind u. a. folgende Grundsätze zu beachten:
Aufgrund des Mangels an Acetylcholin, der delirogenen Potenz und der möglichen negativen Effekte auf die Kognition sind psychotrope Medikamente mit anticholinerger Wirkung (siehe oben) zu meiden.
Auch sedierende Substanzen sind möglichst nicht zu verordnen, weil sie die kognitive Leistung negativ beeinflussen und die Sturzgefahr erhöhen können.
In der abgelaufenen LL Demenz der DEGAM [14] heißt es:
Eine sorgfältige Nutzen-/Risikoabwägung ist notwendig, weil Nebenwirkungen bei Demenzpatienten besonders ausgeprägt sein können: Parkinsonismus, erhöhte Sturzneigung, übermäßige Sedierung, Spätdyskinesien und eine Lagerungshypotension sind die häufigsten.
Antipsychotika/Neuroleptika (nach [23])
Die ersten antipsychotischen Wirkstoffe wurden Anfang der 1950er-Jahre eingeführt und danach auch als Neuroleptika bezeichnet. Sie haben die Behandlung von Patienten mit Schizophrenie revolutioniert, denn für Menschen, die bis dahin in geschlossenen Abteilungen untergebracht werden mussten, gab es erstmals wirksame Medikamente, die den Klinikaufenthalt deutlich verkürzten.
Die Symptome bei Schizophrenie werden in zwei Gruppen eingeteilt [23]:
Grundsymptome (= Minussymptome bzw. Negativsymptome): Störungen des Denkens (u. a. Gedankenabbrüche), der Sprache (z. B. Rededrang, ungewöhnliche Ausdrucksweisen, Wiederholungen), der Stimmung (u. a. gleichgültig, überempfindlich, reizbar) und des Ich-Erlebens (z. B. Persönlichkeitsspaltung).
Akzessorische Symptome (= Plussymptome bzw. Positivsymptome): Halluzinationen (u. a. optisch, akustisch), Wahnvorstellungen (z. B. Vergiftungswahn), Störungen der Motorik (u. a. Bewegungslosigkeit, aber auch Unruhe und immer wieder gleich ablaufende Bewegungen).
Antipsychotika dämpfen psychomotorische Erregungszustände und verringern affektive Spannungen, Angst und Trugwahrnehmungen.
Dadurch wird der Zustand für die Patienten meist rasch weniger quälend, und die Betreuung und der Umgang mit den Kranken werden erleichtert.
Neben dieser neuroleptischen Wirkung im engeren Sinn besitzen insbesondere die älteren (= typischen = klassischen) Antipsychotika unterschiedlich starke sedierende und vegetativ dämpfende Wirkungen. Während ältere Antipsychotika hauptsächlich Plussymptome dämpfen, bessern manche neueren (= atypischen) Wirkstoffe auch Minussymptome.
Außer in typisch/atypisch werden Antipsychotika nach ihrer Wirkstärke (neuroleptische Potenz) eingeteilt. Die stärksten (Fluphenazin, Haloperidol und Benperidol) sind etwa um den Faktor 200 bis 250 stärker wirksam als die schwächsten (Sulpirid, Perazin, Levomepromazin).
Als Faustregel gilt: Je höher die Wirkstärke eines Neuroleptikums, desto geringer ist seine sedierende Wirkung. Zur Sedierung werden daher vor allem die schwächeren Neuroleptika
eingesetzt.
Eine der ernstesten Nebenwirkungen der klassischen Neuroleptika sind extrapyramidale Bewegungsstörungen (extrapyramidales Syndrom = EPS) mit Frühdyskinesien (zu Beginn bei bis zu 30 % der Patienten auftretende krampfartige Bewegungen im Bereich von Zunge, Schlund, Gesicht oder Armen), Parkinson-Symptome (u. a. Störungen der willkürlichen Bewegungen, kleinschrittiger Gang, Tremor), Akathisie (ständiger Bewegungsdrang, Patient kann nicht sitzen bleiben), Spätdyskinesien (nach frühestens dreimonatiger Behandlung bei 15 bis 20 % auftretende unwillkürliche Bewegungen von Zunge, Mund und Gesicht sowie von Armen und Beinen, die sich meistens nicht zurückbilden) sowie das maligne neuroleptische Syndrom (sehr selten, aber manchmal tödlich) mit massiven motorischen Störungen, hohem Fieber und Bewusstseinsstörung.
Zu den klassischen Neuroleptika gehören Benperidol, Chlorprothixen, Flupentixol, Fluphenazin, Haloperidol, Levomepromazin, Melperon, Perazin, Perphenazin, Pipamperon, Promethazin, Prothipendyl, Thioridazin und Zuclopenthixol. Chlorpromazin, das älteste Neuroleptikum, ist nicht mehr im Handel.
Zu den atypischen Antipsychotika gehören Amisulprid, Aripiprazol, Clozapin, Olanzapin, Quetiapin, Paliperidon, Risperidon, Sertindol, Sulpirid und Ziprasidon. Im Vergleich mit den klassischen Neuroleptika verursachen sie seltener EPS.
Die für den Einsatz bei Patienten mit BPSD wichtigsten Antipsychotika sind Risperidon, Quetiapin, Olanzapin, Clozapin, Aripiprazol und das klassische Haloperidol (einige davon off label, siehe Abb. 1)
Merke: Atypische (= neuere) Antipsychotika verursachen weniger extrapyramidale Symptome (EPS).
Folgende Grundregeln gelten für die Therapie mit Neuroleptika:
Besonders bei älteren Patienten sollte mit einer niedrigen Anfangsdosis begonnen und dann ggf. langsam gesteigert werden. Zu beachten ist die verminderte Kreatinin-Clearance bei älteren Patienten [14] .
Vor einer Dosissteigerung bzw. einem Medikamentenwechsel sollte ein angemessener Beobachtungs- und Beurteilungszeitraum liegen [14] . In [11] wird eine Dosiserhöhung konkret nach frühestens einer Woche empfohlen.
Nach erfolgreicher Besserung sollte die Notwendigkeit einer fortdauernden Therapie regelmäßig überprüft werden [14] . In [11] wird empfohlen, nach eingetretener Besserung die weitere Notwendigkeit alle drei Monate zu beurteilen.
Bei ausbleibenden therapeutischen Effekten bzw. komplizierten Verläufen und vor dem Einsatz von Medikamenten, mit denen bisher keine eigenen Erfahrungen vorliegen, sollte der Rat von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten eingeholt werden.
Die oft vielfältigen Medikamenteninteraktionen (siehe Kasten „Ausgewählte Interaktionen psychotroper Medikamente“) sollten bedacht werden.
Die Indikation ist nach spätestens drei Monaten zu überprüfen, Ausschleichversuche sollten durchgeführt werden.
Ausgewählte Interaktionen psychotroper Medikamente*
(Quelle: Fachinformationen)
QTc-Zeit: Aripiprazol, Citalopram, Haloperidol, Melperon, Olanzapin, Pipamperon, Promethazin, Quetiapin und Risperidon verlängern das QTc-Intervall. Daher Vorsicht bei Kombination mit anderen Mitteln, die ebenfalls die QTc-Zeit verlängern!
Abbau durch CYP-Enzyme: Betroffen sind die CYP-Enzyme 2D6 (Citalopram), 3A4 (Quetiapin) oder beide (Aripiprazol, Haloperidol, Risperidon) sowie CYP1A2 (Clozapin, Olanzapin).
Über CYP2D6 werden u. a. abgebaut: Metoprolol, Flecainid, Propafenon und Chinidin sowie Risperidon und Haloperidol; über CYP3A4 u. a. Ketoconazol und Itraconazol; über CYP1A2 u. a. Ciprofloxacin und Coffein. Eine Induktion von CYP1A2 bewirkt u. a. Omeprazol.
Die gleichzeitige Gabe von Citalopram kann das Auftreten von Nebenwirkungen durch Clozapin verstärken und umgekehrt.
Die zentral dämpfende Wirkung von Benzodiazepinen wird bei gleichzeitiger Gabe von Sedativa und Hypnotika, Opioidanalgetika, Neuroleptika sowie Antidepressiva verstärkt.
Vorsicht bei Kombination von Benzodiazepinen mit Clozapin (u. a. Kreislaufkollaps bis zu Herzstillstand und/oder Atemstillstand).
Bei gleichzeitiger Anwendung von Lorazepam und Clozapin kann es zu ausgeprägter Dämpfung, übermäßigem Speichelfluss und Störungen der Bewegungskoordination kommen.
Risperidon: Die Wirkung von Levodopa und anderen Dopamin-Agonisten kann abgeschwächt, der Effekt von Blutdrucksenkern verstärkt werden. In der Fachinfo wird ferner auf eine erhöhte Mortalität bei gleichzeitiger Anwendung von Furosemid (nicht aber von anderen Diuretika) bei Patienten mit Demenz hingewiesen. Der Mechanismus ist ungeklärt.
Quetiapin, Promethazin: Vorsicht bei Kombination mit anderen anticholinergen Medikamenten.
* Berücksichtigt sind nur die in diesem Beitrag erwähnten Substanzen.
Merke: Neuroleptika bei älteren Patienten mit Demenz immer in der niedrigsten möglichen Dosis beginnen.
Antipsychotika und Mortalität
In der Leitlinie Demenzen [1] heißt es: Die Gabe von Antipsychotika bei Patienten mit Demenz ist wahrscheinlich mit einem erhöhten Risiko für Mortalität und für zerebrovaskuläre Ereignisse assoziiert (siehe Kasten „Mortalität unter Antipsychotika bei Demenz erhöht“). Es besteht wahrscheinlich ein differenzielles Risiko, wobei Haloperidol das höchste und Quetiapin das geringste Risiko hat. Das Risiko ist in den ersten Behandlungswochen am höchsten, betrifft aber wahrscheinlich auch die Langzeitbehandlung. Es besteht ferner wahrscheinlich das Risiko für eine beschleunigte kognitive Verschlechterung durch die Gabe von Antipsychotika bei Demenz. Patienten und rechtliche Vertreter müssen über dieses Risiko aufgeklärt werden. Die Behandlung soll mit der geringstmöglichen Dosis und über einen möglichst kurzen Zeitraum erfolgen. Der Behandlungsverlauf muss „engmaschig“ kontrolliert werden.
Hinweis: Die LL Demenz spezifiziert nicht, was unter „engmaschig“ zu verstehen ist. In [15] wird ein Auslassversuch (siehe unten) bereits nach einer Woche empfohlen. Die NICE-Guidelines empfehlen, mindestens alle sechs Wochen zu prüfen, ob die Medikation noch erforderlich ist [16] . Laut Fachinfo ist die Gabe von z. B. Risperidon in dieser Indikation ohnehin auf maximal sechs Wochen begrenzt.
Mortalität unter Antipsychotika bei Demenz erhöht (zitiert nach [8])
Die Vorteile atypischer AP gegenüber klassischen AP wurden durch Zahlen zu erhöhter Mortalität aufgrund vermehrter zerebrovaskulärer Nebenwirkungen einschließlich Schlaganfällen infrage gestellt:
Wenn 1.000 Patienten mit BPSD mit atypischen Neuroleptika behandelt werden,
erfahren 91 bis 200 eine signifikante Besserung,
kommt es zu 10 zusätzlichen Todesfällen
und zu 18 zusätzlichen zerebrovaskulären Nebenwirkungen, von denen die Hälfte schwer sein kann.
Diese Schätzungen gelten für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen. Bei einer Gabe von mehr als zwei Jahren sind 167 zusätzliche Todesfälle wahrscheinlich.
Das Mortalitätsrisiko ist für Haloperidol am höchsten (NNH: 26), gefolgt von Risperidon (NNH: 27), Olanzapin (NNH: 40) und Quetiapin (NNH: 50).
Somit stehen bei der Auswahl eines AP Wirksamkeit und Sicherheit in deutlichem Gegensatz. Quetiapin gilt als relativ sicher, ist aber in den wichtigen Indikationen nicht wirksam. Risperidon und Haloperidol sind wirksam, haben aber gefährliche Nebenwirkungen einschließlich einer erhöhten Mortalität. Letzten Endes ist dennoch Risperidon Mittel der Wahl bei BPSD.
Merke: Patienten bzw. ihre rechtlichen Vertreter über erhöhte Mortalität und Verschlechterung der Kognition unter Neuroleptika aufklären.
Zulassungsstatus einzelner Antipsychotika bei BPSD
Risperidon ist indiziert zur Kurzzeitbehandlung (bis zu sechs Wochen) von anhaltender Aggression bei Patienten mit mäßiger bis schwerer Alzheimer-Demenz, die auf nichtpharmakologische Methoden nicht ansprechen und wenn ein Risiko für Eigen- und Fremdgefährdung besteht. Dosis: 0,5–2 mg/Tag.
Haloperidol: „Behandlung von persistierender Aggression und psychotischen Symptomen bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Alzheimer-Demenz und vaskulärer Demenz nach Versagen nichtpharmakologischer Therapien und bei einem Risiko für Selbst- oder Fremdgefährdung.“ Anfangsdosis für ältere Patienten: 0,5 mg/Tag. Maximaldosis für ältere Patienten: 5 mg/Tag.
Pipamperon : Bei Schlafstörungen, insbesondere bei geriatrischen Patienten, bei psychomotorischen Erregungszuständen.
Melperon : Zur Behandlung von Schlafstörungen, Verwirrtheitszuständen und zur Dämpfung von psychomotorischer Unruhe und Erregungszuständen, insbesondere bei Patienten der Geriatrie und Psychiatrie.
Die Anwendung aller anderen in diesem Beitrag erwähnten Neuroleptika (Aripiprazol, Clozapin, Olanzapin und Quetiapin ) erfolgt bei BPSD off label .
Auch Promethazin ist nicht zur Behandlung bei BPSD zugelassen. Es wird nicht in der LL „Demenzen“ [1] aufgeführt. Es hat aber u. a. eine Indikation zur Behandlung von Schlafstörungen, „wenn therapeutische Alternativen nicht durchführbar oder nicht erfolgreich waren“.
Nicht off label erfolgt die Verordnung bestimmter Neuroleptika bzw. Antidepressiva bei BPSD, wenn als Komorbidität ein psychotisches bzw. ein depressives Syndrom besteht.
Merke: Die Gabe von Aripiprazol, Clozapin, Olanzapin und Quetiapin erfolgt bei BPSD off label.
Dosis, Behandlungsdauer, Absetzversuche
Die für Demenzkranke empfohlenen Dosierungen liegen deutlich unter denen für jüngere Erwachsene. In der Regel ist es sinnvoll, mit der niedrigsten möglichen Dosis zu beginnen (z. B. Risperidon 0,5 mg/ Tag) und die Dosis langsam zu steigern. Ist eine Substanz nicht wirksam, sollte ein Behandlungsversuch mit einem anderen AP gemacht werden. Für die Kombination mehrerer Antipsychotika zur Behandlung von BPSD gibt es keinerlei Begründung. Durch eine kurze Behandlungsdauer können die Risiken gering gehalten werden. [7]
Dauer : Ein Neuroleptikum kann für ein bestimmtes Zielsymptom einige Wochen eingesetzt werden, bis die Wirksamkeit beurteilbar ist (Voraussetzung: ausreichende Dosierung). Geht das festgelegte Zielsymptom nicht in der erwarteten Weise zurück, gibt es keinen Grund für die weitere Verordnung des Neuroleptikums. [7]
Absetzversuche : In einem Cochrane-Review [17] wurden zehn Absetzstudien von Antipsychotika bei Demenz (acht in stationären Pflegeheimen) ausgewertet. In der überwiegenden Zahl der Studien zeigte sich keine psychopathologische Verschlechterung bei den Patienten durch Absetzen von Antipsychotika. Die Autoren schlussfolgern, dass Absetzversuche in die klinische Praxis implementiert werden sollten.
Merke: Absetzen von Neuroleptika bei Patienten mit Demenz führt meistens nicht zu einer psychopathologischen Verschlechterung.
Aussagen von Fachinfos zur Behandlungsdauer: Haloperidol: keine Angabe; Risperidon: Kurzzeitbehandlung (maximal sechs Wochen).
NICE-Empfehlung [16] : mindestens alle sechs Wochen prüfen, ob die Medikation noch erforderlich ist. In [15] wird ein Auslassversuch bereits nach einer Woche empfohlen, die Behandlungsdauer sollte maximal sechs Wochen betragen.
Besonderheiten für andere Demenzen als vom Alzheimer-Typ
LKD, Parkinson-Demenz: Für Patienten mit Parkinson-Demenz, Lewy-Körperchen-Demenz (LKD) und verwandten Erkrankungen sind klassische (wie Haloperidol) und viele atypische Neuroleptika kontraindiziert, weil sie Parkinson-Symptome verstärken und Somnolenzattacken auslösen können. Einsetzbare Neuroleptika bei diesen Erkrankungen sind Clozapin und mit geringerer Evidenz Quetiapin. [1]
Therapie von BPSD je nach Art der vorherrschenden Symptome
Als Hyperaktivität wird ein rein statistisch definierter Cluster aus Aggressivität/ agitiertem Verhalten, Euphorie, Enthemmung und psychomotorischer Unruhe bezeichnet. [1]
Aggressivität/agitiertes Verhalten: Antidementiva haben keinen Effekt bei Aggressivität/agitiertem Verhalten!
Haloperidol wird aufgrund fehlender Evidenz nicht zur Behandlung von Agitation empfohlen. Es gibt aber Hinweise auf eine schwache Wirksamkeit bei aggressivem Verhalten. Unter Beachtung der Risiken (extrapyramidale UAW, zerebrovaskuläre Ereignisse, erhöhte Mortalität) kann der Einsatz bei Aggressivität erwogen werden. [1]
Wenn zur Behandlung von agitiertem und aggressivem Verhalten bei Demenz AP erforderlich werden, sollte Risperidon bevorzugt werden. Olanzapin soll hier aufgrund des anticholinergen Nebenwirkungsprofils und heterogener Datenlage zur Wirksamkeit nicht eingesetzt werden. Als Alternative kann Aripiprazol verwendet werden. [1]
Hinweis : In der Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ [9] heißt es, dass zur Behandlung von Aggression im Rahmen einer Agitiertheit auch Melperon oder Pipamperon eingesetzt werden können, die für diese Indikation zugelassen sind (siehe auch Kasten „Melperon und Pipamperon“).
Begründet wird das mit dem Vorliegen umfassender klinischer Erfahrung. Qualitativ hochwertige Studien, etwa ein direkter Vergleich zwischen Risperidon und Melperon, werden nicht durchgeführt, weil Melperon und Pipamperon schon sehr lange zugelassen sind. [9]
Melperon und Pipamperon (zitiert nach [9])
Für andere in der Praxis häufig eingesetzte Substanzen wie Melperon und Pipamperon liegt bei BPSD keine belastbare Evidenz vor. Melperon und Pipamperon sind für die Dämpfung von Unruhe und psychomotorischen Erregungszuständen bei geriatrischen Patienten zugelassen.
An diesen Substanzen wird ein Problem deutlich, das typisch für das Erstellen von Leitlinien ist: Es liegt weder Evidenz für eine gute noch für eine fehlende Wirksamkeit vor, weil für diese und andere seit Langem verfügbaren Substanzen kein Hersteller Interesse an der Finanzierung hochwertiger Studien hat. Damit besteht die Gefahr, dass Leitlinienempfehlungen aufgrund der verfügbaren Evidenz neuere und erheblich teurere Substanzen favorisieren, ohne dass deren Überlegenheit erwiesen ist.
Melperon verlängert das QTc-Intervall vermutlich stärker als Pipamperon und hat daher ein höheres Risiko für Torsades de Pointes.
Es gibt Hinweise auf eine günstige Wirkung von Carbamazepin auf Agitation und Aggression. Es kann nach fehlendem Ansprechen auf andere Therapien empfohlen werden (auf die zahlreichen Interaktionen achten). Valproat wird nicht empfohlen. [1]
Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit des Antidepressivums Citalopram (cave: anticholinerg) bei agitiertem Verhalten von Demenzkranken. Ein Behandlungsversuch kann erwogen werden [1] (siehe auch Kasten „Citalopram gegen Agitation und Unruhe bei Demenz?“).
Citalopram gegen Agitation und Unruhe bei Demenz?
In einer Studie besserten sich Agitation und Unruhe von Patienten mit Alzheimer-Demenz unter Citalopram statistisch signifikant stärker als unter Placebo. Ungeklärt ist, ob dieser Effekt klinisch relevant ist. Allerdings profitierte auch unter Citalopram weniger als die Hälfte der Patienten (40 %; Placebo: 26 %), und die Verbesserung wurde mit signifikant größeren Nebenwirkungen und Risiken erkauft: stärkere Abnahme der kognitiven Leistungen, häufiger Appetitlosigkeit, Durchfall, Fieber, Stürze, Infektionen der oberen Atemwege, Gangunsicherheiten und stärkerer Anstieg des QTc-Intervalls. Zur Behandlung von Agitation und Unruhe bei Patienten mit Alzheimer-Demenz kann Citalopram daher nicht empfohlen werden. [22]
Im Gegensatz dazu heißt es in der LL Demenzen [1], dass bei agitiertem Verhalten von Demenzkranken ein Behandlungsversuch mit Citalopram erwogen werden kann (off label ).
Merke: Antidementiva haben keinen Effekt bei Aggressivität/agitiertem Verhalten.
Enthemmung: Für die Behandlung von enthemmtem Verhalten bei Demenzerkrankungen liegt keine belastbare Evidenz für bestimmte Substanzen vor. [1]
Euphorie bei Demenzerkrankungen ist selten behandlungsbedürftig. Evidenz für bestimmte Behandlungen existiert nicht. [1]
Gesteigerte Psychomotorik und repetitive Bewegungsabläufe sind bei Demenzkranken häufig. Wenn sie beim Betroffenen kein erkennbares Leid verursachen, besteht kein Grund zur Intervention. Bewegungsdrang kann aber für die Patienten auch zur Belastung werden, etwa durch Gewichtsabnahme. Bei quälendem Bewegungsdrang kann eine medikamentöse Behandlung erwogen werden. [1]
Motorische Unruhe der Patienten kann insbesondere in Pflegeeinrichtungen als Belastung für die Mitarbeiter empfunden werden. Aus dieser Belastung leitet sich jedoch keine Indikation für Medikamente oder freiheitseinschränkende Maßnahmen (FeM) ab, wird in der LL Demenzen [1] hervorgehoben.
Eine Behandlungsindikation ergibt sich generell, wenn die Betroffenen die Unruhe als leidvoll empfinden oder dadurch gefährdet werden. Im häuslich-familiären Umfeld kann eine gesteigerte Psychomotorik eine starke Belastung für die pflegenden Angehörigen werden und im Einzelfall sowie bei unzureichender Wirksamkeit anwendbarer psycho-sozialer Verfahren eine medikamentöse Behandlung erforderlich machen. [1]
Risperidon zeigte bei mittlerer bis schwerer Demenz eine Wirksamkeit auf repetitive Bewegungen und scheinbar zielloses Umhergehen. Bei schwerer psychomotorischer Unruhe, die den Betroffenen oder die Pflegenden deutlich beeinträchtigt, kann ein zeitlich begrenzter Therapieversuch mit Risperidon empfohlen werden.
Merke: Motorische Unruhe nur behandeln, wenn sie für die Patienten belastend oder gefährlich ist.
Psychotische Symptome (Halluzination, Wahn) : Halluzinationen und Wahn sind bei Demenz häufig und können bei den Betroffenen u. a. Angst oder Wut auslösen.
Vor einer medikamentösen Behandlung soll geprüft werden, ob die psychotischen Symptome durch Medikamente oder andere Ursachen (z. B. Delir, siehe oben) verursacht sind. Als wirksam im Vergleich zu Placebo hat sich Haloperidol (2–3 mg/Tag) erwiesen. In dieser Dosierung entwickelten sich jedoch bei 20 % der Demenzpatienten EPS. Die LL Demenzen [1] empfiehlt daher Risperidon (0,5-2 mg/Tag), wenn AP erforderlich sind.
Merke: Bei psychotischen Symptomen immer prüfen, ob ein Delir die Ursache sein kann.
Apathie : Eine Verminderung von Antrieb und Initiative ist das häufigste Verhaltenssymptom bei Demenzkranken. Es belastet die Pflegenden emotional und verhindert die Teilnahme der Kranken an Alltagsleben und psychosozialen Interventionen. Weder für Cholinesterasehemmer noch für andere Substanzen, etwa Methylphenidat, ist eine Empfehlung ausreichend belegt. [1]
Benzodiazepine bei BPSD
Benzodiazepine können bei Menschen mit Demenz die Kognition verschlechtern, die Sturzgefahr erhöhen, paradoxe Reaktionen hervorrufen und haben ein Abhängigkeitspotenzial, das bei plötzlichem Absetzen mit der Gefahr eines Delirs verbunden ist. In Ausnahmefällen kommen Einzeldosen kurzwirksamer Präparate in Betracht. Präparate mit langer Halbwertszeit sollen vermieden werden. [1]
Merke: Benzodiazepine bei BPSD nur in Ausnahmefällen und nur für kurze Zeit.
© DerHausarzt2023 Abb.1: Empfehlungen zu Prävention und Behandlung von psychischen und Verhaltenssymptomen bei Demenz (nach [1])
Depression und Angst bei Demenz
Außer zu Donepezil bei mittelschwerer bis schwerer Demenz (zwei Studien mit dem Item „Depression“ des NPI als sekundärem Endpunkt) liegen keine Daten über eine Wirksamkeit von Antidementiva auf depressive Symptome bei Demenz vor. [1]
Antidepressiva Es gibt Hinweise für die Wirksamkeit einer medikamentösen antidepressiven Therapie bei Patienten mit Demenz und Depression. Bei der Ersteinstellung und Umstellung sollten trizyklische Antidepressiva mit zentral anticholinergem Effekt nicht eingesetzt werden. Sedierende Antidepressiva erhöhen die Sturzgefahr und können die kognitive Leistung bei Patienten mit Demenz verschlechtern. Bei allen Substanzen wird generell zunächst eine niedrigere Dosierung gewählt als bei jüngeren Patienten. [1]
Angststörungen bei Demenz: Hier ist keine evidenzbasierte medikamentöse Therapie bekannt. [1]
Schlafstörungen bei Demenz
Störungen des Nachtschlafs und des Tag-Nacht-Rhythmus sind bei Demenzkranken häufig und können Pflegende insbesondere im häuslichen Umfeld erheblich belasten. Aufgrund von Sedierung, Sturzgefahr und Verschlechterung der Kognition sollten Hypnotika nur in Situationen angewendet werden, die durch Verhaltensempfehlungen und Interventionen nicht ausreichend verbessert werden können und die zu einer erheblichen Belastung des Betroffenen und der Pflegenden führen. Störungen von Arbeitsabläufen und Organisationsstrukturen in Heimen durch gestörten Schlaf von Betroffenen sind keine Indikation für den Einsatz von Hypnotika. [1] Es liegen keine kontrollierten Studien zum Einsatz von Hypnotika bei Demenzkranken vor.
Melatonin ist in der Behandlung von Schlafstörungen bei Demenz nicht wirksam. Eine Anwendung wird nicht empfohlen. [1] Für eine medikamentöse Therapie von Schlafstörungen bei Demenz kann keine evidenzbasierte Empfehlung ausgesprochen werden. [1]
Benzodiazepine sollen bei Patienten mit Demenz nur bei speziellen Indikationen kurzfristig eingesetzt werden [1] .
Regeln für die Verordnung von Bedarfsmedikation
In einer Studie wurden nach Entlassung von Altenheimbewohnern aus stationärer psychiatrischer Behandlung fest verordnete Psychopharmaka im Wesentlichen beibehalten. Eine starke Zunahme gab es dagegen bei der Bedarfsmedikation: Zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus war eine Therapie bei Bedarf mit Psychopharmaka bei 15,0 % bzw. speziell mit Neuroleptika bei 7,5 % der Patienten empfohlen worden. Drei Monate später wurde Bedarfsmedikation von Psychopharmaka generell bei 39,3 % bzw. von Neuroleptika bei 19,6 % dieser Gruppe verzeichnet. [20]
Werden Medikamente zur Anwendung bei Bedarf verordnet, müssen zusätzlich zu den allgemeinen Regeln für die Verordnung von Medikamenten weitere Angaben erfolgen (siehe auch Tabelle unten): [21]
Angabe eines präzise beschriebenen Bedarfsgrunds für den Einsatz des Arzneimittels: Darunter ist neben der (laienverständlichen) Benennung der allgemeinen Indikation die Angabe eines konkreten Bedarfs, z. B. eines Symptoms und der zur Indikationsstellung geforderten Ausprägung des Symptoms nötig. Ebenfalls angegeben werden müssen mögliche Kontraindikationen.
Angaben zur Dosierung : Diese müssen neben der initialen Einzeldosis auch die maximale Einzeldosis und gegebenenfalls die Schritte der möglichen Einzeldosissteigerung enthalten. Auch in Fällen, in denen eine Einzeldosisreduktion sinnvoll sein kann und ohne Rücksprache mit dem Arzt möglich sein sollte, muss dies bei der Verordnung festgelegt werden. Ebenso sollte der Mindestabstand der Einzelgaben, die maximal mögliche Anzahl von Gaben pro Tag und – sofern dies zutrifft – eine maximale Therapiezyklusdauer angegeben werden. Bei manchen Substanzen sind auch maximale Tagesdosis und Gesamtdosis für einen Behandlungszeitraum anzugeben.
Dauer der Gültigkeit der Verordnung: Auch bei der Bedarfsmedikation ist regelmäßig zu prüfen, ob die Indikation noch besteht bzw. die Verordnung noch angemessen ist. Dies ist zumindest immer dann erforderlich, wenn sich entweder der Gesundheitszustand oder die Arzneimitteltherapie des Patienten ändert. Um sicherzustellen, dass die Verordnung zeitnah überprüft wird, ist eine zeitliche Begrenzung der Bedarfsmedikation hilfreich.
Besondere Regelungen gelten für die Anwendung von Bedarfsmedikation durch Pflegekräfte: Grundsätzlich darf Pflegepersonal keine Arzneimitteltherapie ohne ärztliche Verordnung initiieren. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, kann die Applikation an das Pflegepersonal übertragen werden. Die Verantwortung für die Therapie verbleibt immer bei der Ärztin/dem Arzt. [21]
Merke: Basisangaben für Bedarfsmedikation: Grund, Dosis, Dauer.
© DerHausarzt2023 Nötige Angaben bei Verordnung von Bedarfsmedikation (nach [21])
Quellen
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) (2016, in Überarbeitung). S3-Leitlinie „Demenzen“, AWMF-Register-Nr.: 038-013. https://www.awmf.org/ uploads/tx_szleitlinien/ 038-013l_S3-Demenzen-2016-07.pdf
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium für Gesundheit (2020). Nationale Demenzstrategie. https://www.nationale-demenzstrategie.de/ fileadmin/nds/pdf/ 2020-07-01_Nationale_Demenzsstrategie.pdf
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Selbsthilfe Demenz (2018). Informationsblatt 14: Die Lewy-Körperchen-Demenz. https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin /alz/pdf/factsheets/ infoblatt14_lewy-koerperchen-demenz_dalzg.pdf
Glaeske, D., et al. (2020). Demenzreport 2020. https://docplayer.org/198419794-Demenzreport-2020-gerd-glaeske.html# download_tab_content
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), HIOPP-3 (2018). HIOPP-3-iTBX – Angemessene und sichere Medikation für Heimbewohner/innen mit Hilfe einer interprofessionellen Toolbox (AMTS-Toolbox). 5. Deutscher Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie 18.–19. Oktober 2018. https://www.akdae.de/AMTS/Kongresse/2018/Z3.pdf
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM) (2018, gültig bis 7/2023). Pflegende Angehörige von Erwachsenen S3-Leitlinie. AWMF-Register-Nr. 053-006, DEGAM-Leitlinie Nr. 6. https://www.degam.de /files/Inhalte/ Leitlinien-Inhalte/Dokumente/ DEGAM-S3-Leitlinien/053-006_Pflegende%20Angehoerige/ 053-006l_DEGAM%20LL%20Pflegende%20 Angeho%CC%88rige_4-3-2019.pdf
Gertz, H.J., et al. (2012). Antipsychotika zur Behandlung neuropsychiatrischer Störungen bei Demenz. Nervenarzt 84:370–373. DOI 10.1007/s00115-012-3693-4
Gertz, H.J. (2016). Die Behandlung von neuropsychiatrischen Störungen bei Demenz mit Antipsychotika. Arzneiverordnung in der Praxis Band 43, Heft 4, 195–198. https://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/AVP/Artikel/201604/195.pdf
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) (2018, in Überarbeitung). S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“. AWMF-Register-Nr. 038-022. https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/ 154528053e2d1464d9788c0b2d298ee4a9d1cca3/ S3%20LL%20Verhinderung%20von%20Zwang%20LANG%2BLITERATUR%20FINAL%2010.9.2018.pdf
Cummings, J.L. (1997). The Neuropsychiatric Inventory: assessing psychopathology in dementia patients. Neurology 48, Suppl 6: S10–16
The Royal Australian and New Zealand College of Psychiatrists (RANZCP) (2011). The Use of Antipsychotics in Residential Aged Care. Clinical Recommendations developed by the RANZCP, Faculty of Psychiatry of Old Age (New Zealand). https://bpac.org.nz/a4d/resources/docs/ ranzcp_clinical_recommendations.pdf
Danieli, E., et al. for Mount Sinai Hospital, Toronto (2013). Non-Pharmacological Assessment and Management of Behavioural and Psychological Symptoms of Dementia in Primary Care. https://www.mountsinai.on.ca/care/psych/patient-programs/ geriatric-psychiatry/prc-dementia-resources-for-primary-care/ dementia-toolkit-for-primary-care/responsive-behaviours-in-dementia/ non-pharmacological-assessment-and-management-of-behavioural-and-psychological
Humber NHS Foundation Trust. (2012). Pathway for the Assessment and Management of Behavioural and Psychological Symptoms of Dementia (BPSD). https://www.hey.nhs.uk/wp/wp-content/ uploads/ 2016/03/bpsdPathway.pdf
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM) (2008, abgelaufen). Demenz. DEGAM-Leitlinie Nr. 12. https://www.degam.de/files/ Inhalte/Leitlinien-Inhalte/ _Alte%20Inhalte%20Archiv/Demenz/ LL-12_Langfassung_TJ_03_korr_01.pdf
Glaeske, G., Ludwig, W.-D. (2020). Innovationsreport 2018. Auswertungsergebnisse von Routinedaten der Techniker Krankenkasse aus den Jahren 2015 bis 2017. https://www.tk.de/resource/ blob/2047632/ d5b93f32bd6595afd621a3a6e2b42bb0/ innovationsreport-2018-data.pdf
Natinonal Institute for Health and Care Excellence (NICE) (2018). Dementia: assessment, management and support for people living with dementia and their carers. NICE guideline. https://www.nice.org.uk/guidance/ ng97/resources/ dementia-assessment-management-and- support-for-people- living-with-dementia-and-their-carers-pdf- 1837760199109
Van Leeuwen E., et al. (2018). Withdrawal versus continuation of chronic antipsychotic drugs for behavioural and psychological symptoms in older people with dementia (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews 2018, Issue 3. Art. No.: CD007726. https://doi.org/10.1002%2F14651858.CD007726.pub3
Marci, L., et al. (2008). Anticholinergic Activity of 107 Medications Commonly Used by Older Adults. J Am Geriatr Soc 56:1333–1341. DOI: 10.1111/j.1532-5415.2008.01737.x
Inouye, S. K., van Dyck, C. H., Alessi, C. A., et al. (1990). Clarifying confusion: the confusion assessment method. A new method for detection of delirium. Ann. Intern. Med. 113 (12): 941–948
Schmidt-Zadel, R., Kunze H., für Aktion Psychisch Kranke (2006). Unsere Zukunft gestalten. Hilfen für alte Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere Demenz. Tagungsbericht, Berlin, 14./15. November 2006. https://docplayer.org/ 41987311-Hilfen-fuer-alte-menschen-mit-psychischen- erkrankungen-insbesondere-demenz.html
Demuth, A., Grandt, D., Radecke, K. (2017). Anforderungen an die Verordnung und Anwendung von Bedarfsmedikation zur Gewährleistung von Arzneimitteltherapiesicherheit. Arzneiverordnung in der Praxis Band 44, Heft 1, 39–43. https://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/ AVP/Artikel/201701/039.pdf
Schucany, M., Bschor, T. (2015). Citalopram zur Behandlung von Unruhe und Agitation bei Alzheimer-Demenz? Riskant und mäßig wirksam. Arzneiverordnung in der Praxis Band 42, Heft 1, 25–28. https://www.akdae.de/ Arzneimitteltherapie/ AVP/Artikel/201501/025.pdf
Mutschler, E., et al. (2013). Arzneimittelwirkungen. Lehrbuch der Pharmakologie, der klinischen Pharmakologie und Toxikologie. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, 10. Auflage. ISBN 978-3-8047-2898-1
Bundesministerium für Gesundheit (2006). Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/ Dateien/Publikationen/Pflege/Berichte/ Bericht_Rahmenempfehlungen_zum_Umgang_mit_herausforderndem_Verhalten_ bei_Menschen_mit_Demenz_in_der_stationaeren_Altenhilfe.pdf
Köpke, S., Gerlach, A., Möhler, R., et al. (2015). Leitlinie FEM – Evidenzbasierte Praxisleitlinie. 1. Aktualisierung 2015. Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege. http://www.leitlinie-fem.de/download/LL_FEM_2015_Internet_gesamt.pdf
Reynish E.L., et al. (2017) Epidemiology and outcomes of people with dementia, delirium, and unspecified cognitive impairment in the general hospital: prospective cohort study of 10,014 admissions. BMC Medicine 15:140–151. DOI 10.1186/s12916-017-0899-0
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM) (2019). Patienteninformation „Pflegende Angehörige“. Download in den Formaten DIN A4 bzw. DIN A5 unter https://www.degam.de/files/Inhalte/bLeitlinien-Inhalte/bDokumente/DEGAM-S3-Leitlinien/bb053-006_Pflegende%20Angehoerige/b053-006_Patinfo_DEGAMb%20LL%20bPflegende%20bAngeho%CC%88rige_bA4_4-3-2019.pdf bzw. https://www.degam.de/files/Inhalte/bLeitlinien-Inhalte/bDokumente/bDEGAM-S3-Leitlinien/053-006_Pflegende%20Angehoerige/b053-006_Patinfo_DEGAM%20LL%20Pflegende%20bAngeho%CC%88rige_A5_4-3-2019.pdf
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VNR: 2760909012693770012
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Autor: Dr. med. Ulrich Scharmer (Interessenkonflikte: keine)
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