Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

AbrechnungHZV-Abrechnung: Pauschalen und Zuschläge im Blick

Die Vergütung in der Hausarztzentrierten Versorgung ist in den Ländern leicht unterschiedlich. Das Abrechnungskonzept über Pauschalen und Zuschläge ist jedoch weitgehend gleich.

Die Vergütung in der HZV ist überwiegend durch Pauschalen und Zuschläge geregelt.

Die Vergütung von Pauschalen, Zuschlägen und Einzelleistungen in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) hängt von Bundesland und Kasse ab. Um die Systematik der HZV zu erläutern, wurde in der Tabelle die HZV Hessen beispielhaft herausgepickt.

EBM

Beim Erstkontakt rechnet die Hausärztin nach EBM zunächst die 03000, 03330 und der 32128 ab. Die KV fügt automatisch die Pauschalen 03020 03040, 03060, 03061 und 32001 hinzu. Beim zweiten Kontakt wird erneut die 32128 EBM und dann auch die 03230 abgerechnet.

GOÄ

Bei Abrechnung nach GOÄ kämen für die erste Konsultation die Nrn. 1, 7, 605, 605a, 3524 und 70 in Frage. Beim zweiten Kontakt dann die Nrn. 3, 7 und 70, auf die 3524 wird zugunsten der Nr. 3 verzichtet; der telefonische Kontakt kann dann noch mit der Nr. 1 abgerechnet werden.

HZV

In den HZV-Verträgen in Hessen sind bis auf zwei Ausnahmen alle Leistungen mit der jeweiligen Quartalspauschale vergütet. Beim AOK-Vertrag ist der CRP-Schnelltest nicht im Ziffernkranz enthalten und muss über die KV abgerechnet werden – dabei die Nr. 88192 nicht vergessen und in dem Vertrag der durch die GWQ vertretenen BKKen wird der CRP-Schnelltest als Einzelleistung (Nr. 32460) mit 7 Euro vergütet.

Schwerpunkt: Grundlegendes zur HZV-Vergütung

Die Vergütung in der HZV ist überwiegend durch Pauschalen und Zuschläge geregelt; zusätzlich gibt es vertragsabhängig mehr oder weniger Leistungen, die als Einzelleistung honoriert werden. Welche EBM-Leistungen Bestandteil eines jeden Vertrags sind, ist abschließend im Ziffernkranz dokumentiert. Merke: Alle Leistungen, die hier nicht gelistet sind, müssen separat über die zuständige KV abgerechnet werden.

Bei fast allen HZV-Verträgen gibt es eine Pauschale ähnlich der Vorhaltepauschale im EBM. Sie heißt entweder Strukturqualitäts-, Infrastruktur- oder einfach Strukturpauschale oder so ähnlich. Sie wird in der Regel pro Teilnehmerjahr ausgewiesen und anteilig pro Quartal ausbezahlt.

Daneben gibt es meist eine Pauschale, falls ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt, meist als kontaktabhängige Pauschale oder Grundpauschale die meistens mit dem Kürzel P2 bezeichnet und einmal pro Quartal ausbezahlt wird.

Eine weitere wichtige Pauschale ist die Pauschale bei der Behandlung von Menschen mit chronischen Erkrankungen (in der Regel P3).

Neben diesen Pauschalen gibt es weiterhin Zuschläge für besondere Leistungsarten, die von der Praxis erfüllt sein müssen, z.B. einen Psychosomatik-Zuschlag, einen Zuschlag für Innovationen oder für eine rationale Pharmakotherapie u.a.

Alle diese Pauschalen und Zuschläge sind von Vertrag zu Vertrag etwas unterschiedlich honoriert, bewegen sich aber in etwa vergleichbaren Größenordnungen.

*Punktwert/EBM 2025: 12,3934 Cent; BHF = Behandlungsfall; pAPK = persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt

Quellen:

1. ebm.kbv.de/

2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html

3. www.abrechnung-medizin.de/docs?alias=goae (Kommentar Brück)

4. www.ebm-goä.de/ (Kommentar Wezel/Liebold)

5. www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

6. gbh.medical-tribune.de/header/home

7. www.icd-code.de/

8. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.