Die neue Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Herzinsuffizienz bringt eine wichtige Änderung bei der Kategorisierung der Krankheitsstadien. Für Hausärztinnen und Hausärzte könnte das bei der Verordnung von Entresto® zur Falle werden, warnt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) in ihrem Newsletter Mitte Oktober.
Denn künftig wird nach der ESC-Leitlinie bei der Einteilung der Herzinsuffizienz anhand der linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) nur noch zwischen erhaltener (HFpEF, LVEF ≥ 50 Prozent) und reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF, LVEF < 50 Prozent) unterschieden. Die bisherige Zwischenkategorie der Herzinsuffizienz mit verminderter Ejektionsfraktion (HFmEF, LVEF 41 – 49 Prozent) ist künftig ergänzend der Gruppe der HFrEF zugeordnet.
“Wird nur der Wortlaut der Indikation betrachtet, könnte aus der neuen Klassifizierung eine Erweiterung der bisherigen Patientengruppe für Entresto® auf Patientinnen und Patienten mit einer LVEF < 50 Prozent hervorgehen. Die für die Zulassung von Entresto® maßgebliche Studie PARADIGM-HF umfasste jedoch lediglich Personen mit einer symptomatischen (NYHA-Klassen II-IV), chronischen Herzinsuffizienz und einer LVEF ≤ 40 Prozent (damalige HFrEF). Aus diesem Grund ist eine Anwendung von Entresto® abweichend von einer LVEF ≤ 40 Prozent als Off-Label-Use anzusehen”, heißt es im Newsletter.
Um ein Regressrisiko zu vermeiden, sollte bei der Verordnung daher auf möglichst genaue ICD-10-Kodierung und eine ausführliche Dokumentation in der Patientenakte (beispielsweise NYHA-Grad, LVEF-Werte, Niereninsuffizienz) geachtet werden.
red
