Hannover. Für eine gute ärztliche Weiterbildung komme es „mehr denn je“ auf ein Miteinander von junger und erfahrener Generation an. Das betonte Dr. Johannes Albert Gehle, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ (StäKo) der Bundesärztekammer (BÄK), am Donnerstag (14. Mai) vor Journalisten in Hannover. Es brauche Veränderungsprozesse und Offenheit, etwa auch mit Blick auf didaktische Kenntnisse, Prüfungsformen und Feedback an die ÄiW, ergänzte sein Kollege Prof. Henrik Herrmann.
In über 50 teils intensiv diskutierten Anträgen haben sich die Delegierten beim 130. Deutschen Ärztetag in Hannover die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung vorgenommen und unter anderem den Paragraphenteil der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) nachjustiert. Nun komme es darauf an, dies mit Leben zu füllen, unterstrichen Gehle und Hermann.
An verschiedenen Stellen in der Debatte mahnten sie einen bestehenden Flickenteppich an. Denn: Der Deutsche Ärztetag nimmt die 2018 verabschiedete MWBO regelmäßig unter die Lupe und beschließt Änderungen, um die Weiterbildungsordnung auf der Höhe der Zeit zu halten. Im Anschluss sind jedoch die Landesärztekammern am Zug, die Änderungen umzusetzen. An verschiedenen Stellen zeigt sich daher ein Flickenteppich, den auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) immer wieder deutlich kritisiert hat.
In diesem Jahr hat sich der Deutsche Ärztetag erstmals einen ganzen Tag lang der Weiterbildung gewidmet. Ausreichend war die Zeit trotzdem nicht: Mehr als 50 Anträge wurden am Donnerstagabend im Pulk an den BÄK-Vorstand überwiesen, weil keine Zeit mehr für die Debatte war. Darunter waren vier Anträge, die Vertreterinnen und Vertreter von Hausärztinnen- und Hausärzteverbänden eingebracht haben, unter anderem zur flächendeckenden Schaffung von Ombudsstellen für Fragen der Weiterbildung sowie für einheitliche Möglichkeiten zum Quereinstieg Allgemeinmedizin.
Vier Beschlüsse, die auch für die Weiterbildung in der Hausarztpraxis relevant sind:
1. Sechs Wochen Fehlzeit werden pro Jahr erlaubt
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) dürfen künftig bis zu sechs Wochen pro Jahr fehlen, ohne dass dies zu Unterbrechungen bzw. Verzögerungen in der Weiterbildungszeit führt. Die Regelung soll insbesondere bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit und wissenschaftlichen Aufträgen gelten und wird im Paragrafenteil der Musterweiterbildungsordnung festgehalten. Das haben die Delegierten des 130. Deutschen Ärztetags am Donnerstag (14. Mai) beschlossen.
Zugleich erfolgt „in Härtefällen“ eine Öffnung, die auch eine längere Anrechnung nicht ausschließt. Grundsätzlich werden diese jedoch nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet.
Bisher zeigt sich gerade an dieser Stelle der vom HÄV angemahnte Flickenteppich. Hausärztinnen und Hausärzte hatten das Thema in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Agenda des Ärztetags gebracht.
Dem Beschluss vorausgegangen war eine intensive Debatte, in der sich auch junge Ärztinnen und Ärzte sowie ÄiW in Teilen uneins waren. Wenn man Fehlzeiten von sechs Wochen zusätzlich zum Jahresurlaub zulasse, riskiere man eine „offene Flanke“, kritisierte Johannes Neimann (Niedersachsen).
Der pauschalen Unterstellung, dass ÄiW mit der Neuregelung sechs Wochen „blau machen“ könnten, widersprachen andere Abgeordnete entschieden. Wenke Burghardt (Mecklenburg-Vorpommern) sprach über ihre eigene Situation, als sie sich während der Weiterbildung einen Fuß gebrochen hatte. „Diese Zeiten sind doch keine Urlaubszeiten, sondern Zeiten, in denen das Leben unserer Karriere in die Quere kommt.“ Sie erinnerte beispielsweise auch an die Pflege eines erkrankten Partners.
Eva See (Hessen) pflichtete bei, dass die Regelung vor allem für angehende Ärztinnen von großer Bedeutung sei und erinnerte an die dringend notwendige Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt – beispielsweise als Delegierte beim Ärztetag, wie in ihrem Fall.
2. CanMEDS-Rollen bilden künftig die Basis
Der 130. Deutsche Ärztetag hat einen „Paradigmenwechsel“ in der Weiterbildung beschlossen, wie StäKo-Chef Herrmann unterstrich. Demnach wird die Weiterbildung stärker auf übergreifende ärztliche Rollen ausgerichtet. Darüber hinaus bleibe es weiter beim Grundsatz der Kompetenzen, betonte Herrmann.
Basis ist eine Neustrukturierung der Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung (Abschnitt B MWBO) auf Basis von CanMEDS-Rollen. Anhand von acht Rollen, die unter der Überschrift “Rollenverständnis” ausgewiesen sind, werden die jeweiligen Kenntnisse, Haltungen und Rollen gebündelt. Zukünftig soll jede Rolle in Gänze von den Weiterbildungsbefugten bestätigt werden können, beispielsweise im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsgesprächs. Die acht Rollen sind:
- Medizinischer Experte
- Kommunikator
- Teamplayer
- Führungskraft
- Vertretung des Patienten (Gesundheitsfürsprecher)
- Lehrende und Lernende
- Professionalität (ethisches Handeln, persönliche Verantwortung)
- Hinzu kommt die neue Rolle „im Kontext digitaler Medizin“: Ärztinnen und Ärzte sollen die Möglichkeiten digitaler Medizin und Künstlicher Intelligenz (KI) kennen, Chancen und Risiken einschätzen und digitale Anwendungen gezielt in Information und Patientenversorgung einsetzen.
Auch diesem Beschluss ist eine äußerst intensive Debatte vorausgegangen. Hierin herrschte vor allem darüber Uneinigkeit, ob jeder angehende Arzt auch wirklich alle Rollen erfüllen müsse, also beispielsweise jeder zu Teamplayer oder Führungskraft befähigt werden könne und müsse. Delegierte, die bereits mit CanMEDS-Rollen gearbeitet haben, zeigten sich jedoch durchgängig begeistert.
Wichtig in der Praxis: Bei einem Wechsel der Weiterbildung sollen bereits bestätigte Rollen künftig eigenständig durch ÄiW in das elektronische Logbuch übertragen werden können.
3. Umgang mit Suizidwünschen wird verankert
Unter der neu beschlossenen CanMEDS-Rolle “Ärztinnen und Ärzte als Medizinische Experten” soll künftig ein Weiterbildungsinhalt “Umgang mit Todes- und Suizidwünschen einschließlich Grundlagen der Suizidprävention” enthalten sein. Auch das haben die Delegierten am Donnerstag beschlossen.
Antragsteller Jörg Weimann (Berlin) fragte eingangs, wer im Raum schon einmal mit Todeswünschen konfrontiert gewesen sei. Während hierbei fast alle anwesenden Medizinerinnen und Mediziner die Hand hoben, waren es bei der anschließenden Frage nach entsprechenden Fortbildungen deutlich weniger Handzeichen. Weimann erinnerte an die Zahl von 100.000 Suizidversuchen pro Jahr in Deutschland, um die Bedeutung des Themas hervorzuheben.
In der Debatte erinnerten verschiedene Delegierte daran, dass es nicht um Beihilfe zum Suizid gehe, sondern allein um den kommunikativen Umgang mit geäußerten Todeswünschen, die in der Hausarztpraxis ebenso auftauchen wie in der Chirurgie nach einem Suizidversuch.
4. Künftig gelten „Mindest-Weiterbildungszeiten“
Künftig soll in allen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern nicht mehr von Weiterbildungszeit, sondern von „Mindest-Weiterbildungszeit“ gesprochen werden, haben die Delegierten mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Dies sorge für mehr Flexibilität für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, erklärten Herrmann und Gehle für die StäKo. Künftig solle stärker gelten: „Inhalte vor Zeiten“. Jungen Ärztinnen und Ärzten werde damit ermöglicht, eine längere Weiterbildungszeit in Anspruch zu nehmen.
Im Beschluss ist explizit festgehalten, dass die Landesärztekammern diese Änderung der MWBO übernehmen sollen.
Den Landesärztekammern zufolge würden die meisten ÄiW schon heute mehr Zeit in Anspruch nehmen, als die Weiterbildungsordnungen vorsehen, so Gehle – etwa bei einer Weiterbildung in Teilzeit.
Hausarzt Dr. Jürgen de Laporte (Baden-Württemberg) warnte in der Debatte davor, zu viel Druck mit Blick auf die Weiterbildungszeiten auszuüben. “Man sollte so lange in der Weiterbildung bleiben, bis man sich fit für die Patientenversorgung fühlt. Unsere Aufgabe ist es, Mut zu machen, so lange durchzuhalten”, sagte er.
Zudem haben die Delegierten beschlossen, die Weiterbildungszeit in acht Fachgebieten, die nicht in der unmittelbaren Patientenversorgung sind, zu kürzen, etwa für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) von 60 auf 54 Monate.
