Berlin. Mit Blick auf die ablaufenden Sicherheitszertifikate zur Nutzung von Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur (TI) sollten Hausärztinnen und Hausärzte nun besonderes Augenmerk auf ihre elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) legen. Darauf weisen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) aktuell hin.
Wichtig in der Praxis: Ärztinnen und Ärzte, die einen neuen eHBA benötigen, sollten diesen bereits am 1. Dezember vorliegen haben, raten KBV und BÄK unter Verweis auf die Gematik. Ohne neuen eHBA können betroffene Praxen ab Januar keine eRezepte ausstellen, denn der Ausweis wird für die elektronische Signatur benötigt.
Inhaber von eHBA der Generation 2.0 sollten daher umgehend tätig werden. Denn gerade im Bereich der Heilberufs- und Praxisausweise zeigte sich bei einem großen Marktüberblick der Redaktion von “Hausärztliche Praxis“ zuletzt bereits eine Vorbestellungszeit von mindestens vier Wochen bei allen Anbietern.
Wichtig in der Praxis: Die Bearbeitungszeit fängt erst an zu laufen, wenn der Antrag für den eHBA durch berufsständische Organisationen freigegeben wurde.
Lieferengpässe sollen beseitigt sein
Inhaber von eHBA der Firma medisign stehen darüber hinaus vor einer weiteren Abwägung. Denn Anträge zum Tausch, bei denen keine Datenänderung vorliegt, werden laut BÄK zwar sukzessive durch medisign abgearbeitet; hier war es zuletzt zu Verzögerungen gekommen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte in diesem Zuge scharf kritisiert, dass kein strukturierter Migrationsplan durch die Gematik vorliege.
Die Lieferengpässe seien mit einem erneuerten Produktionsplan jedoch gelöst, informiert die Gematik aktuell auf ihrer Internetseite. Medisign könne damit alle betroffenen Karten bis zum 1.12.2025 tauschen. “Das Unternehmen hat unterdessen auch Nachweise erbracht, die die Aussagekraft dieses Produktionsplans stützen”, befindet die Gematik. “Im Moment besteht für die Gematik daher kein Anlass, individuelle Maßnahmen zu ergreifen.”
Vorsicht bei Datenwechsel
Doch: medisign stellt nach Informationen der BÄK noch keine vollumfängliche funktionierende Schnittstelle bereit, die benötigt wird, damit die Landesärztekammern die ärztliche Identität bestätigen können (Stand 28.10.). „Diese Bestätigung ist erforderlich, wenn sich in den Jahren seit der Beantragung Ihres jetzigen eHBA wichtige Daten geändert haben, z. B. Name oder Wechsel der zuständigen Ärztekammer“, führt die BÄK aus. „Es können in diesen Fällen aktuell weder vorbefüllte Folgeanträge über die Mitgliederportale der Ärztekammern gestellt noch bereits gestellte Anträge bearbeitet werden.“
Wichtig in der Praxis: Die BÄK rät betroffenen Hausärztinnen und Hausärzten, vor diesem Hintergrund abzuwägen, ob auf die Schnittstelle gewartet oder auf einen anderen Hersteller gewechselt werden soll.
Eine Anfrage der Redaktion von „Hausärztliche Praxis“ von Donnerstagnachmittag (30.10.), wann diese Schnittstelle zur Verfügung gestellt wird, ist aktuell noch offen.
