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Editorial HP 2/26Aus der Teilzeit- darf nicht die Rentenfalle werden

In wenigen Tagen – am 27. Februar – ist es wieder so weit: Symbolisch gesehen haben Frauen bis zu diesem Tag umsonst gearbeitet, während Männer seit Jahresanfang bezahlt werden. Rund 6 Prozent beträgt die (bereinigte) Lohnlücke im Schnitt.

Dieses Jahr stellt der Equal Pay Day in den Fokus, wie sich die Lohnlücke im Laufe des Lebens auswirkt. Vom Erlernen von Rollenbildern in Kindheit und Jugend über die Berufswahl und die Familiengründung bis zur Rente. Und Ärztinnen und Ärzte bilden hier keine Ausnahme!

So erhalten angestellte Hausärzte im Schnitt 28 Prozent mehr Festgehalt in Vollzeit als ihre Kolleginnen (103.500 versus 81.000 Euro), geht aus einer Umfrage der Apobank mit 700 ambulant Angestellten, davon 350 hausärztlich Tätigen hervor [1]. Die Männer arbeiteten pro Woche aber zwei Stunden mehr.

Eine Auswertung des Mikrozensus zeigt auch bei Praxisinhabenden Unterschiede im Verdienst zugunsten der Männer [2]. Einer von mehreren Gründen ist, dass Ärztinnen immer noch häufiger in Teilzeit arbeiten als Ärzte (Abb. 1 links) [3]. Häufig betreuen sie mehrheitlich die Kinder. Zudem fällt die Familienplanung meist in die Weiterbildung, sodass sich der Abschluss verzögert.

Selbstverständlich kreisen in dieser Phase die Gedanken vor allem um das Wohlergehen des Nachwuchses. Damit später aber für keinen die Teilzeit- zur Rentenfalle wird, hilft es, wenn werdende Eltern schon früh über Geld sprechen. Denn neben Beiträgen ans Versorgungswerk können sich Ärztinnen und Ärzte bei der Deutschen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten anrechnen lassen und darüber eine kleine weitere Rente erhalten (s. Artikel “Versorgungswerk: Mit diesen Tipps ein böses Erwachen vermeiden“).

Für die spätere Auszahlung müssen aber Mindestzeiten erfüllt werden. Das kann man etwa durch freiwillige Beiträge erreichen, wenn dies rechtzeitig beantragt wird (mehr: www.hausarzt.link/dRcME). Wer sich die Betreuung gleich aufteilen will, sollte schon zu Beginn der Erziehung eine “gemeinsame Erklärung” abgeben, um die Zeiten entsprechend anzurechnen. Änderungen sind nämlich nur zwei Monate rückwirkend möglich.

Weitere Tipps rund ums Versorgungswerk, verrät Ihnen eine Expertin im Artikel “Versorgungswerk: Mit diesen Tipps ein böses Erwachen vermeiden“!

Ihre

Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Hausärztliche Praxis”

Quellen:

  1. Gehaltsstudie: Angestellt in der ambulanten Versorgung. Apobank, 7.1.-17.2.2025 (zuletzt abgerufen am 11.2.26)
  2. doi 10.1055/a-2075-7696
  3. Stiftung Gesundheit, Ad-hoc Befragung “Im Fokus”, 2. Quartal 2025 (zuletzt abgerufen am 11.2.26)
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