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Stromausfall in BerlinSpätfolgen belasten Hausarztpraxen weiterhin

Vernichten nicht durchgängig gekühlter Impfstoffe, Nachtragen der zwischenzeitlich analogen Dokumentation, Einbestellen abgesagter Termine: Der Stromausfall in Berlin ist zwar behoben, die "Nachwehen" belasten hausärztliche Praxisteams jedoch weiterhin. Die Frage, wer für wirtschaftliche Verluste bei höherer Gewalt aufkommt, ist unterdessen knifflig.

Über analoge Aushänge mussten betroffene Praxen ihre Patientinnen und Patienten über Schließungen nach dem Stromausfall informieren.

Berlin. Der großflächige Stromausfall im Südwesten Berlins ist zwar technisch behoben, doch für viele Hausarztpraxen sind die Folgen noch nicht abgeschlossen. Während die Stromversorgung inzwischen wieder stabil läuft, zeigen sich in der ambulanten Versorgung nachhaltige Auswirkungen, insbesondere durch unterbrochene Kühlketten, organisatorische Rückstände und möglicherweise wirtschaftliche Verluste.

Besonders problematisch ist die Situation bei der Lagerung temperaturempfindlicher Arzneimittel wie Impfstoffe, die auf eine durchgängige Kühlung angewiesen sind. Während des mehrtägigen Stromausfalls konnten diese Temperaturen in zahlreichen Praxen, aber auch Pflegeheimen, die teils kühlpflichtige Arzneien für Bewohner lagern, nicht verlässlich gehalten werden. Auch Frostschäden waren aufgrund der zeitgleich vorherrschenden Minus-Temperaturen möglich.

Rückmeldungen aus einzelnen Praxen gegenüber der Redaktion von „Hausärztliche Praxis“ zufolge mussten teils größere Mengen an Impfstoffen vorsorglich verworfen werden, da eine lückenlose Dokumentation der Kühlkette nicht mehr möglich war. Selbst dort, wo Kühlgeräte zeitweise mit Notstrom versorgt wurden, blieb häufig unklar, ob Temperaturabweichungen aufgetreten waren. Die Folge waren unter anderem Terminverschiebungen und ein vorübergehend eingeschränktes Impfangebot, das auch nach dem Stromausfall noch spürbar ist. Die proaktive Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten, beispielsweise bei vereinbarten Impfterminen, war durch den Stromausfall zusätzlich erschwert und bedeutete für Praxisteams ein immenses Ärgernis.

205 Praxen im betroffenen Gebiet

Hintergrund war ein großflächiger Stromausfall in Südwest-Berlin, nachdem am 3. Januar bei einem Brandanschlag an einer Hochspannungskabelbrücke über dem Teltowkanal bei Lichterfelde mehrere Leitungen beschädigt worden waren. Zu dem Anschlag hat sich zwischenzeitlich eine linksextremistische Gruppierung bekannt, die Ermittlungen dauern an.

Betroffen waren rund 45.000 Haushalte und mehr als 2.000 Gewerbekunden, laut KV Berlin befanden sich 205 Praxen, “darunter überwiegend hausärztliche Praxen”, im Gebiet des Stromausfalls. Nicht alle waren laut KV vom Stromausfall betroffen, im äußersten Fall hätten Praxen jedoch ihren Betrieb komplett einstellen und Patientinnen und Patienten über analoge Aushänge über die Schließung informieren müssen. Laut KV Berlin haben viele Praxen zumindest einen Notbetrieb für “Stammpatienten” aufrechterhalten, zudem hat die KV am Mittwoch und Donnerstag ihre Notdienstpraxis im Krankenhaus Charité Campus Benjamin Franklin geöffnet. Die ambulante Versorgung sei damit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt gewesen, so das Fazit der KV.

Die Reparaturarbeiten dauerten mehrere Tage, bis am 7. Januar die Stromversorgung laut Netzbetreiber weitgehend wiederhergestellt wurde. Damit handelt es sich laut Stromnetz um den längsten Stromausfall in der Hauptstadt seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges.

Praxisteams müssen jetzt “nacharbeiten”

Für Hausarztpraxen dauern die „Nachwehen“ des Stromausfalls jedoch weiter an. Während des Stromausfalls ausgefallene Sprechstunden oder nicht unmittelbar im Praxisverwaltungssystem (PVS), sondern zunächst analog dokumentierte Leistungen führen in vielen Praxen am Freitag (9. Januar) weiterhin zu einem erheblichen Nachholbedarf. Termine müssen neu koordiniert und einbestellt werden. Der damit verbundene Aufwand belastet Personal und Betrieb zusätzlich – in einer ohnehin angespannten Personalsituation.

Von Datenverlusten oder beschädigten IT-Systemen durch abrupte Stromunterbrechungen berichteten in ersten Reaktionen keine Praxen, jedoch ist nicht auszuschließen, dass hier noch Folgen zu einem späteren Zeitpunkt zu Tage treten.

Wer kommt für entstandene Schäden auf?

Im schlimmsten Fall haben Hausarztpraxen durch den Stromausfall wirtschaftliche Einbußen zu verkraften – durch möglicherweise anfallende Überstunden des Praxisteams, um den organisatorischen Mehraufwand abzufedern, in erster Linie aber durch verfallene Arzneimittel und ausgefallene Leistungen bzw. die Praxisschließung, die sich im Extremfall über vier Tage hingezogen hat. Auch technische Reparaturen oder auch nur anfallende Prüfungen, etwa durch mögliche Probleme an Heizungen oder IT-Systemen, könnten Kosten nach sich ziehen.

Nicht alle Schäden lassen sich eindeutig beziffern oder nachweisen, etwa bei Arbeitseinsätzen des Personals oder ausgefallenen Leistungen.

Konkret beziffern lassen sich Ausfälle hingegen bei verworfenen Impfstoffen. Aber: Bei einem durch einen Terroranschlag verursachten Stromausfall handelt es sich haftungsrechtlich um höhere Gewalt. Sprich: Der Netzbetreiber kann für den Stromausfall nicht in die Haftung genommen werden. Auch die Arztpraxis selbst trifft keine haftungsrechtliche “Schuld”, sofern die Impfstoffe korrekt gelagert wurden. Eine Pflicht zur Vorhaltung einer Notstromversorgung besteht für Arztpraxen regelhaft nicht, solange dies nicht explizit vertraglich oder berufsrechtlich gefordert ist, etwa in Sonderkonstellationen wie Impfzentren oder Hochsicherheitslagern.

Die einzige Möglichkeit einer Kompensation entstandener Schäden besteht daher über bestehende Versicherungen. Ob höhere Gewalt in diesen abgedeckt ist, zeigt nur ein Blick ins Kleingedruckte des Vertrages. In Betracht kommen etwa eine Waren- bzw. Kühlgutversicherung, eine Elektronikversicherung oder ggf. eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder Praxisausfallversicherung. Auch viele Tarife einer Praxisinhalts- bzw. Inventarversicherung umfassen bei entsprechendem Baustein Medikamenten- oder Kühlgutverlust.

Andernfalls verbleibt der Schaden bei der Praxis, sofern keine Ausnahmeregelung durch Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Gesetzgeber getroffen wird. Eine Anfrage der Redaktion von “Hausärztliche Praxis” bei der KV Berlin, ob dies in der vorliegenden Fallkonstellation möglich ist und wie hoch die entstandenen Schäden zu beziffern sind, ist am Freitag (9. Januar) noch offen.

Praxis-Tipp: Auch wenn dies zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet, ist es für Hausarztpraxen, die wirtschaftliche Einbußen durch den Stromausfall haben, ratsam, bestehende Versicherungspolicen zu screenen, den eigenen Versicherungsmakler zu kontaktieren oder im Zweifelsfall direkt die Versicherungen zu kontaktieren.

Politische Ebene: Gesetz bereits angestoßen

Der aktuelle Stromausfall dürfte unterdessen noch einmal Aufwind für das parlamentarische Verfahren des sogenannten KRITIS-Gesetzes bringen, das einen besseren Schutz kritischer Infrastrukturen zum Ziel hat.

Hierin wird explizit auch das Gesundheitswesen adressiert, jedoch vor allem der stationäre Sektor und nicht die einzelne Arztpraxis. 

Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf noch abschließend beraten.

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