Arztpraxen, die Krankengymnastik, Massagetherapie oder andere Heilmittel selbst durchführen und nach EBM abrechnen, müssen seit dem Beginn des zweiten Quartals 2026 von den Versicherten höhere Zuzahlungsbeiträge einziehen. Darauf macht die KBV aufmerksam.
Grund dafür seien die gestiegenen Preise für Heilmittel, die der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände vereinbart haben.
red