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Auslaufende SicherheitszertifikateTauschfrist für zwei TI-Komponenten verlängert

Die Gematik hat - auch nach massivem Druck des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes mit anderen Ärzteorganisationen - nachjustiert: Die Frist für den Austausch von Zehntausenden Arzt- und Praxisausweisen wurde bis Mitte 2026 verlängert. Damit müssen Hausärztinnen und Hausärzte nun drei anstehende Fristen im Blick behalten.

Berlin. Nach den Zertifikaten für eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT) ringt sich die Gematik jetzt zur nächsten Verlängerung durch: Auch für den Tausch von elektronischen Heilberufeausweisen (eHBA) sowie Praxisausweisen (SMC-B) erhalten Ärztinnen und Ärzte nun doch mehr Zeit. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Montag (17.11.) unter Verweis auf Informationen der Gematik vom 14.11. mitgeteilt.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat seine Mitglieder in einem “Politischen Update” informiert und sich erleichtert über die Fristverlängerung für die beiden Komponenten gezeigt. “Ausnahmsweise” gebe es aktuell ein positives Update zur Telematikinfrastruktur (TI).

Ausweise mit sogenannter RSA-Verschlüsselung können demnach noch bis 30. Juni 2026 weiter genutzt werden. Dies ist ein halbes Jahr länger als bisher vorgesehen. Der Tausch des eHBA sollte unabhängig davon jedoch weiterhin so schnell wie möglich vollzogen werden, rät die Gematik. Die Regelung sei “ausschließlich als Übergangszeitraum” vorgesehen.

Wichtig in der Praxis: Nicht von der Verlängerung betroffen sind Konnektoren sowie die entsprechenden Updates in den Praxisverwaltungssystemen (PVS)! Hier sollten Hausärztinnen und Hausärzte, sofern noch nicht geschehen, nun die vorhandene Version prüfen und wenn nötig schnellstmöglich handeln. Laut Gematik sind aktuell noch knapp 10.000 Konnektoren im Einsatz, die ausgetauscht werden müssen.

Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte “Druck hochgehalten”

Die Gematik reagiere mit der Verlängerung auf Produktionsprobleme bei den Anbietern, heißt es. Sie hatte am Freitagnachmittag in einem Schreiben ihre Gesellschafter informiert. Die Tauschprozesse insbesondere bei den Heilberufsausweisen seien “unabhängig vom Engagement der Leistungserbringenden” noch nicht auf dem Stand, den es für einen reibungslosen Wechsel zum Jahresende 2025 brauchen würde, zitiert die KBV aus diesem. Derzeit müssten noch über 30.000 eHBA gewechselt werden.

Ärztliche Vertreter wie der Hausärztinnen- und Hausärzteverband oder auch die KBV hatten seit Monaten auf die Engpässe hingewiesen und daher eine Fristverlängerung gefordert. 

Damit stehen nun drei Fristen im Raum, die es im Blick zu behalten gilt:

Wichtig in der Praxis: Unabhängig von den Fristverschiebungen rät die Gematik weiterhin, alle betroffenen Komponenten umgehend zu tauschen oder zu aktualisieren. Hierfür steht beispielsweise auch ein Umstieg auf ein TI-Gateway zur Verfügung. 

Ab 2026 nur noch ECC-fähige Karten produziert

„Wir sind erleichtert, dass es jetzt eine Lösung gibt, mit der ein erheblicher Schaden für die Digitalisierung und auch die Versorgung quasi in letzter Sekunde abgewendet werden kann“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte am Montag die Fristverlängerung ausdrücklich. Er weist darauf hin, dass ab 2026 nur noch Karten mit der neuen Technik ECC hergestellt werden dürfen. Praxen brauchen also ab kommendem Jahr nicht fürchten, dass sie noch Karten mit RSA-Verschlüsselung erhalten könnten. red

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