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AbrechnungEBM- und GOÄ-Spicker überarbeitet

Die beiden beliebtesten Abrechnungs-Spickzettel der Rauchenden Köpfe gibt es nun in einer aktualisierten Fassung. Die Änderungen im GOÄ-Spicker gelten bereits seit dem dritten Quartal. Die Neuerungen im EBM-Spickzettel greifen ab dem vierten Quartal 2025.

Die Rauchenden Köpfe haben zwei Spickzettel zur Abrechnung aktualisiert.

Die Rauchenden Köpfe haben die beiden beliebten Spickzettel für die EBM- und GOÄ-Abrechnung auf den neuesten Stand gebracht. Im EBM-Spicker hat sich neben kleinen inhaltlichen Änderungen vor allem das Design geändert.

Denn seit dem 1. Oktober erhalten Hausärztinnen und Hausärzte den Großteil ihrer Leistungen entbudgetiert: Dies gilt für das Kapitel 3 des EBM plus Hausbesuche. Die entsprechenden EBM-Ziffern sind im Spickzettel nun dunkelblau hinterlegt. Ebenso dunkelblau gefärbt wurden weitere Leistungen, die extrabudgetär vergütet werden. Dies gilt unbefristet etwa aufgrund eines älteren Beschlusses des Bewertungsausschusses für Impfungen sowie einige Früherkennungsuntersuchungen. Darüber hinaus gibt es auch zeitlich begrenzt extrabudgetär honorierte Leistungen wie die 01444 EBM. Hier ist zusätzlich die zeitliche Befristung in der Kurz-Legende mit “exB” angegeben.

Daneben gab es wenige inhaltliche Änderungen: Dies betrifft vor allem die Verlängerung der Befristung bei 01444 oder 01647 und 01648 EBM.

UV-GOÄ erhöht

Im GOÄ-Spickzettel haben sich vor allem die Honorare für die Behandlung von Unfallopfern erhöht. Bereits seit 1. Juli sind hier die Honorare um 4,41 Prozent gestiegen. Schon in 2023 hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und Gesetzliche Unfallversicherung darauf geeinigt, dass über fünf Jahre jeweils im Juli die Gebühren angehoben werden. Die Höhe ist dabei an die Entwicklung der Grundlohnsumme gekoppelt und bei höchstens fünf Prozent pro Jahr gedeckelt.

Ebenso etwas mehr Geld gibt es für die Bearbeitung von Anträgen auf Reha oder Rente der Deutschen Rentenversicherung. Hierfür erhalten Ärztinnen und Ärzte nun rund 41 Euro. Da beide Leistungen mit dem gleichen Formular beantragt werden, wurden die beiden Zeilen im GOÄ-Spickzettel zu einer Zeile zusammengefasst.

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