Für den Antikörper Lecanemab (Leqembi®) zur Alzheimertherapie, der seit September verfügbar ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte November festgelegt, dass die Einleitung und Überwachung der Therapie ausschließlich durch Fachärzte für Neurologie oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen dürfen.
Diese müssen in der Behandlung von Alzheimererkrankungen erfahren sein und Möglichkeiten zur zeitnahen Durchführung einer MRT-Diagnostik haben, meldet der G-BA. Hintergrund seien die komplexen Vorgaben, die in der Fachinformation vorgesehen sind, sowie die Schwere der möglichen Nebenwirkungen.
red