Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

BetrugMedizinischer Dienst warnt vor falschen Gutachtern

Der Medizinische Dienst prüft die Pflegebedürftigkeit von Versicherten und besucht sie dazu auch zu Hause. Aber nie ohne Vorankündigung! Betrüger sind mit einer neuen Masche unterwegs.

Pflege-Gutachter vom MDK melden ihren Besuch vorher an.

Düsseldorf. Der Medizinische Dienst warnt vor Trickdieben, die sich als Pflege-Gutachterinnen oder -Gutachter ausgeben und sich so Zutritt zu Wohnungen und Häusern verschaffen. Die Betrüger gäben dabei an der Haustür vor, den Pflegegrad überprüfen zu wollen.

“Die Besuche sind spontan und unangemeldet”, sagte die Sprecherin des Medizinischen Dienstes Nordrhein, Barbara Marnach. Gehäuft hätten sich solche Fälle zuletzt im Großraum Aachen.

Der Medizinische Dienst führe jedoch keine unangemeldeten Hausbesuche oder Telefoninterviews durch, betonte sie. Termine würden im Vorfeld per Brief angekündigt. Dabei wird auch eine Auftragsnummer mitgeteilt, die von den Gutachtern angegeben werden kann.

Verdächtiger Besuch? Polizei informieren!

Erst vor wenigen Wochen hatte auch der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe vor der neuen Betrugsmasche gewarnt. In Westfalen-Lippe erhalten die Versicherten ebenfalls zuvor einen Brief, der eine “Servicecode” genannte Nummer enthält.

“Diesen Code können die echten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes bei Besuchen und bei Telefonaten angeben”, hieß es.

Wer unsicher sei, solle den Gutachter nach diesem Code fragen. Sollte kein Auftrag für eine Begutachtung bestehen, bittet der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe Betroffene, die Polizei zu informieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Einer lenkt ab, einer durchsucht die Wohnung

Dass Täter sich unter einer Legende Zutritt in die Wohnungen älterer Menschen verschaffen, ist nach Angaben der Polizei Aachen keine Seltenheit. “Die Bandbreite der genutzten Legenden reicht da vom vermeintlichen Pflegedienst über Vertreter der Wasserwerke bis hin zum Handwerker”, hieß es auf Anfrage.

Häufig werde arbeitsteilig von einem Täter abgelenkt und von einem weiteren Täter die Wohnung oder das Haus nach Wertgegenständen durchsucht.

Es sei dabei nicht immer ganz klar zu ermitteln, welche Geschichte genau vorgetragen wurde, um Zutritt zu erhalten. “So kommt es auch vor, dass seitens der Geschädigten die Begriffe `Pflegedienst´ oder `medizinischer Dienst´ verwechselt werden”, so die Polizei. Zuvor hatte die “Aachener Zeitung” darüber berichtet.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.