Bei der Außendarstellung einer Praxis sind bestimmte Informationen verpflichtend, manche fakultativ, andere nicht erlaubt. Die Ärztekammer Nordrhein hat jetzt ihr Merkblatt “Praxisschilder und Anzeigen ärztlicher Praxen” aktualisiert (Stand Mai 2026). Das Merkblatt zählt die Pflichtangaben auf und zeigt Beispiele für Einzel- bzw. Gemeinschaftspraxen oder etwa eine Ärztepartnerschaft.
Weiterhin enthält das Merkblatt Hinweise zu erlaubten Informationen bzw. berufswidriger Werbung. Neben Weiterbildungsbezeichnungen dürfen auch Qualifikationen angekündigt werden. Weitere Infos betreffen organisatorische Hinweise, Mitarbeit von angestellten Ärztinnen oder Ärzten sowie Kooperationen mit anderen Heilberufen.
red