Die in der Praxisverwaltungssoftware hinterlegte digitale Kodierunterstützung wird jährlich überprüft und ergänzt. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgen mehrere Anpassungen.
So werden Kodier-Hinweise eingepflegt, wenn Ärztinnen und Ärzte gesicherte Diagnosen eingeben und als Dauerdiagnosen kennzeichnen, die üblicherweise stationär behandelt werden.
Darauf weist die KBV hin. Dazu zählen beispielsweise septischer Schock (R57.2) oder Wirbelsäulenfrakturen (S12.-).
Neu bei Schwangerschaft und Infusionen
Neu im Zusammenhang mit Dauerdiagnosen wurden Hinweise für Diagnosen aus dem Bereich Schwangerschaft und Geburt (O60.- bis O62.-, O64.- bis O66.-, O70.-) sowie für Komplikationen nach Infusionen, Transfusionen und Injektionen (T80.-) aufgenommen.
Darüber hinaus unterstütze das System ab 2026 auch bei der vollständigen Kodierung der Alzheimer-Krankheit im Kreuz-Stern-System (G30.-†/F00.-*).
ICD-Kodes in der ePA
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA), macht die KBV weiter aufmerksam, sei eine hohe Kodierqualität nicht nur wichtig für die Vergütung.
Die Krankenkassen seien nämlich verpflichtet, die bei ihnen vorliegenden Abrechnungsdaten inklusive der ICD-10-GM-Kodes in die ePA ihrer Versicherten einzustellen – sofern diese nicht widersprechen.
Die Kodierunterstützung wurde für Ärztinnen und Ärzte bereits 2022 gestartet. Zu Anfang war dies teilweise mit sehr viel Aufwand verbunden, insbesondere der Umgang mit Dauerdiagnosen sorgte für Ärger. Verpflichtend war jedoch zunächst nur die genaue Kodierung bei vier Erkrankungen: abgelaufenem Infarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Bluthochdruckfolgen. red