Nachdem das seit Jahren schwelende Vorhaben einer Notfallreform zuletzt dem Bruch der Ampelkoalition zum Opfer gefallen war, hat das Bundesgesundheitsministerium jüngst einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Er sollte Ende April im Bundeskabinett beraten werden.
Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen eines Integrierten Notfallzentrums (INZ) – diese sollen die Notfallversorgung sektorenübergreifend sichern – sollen demnach unter bestimmten Umständen ein Dispensierrecht erhalten. Für den aufsuchenden Bereitschaftsdienst soll dieses aber nicht gelten, kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV).
“Das ergibt keinen Sinn”, betonten die Co-Bundesvorsitzenden Prof. Nicola Buhlinger- Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. Der HÄV setzt an dieser Stelle auf Nachbesserungen. Das Dispensierrecht müsse im Notdienst grundsätzlich gelten.
Darüber hinaus stemmen sich HÄV und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gleichermaßen gegen entstehende Doppelstrukturen. Die KVen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, 24/7 sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Der HÄV nennt dies “vollkommen illusorisch”. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Arbeit erledigen, fehlten dann in den Praxen, erinnern die Bundesvorsitzenden. Die Reform werde damit “nicht umsetzbar” sein.