Berlin. Schwerstkranken Menschen, die eine außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten, können Ärztinnen und Ärzte künftig auch per Videosprechstunde Leistungen verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (22.1.) beschlossen.
Eine ärztliche Erstverordnung ist jedoch nicht möglich, so der G-BA. Die verordnungsrelevante Diagnose, Funktionseinschränkungen und Hilfsbedarf durch Pflegefachkräfte müssen zuerst durch eine persönliche Untersuchung der Ärztin bzw. des Arztes festgestellt worden sein.
Folgeverordnung per Video überhaupt möglich?
Eine weitere Voraussetzung: Die Folgeverordnung im Rahmen der Videosprechstunde muss bei Art und Schwere der Erkrankung überhaupt möglich sein. Es müsse, so der G-BA, sicher beurteilt werden können, ob die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch weiterhin bestehen. Ansonsten sei eine weitere unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.
Drittens muss innerhalb der letzten 12 Monate bei AKI-Patienten immer mindestens eine unmittelbare, persönliche Konsultation stattgefunden haben.
Einen Anspruch auf eine Verordnung per Videosprechstunde besteht nicht, stellt der G-BA klar.
Überprüfung ärztliche Vergütung
Sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat und der G-BA Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, tritt die Richtlinienänderung in Kraft.
Im Anschluss prüft der Bewertungsausschuss, ob die ärztliche Vergütung angepasst werden muss. Dafür hat das Gremium sechs Monate Zeit.
Der G-BA rechnet damit, dass die Verordnung von AKI-Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde voraussichtlich ab Oktober möglich sein wird. red
