Berlin. Stellen Ärztinnen und Ärzte in einer Videosprechstunde fest, dass eine Überweisung oder eine Einweisung in die Klinik notwendig ist, können sie den Versand des Dokuments nun auch abrechnen. Hierfür ist rückwirkend zum 1. Oktober 2025 die Portopauschale 40128 EBM erlaubt. Sie ist wie das Briefporto mit 96 Cent honoriert.
Diese Änderung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagnachmittag (7.11.) mitgeteilt. Ausnahmsweise sei dies auch nach einem Telefonat mit den Patientinnen und Patienten erlaubt.
red
