Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

KabinettsbeschlussStrengere Regeln für Medizinal-Cannabis auf dem Weg

Cannabis wird in großen Mengen für angeblich medizinische Zwecke nach Deutschland eingeführt. Die Bundesregierung will Missbrauch nun einen Riegel vorschieben: Nach einem Kabinettsbeschluss soll Medizinalcannabis künftig nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben und nach Apotheker-Beratung abgegeben werden dürfen.

Verschreibung nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt: Der Versandweg von Medizinalcannabis soll ausgeschlossen werden.

Berlin. Mit deutlichen Regelverschärfungen bei Cannabis zu medizinischen Zwecken will die Bundesregierung Missbrauch eindämmen. Nach einem Kabinettsbeschluss soll Medizinalcannabis künftig nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben und nach Apotheker-Beratung abgegeben werden dürfen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will zudem Gespräche im Bundestag über mögliche “Nachsteuerungen” bei der generellen Cannabislegalisierung anstoßen, wie sie ankündigte. Grund für das nun von der schwarz-roten Ministerrunde auf den Weg gebrachte Gesetz ist verbreiteter Missbrauch, wie Warken erläuterte. Über den Gesetzentwurf hatte Hausärztliche Praxis Mitte Juli berichtet.

Heute sei es möglich, “mit wenigen Klicks Medizinalcannabis zu bekommen”, so Warken. So sei seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im April 2024 “eine bedenkliche Fehlentwicklung” zu beobachten. Im ersten Halbjahr 2025 nahmen die Importe laut der Regierung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Auf einen erhöhten Bedarf bei Erkrankten sei dieser Anstieg nicht zurückzuführen.

Konkrete Verschärfungen

Nun soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden. Aufklärungs- und Beratungspflichten soll im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke nachgekommen werden. Weiter möglich bleiben soll, die Medikamente über den Botendienst der Apotheken auszuliefern.

Der Arzt oder die Ärztin soll vor der Verschreibung zudem Anamnese und Aufklärung im persönlichen Gespräch durchführen müssen.

Weiterer Ausblick

Bei der angestrebten Überprüfung der teilweise Cannabis-Legalisierung insgesamt stehen laut Warken Berichte von Sicherheitsbehörden und Polizei im Fokus. Diese hätten keine ausreichende Handhabe zur Verfolgung damit verbundener Straftaten. Deshalb müsse auch mit den Innen- und Rechtspolitikern darüber gesprochen werden, “ob wir mit dem Gesetz noch richtig liegen, ob es Anpassungen braucht”, sagte die Gesundheitsministerin.

Im September hatten erste Auswertungsergebnisse zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gezeigt, dass die Effekte auf die Beschaffung am Schwarzmarkt bislang begrenzt sind. Warken sprach damals bereits von einem besorgniserregenden Anstieg von Gesundheitsstörungen aufgrund von Cannabiskonsum.

Für Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, ist es „richtig und überfällig, dass die Politik dem unseriösen Treiben von Onlineplattformen, die ohne medizinischen Grund wahllos Medizinal-Cannabis verschreiben, endlich einen Riegel vorschieben will“, wie sie bei Vorstellung des Gesetzentwurfs im Juli sagte.

Quelle: dpa/red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.